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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Nur, weil jemand dich darauf hinweist, daß man sich seine 'Quellen' genauer ansehen sollte, ist er noch lange nicht dein 'Feind'. Das hat dann auch nichts mit irgendwelchen 'Seiten' zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.

Wenn es euch 'nervös' macht, wenn mal jemand eure jüngste Selbstanstachelungsorgie hinterfragt, dann wäre es vielleicht mal an der Zeit, sich eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu suchen. Sowas ist nämlich 'peinlich'... man könnte da in meinem Fall schon fast von 'Fremdschämen' sprechen.
Davon abgesehen kann ich euer Verhalten auch dann befremdlich finden, wenn ich eigentlich dasselbe will.

Also komm mal runter, bzw. raus aus deiner Blase.

Mich überrascht nur, dass man irgendwie immer nur Gründe sucht das es für uns anders laufen könnte!!!

Rechtlich gesehen ist der Fall eindeutig!
Glaubt weiter Ollis Zug 😂.

So Leute ich löse auf ich bin's Zocker und Player! Wollte sowieso mich verabschieden...

Im Nachhinein sieht man wer ,,Recht" hatte...und das müsst ihr euch anhören. Stimmts Olli?
Ich habe nie gesagt das sie sofort das Geld zahlen aber man hat sein Anspruch.. :)

Du hörst auch nur, was du hören willst.

Er hat keine Gründe gesucht, sondern nur die Glaubwürdigkeit der Quelle in Frage gestellt. Inhaltlich muß es deshalb ja noch lange nicht falsch sein, aber so ist es eben nicht viel mehr als ein Gerücht.
Es geht auch nicht darum, wer 'Recht' hat, sondern darum, Informationen zu hinterfragen.

Und es gibt noch etwas, was man bedenken sollte. Um mal ein ehemaliges Mitglied zu zitieren: 'Recht haben' heißt nicht unbedingt immer auch 'Recht bekommen'.
Spekulationen helfen also keinem weiter. Da kann man nur abwarten, und sich zwischenzeitlich um andere Dinge kümmern.

Hi!

ZitatEuGH Generalanwalt GF haften  (illegal) - Casino Verhandlung- 3 Wochen bis zum Schlussantrag!

Da hatte ich doch auch schon gemeckert, oder hatte ich es wieder gelöscht? Da hat bloß ein Generalanwalt was in seinen Antrag hereingeschrieben gehabt. Wie der EugH dann entscheiden wird, dass ist doch vollkommen offen.
Was hättet ihr wohl spekuliert, wenn er reingeschrieben hätte, dass künftig Vanilleeis als Droge angesehen und deshalb verboten wird? Richtig ... dann müsste auch Schokoladeneins zumindest mit einer höheren Steuer versehen werden.

ZitatSo Leute ich löse auf ich bin's Zocker und Player!

Herzilein ... das ist doch längst kein Geheimnis mehr ... :)

Quellenangaben ... genau darum geht es. Nur, weil da irgendwer etwas schreibt, braucht das noch lange nicht wahr sein.

Kleine Anekdote: Vor vielen Jahren regte sich mein Vater tierisch auf. Er hatte einen kleinen Einzeiler gelesen auf der ersten Seite einer "vertrauenswürdigen" Tageszeitung. Bild Dir selbst eine Meinung, welche ich da meine.
In dem Einzeiler stand sinngemäß: Jeder Beamter darf im Monat über 1.700 DM dazuverdienen. Weiter auf Seite 17 ...

Doch weiter hatte mein Vater gar nicht gelesen und mehr wollte er auch nicht zu dem Thema lesen. Die Emotionen führten Purzelbäume aufs Parkett und das reichte vollkommen. Doch ich schlug nach auf Seite 17. Keine Ahnung, was da genau stand, nach all den Jahren sei mit da meine "Vergesslichkeit" verziehen. Doch es handelte sich nicht mehr um "alle" Beamten, sondern es war irgendein elitärer Kreis, bei dem es durchaus üblich ist, durch Vorträge z.B. ordentlich Geld dazu zu verdienen.
Doch als ich dies meinem Vater zu erklären versuchte, da blockte er ab.

Auch Du hast jetzt mal wieder nicht zuende gelesen. Ich drücke uns allen die Daumen, dass der EugH für uns entscheiden wird! Doch lasse Dich durch nun schon 2 reißerische Artikel nicht gleich in Euphorie stürzen. Hinterfrage die Artikel mehr ... und Du hast es einfacher ...

Du brauchst Dich nicht abmelden ... Du hängst doch an uns ... :)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich bleib noch etwas da, weil es sehr amüsant wird 😂😂😂😂

Bloß ein Generalanwalt. Der war wirklich gut. In der Verhandlung selbst war die Kommision dafür. Die Kommision stellt selbst Bill 55 in Frage. Der EuGH verkündet die Mündliche Verhandlung aber Olli meint das ist nichts.

Ich lache mich schlapp... Andere zahlen für Komödie auch noch Geld 😂😂😂

Jetzt mal im Ernst. Der Artikel ist noch online und t-online hat nichts anderes zu tun und irgend etwas zu faken 😂 ihr gefällt mir alle

#3395
Gamesright hält dagegen, Mitgründer Hannes Beuck sagt zu t-online: "Die rechtliche Grundlage dafür ist eindeutig: Zwischen 2013 und 2021 waren viele Anbieter ohne gültige Lizenz aktiv, ihre Angebote damit verboten.

sagt zu t-online: 👀👀👀

#3396
Mich interessiert das alles nur am Rande. Aber den besagten Artikel habe ich mir jetzt mal reingezogen. Drei Dinge fallen mir auf.

1.  Der EuGH hat 2016 entschieden, dass den Anbietern in Deutschland das Fehlen einer deutschen Konzession nicht entgegengehalten werden darf.

Frage: Was ist dann die Grundlage für Rückforderungsansprüche?

2. Kann das Fehlen einer Lizenz den Glücksspielanbietern negativ ausgelegt werden, wenn diese im betreffenden Zeitraum keine Gelegenheit hatten eine zu beantragen?

Frage: Kann man das Fehlen einer Lizenz beanstanden, wenn es die Möglichkeit eine solche zu beantragen gar nicht gab?

3. Abschließend würde mich noch interessieren, was bei Urteil pro Spieler mit den abgeführten Steuern geschieht. Das erfährt man dann aber wohl erst nach dem finalen Urteilsspruch.

Ich wünsche jedem Spieler Erfolg mit seiner Klage. Aber paar Unsicherheiten sind schon noch da...
"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

Naja dann argumentiere ich so...

" ich will meine Drogen verkaufen bekomme aber keine Erlaubnis von Deutschland, daher mache ich es einfach weil es ist ja nicht meine Schuld, dass man mir keine Lizenz gibt".

8)

#3398
Dieses Ince-urteil war ja ein ganz anderer Fall, da ging es um irgendne Tante, die ne Wettbude illegal betrieben hat oder so ähnlich. Und der Staat (wiesooft) unfähig war, klare Regeln aufzustellen. Hier geht es aber ja um Spielerschutz im allgemeinen. Welches wohl den entscheidenden Unterschied darstellt. Unabhängig davon ist es unlogisch, dass zahlreiche Anbieter weiter versuchen die Ausgabe der Dsvgo gegen Geld verhindern zu wollen. Nein das Ding ist ziemlich sicher gegessen, gerade im Kontext der letzten Entscheidungen. Und selbst wenn es doch anders kommen sollte, zweimal verlieren kann man nicht. ;)

Na ich bin der wissende König des Forums ☝️😁
Hab doch schon nach dem ersten Post gesagt dass er der Zocker ist.😂

Rechtlich gesehen hast Du nach wie vor wenig Ahnung aber amüsant ist es.

Rechtlich gesehen sind das Casino und das Sportwetten Verfahren vollständig unterschiedlich zu betrachten. So zumindest die Anwälte. Da ich ein Mischprodukt am Start habe sind's schon mal zwei Möglichkeiten.

Ich zittere schon 😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Aso ok.

Deshalb soll Bill 55 fallen damit die falschen Urteile vollstreckt werden können und die neuen Kläger gucken in die Röhre 😂😂😂

Roy du machst dich lächerlich als du es ohnehin schon bist 😉

'positive':

Die arme Sprache - was machst Du bloß immer wieder mit ihr?
Manchmal sind Deine Texte gar nicht lesbar, eher ein Ratespiel: ... was könnte er damit meinen?
Nicht immer ist es allein die Sprache, auch inhaltlich ist der Leser irritiert ... hoffentlich verstehen Dich die anderen Leute hier trotz auch logischer Fallschirmsprünge.
--Meist ist Geist geil--

Wollt ihr jetzt alle damit sagen das der EuGH gegen uns entscheiden wird???
So mein letzter Text, weil es einfach nur blöd wird hier

Zitat von: Wolfgang am 19 Juni 2025, 20:34:41
1.  Der EuGH hat 2016 entschieden, dass den Anbietern in Deutschland das Fehlen einer deutschen Konzession nicht entgegengehalten werden darf.

Frage: Was ist dann die Grundlage für Rückforderungsansprüche?

2. Kann das Fehlen einer Lizenz den Glücksspielanbietern negativ ausgelegt werden, wenn diese im betreffenden Zeitraum keine Gelegenheit hatten eine zu beantragen?

Frage: Kann man das Fehlen einer Lizenz beanstanden, wenn es die Möglichkeit eine solche zu beantragen gar nicht gab?

3. Abschließend würde mich noch interessieren, was bei Urteil pro Spieler mit den abgeführten Steuern geschieht. Das erfährt man dann aber wohl erst nach dem finalen Urteilsspruch.

1.Die Grundlage für Rückforderungsansprüche bei unerlaubtem Online-Glücksspiel ohne gültige deutsche Lizenz liegt vor allem im Zivilrecht, nicht im Strafrecht, gestützt durch das Verbot des Glücksspiels ohne Konzession nach deutschem Glücksspielrecht.

2.Ein Anbieter kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass kein legales Verfahren zur Lizenzbeantragung existierte, wenn er gleichzeitig illegal Glücksspiel in Deutschland angeboten hat.
EuGH (Ince, C-336/14):
Wenn ein EU-Staat kein transparenter, diskriminierungsfreier Konzessionszugang bietet, darf das Fehlen einer Lizenz dem Anbieter nicht entgegengehalten werden – in strafrechtlicher Hinsicht.
Aber: Das bedeutet nicht, dass der Anbieter dadurch zivilrechtlich oder gewerberechtlich geschützt ist.

3 -

Hallo erst einmal in die Runde. Wir können Stunden Rum Philosophieren was alles bedeuten mag. Am Ende entscheiden es die Gerichte. Ich schaue mir das auch schon ein paar Jahre nun an und ich muss sagen man
verzweifelt...aber man muss auch sagen,dass es immer weiter in Richtung Spieler bzw. Spielerschutz geht. Die Tendenz ist da ...mal schauen ob auch so geurteilt wird??

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