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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hallo,

hat jemand Erfahrung bzgl. Limitklagen gegen die Roten?Also wird alles in die Länge gezogen oder sind die bei den Klagen vergleichsbereit?

Danke.

Gruß

#5881
Zitat von: Eddy am Gestern um 10:47:34Erfahrung bzgl. Limitklagen gegen die Roten

Wird alles in die Länge gezogen, mit absolut dümmsten und lächerlisten Begründungen. Sehe ich aber entspannt :)

Keine direkt Erfahrung. Die Roten und der Anbieter Bettamore haben aber die gleichen Anwälte (RSD). Bei Limitklagen wird gern verglichen, zumindest bei Bettamore. Ob die Anwälte die gleiche schiene bei den roten fahren wie bei Bettamore fahren weiß ich nicht.

Betamore verstehe ich nicht  8)

Die Roten vergleichen (bisher) noch  nicht. Auf rechtskräftig Urteile (wenn es sie noch geben sollte) wird aber weiterhin bezahlt.

Zitat von: Hitdajack am Gestern um 11:50:41Betamore verstehe ich nicht  8)

orange, sponsor der EL.. B.t..o

Zitat von: Hitdajack am Gestern um 11:50:41Betamore verstehe ich nicht  8)
Das habe sogar ich rauslesen können obwohl ich nix mit denen zu tun habe
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Mal an die Experten hier eine Frage.
Was ist eigentlich wenn man Sportwetten und Casino in der Klage hat. Mal zB 70 Prozent SW und 30 Prozent Casino.
Casino nach EuGH Anspruch, Sportwetten nach EuGH kein Anspruch auf Rückerstattung. Oder halt umgekehrt.
Gibt's oder gab es dann ein Urteil das zum Teil als gewonnen gilt?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#5888
würde mich auch interessieren, vor allem mit Blick auf den 16.4. In meiner KLage sind ca. 6k Casino und ca 3k SW

Laut Glaskugel, Kaffeesatz und ChatGPT passiert folgendes.

,,Die Beklagte wird zu Dreifuffzig verurteilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."

Da der Streitwert nun 5.000€ unterschreitet wird das Verfahren an das Amtsgericht übertragen.

,,Bezahlen sie innerhalb von 1,5 Minuten 57292902€ an die Landeskasse ABC, andernfalls ist das Verfahren beendet."

Kann ja sein, dass der Klage zum Teil stattgegeben wird.

Dann ist hat die Frage wie hoch der Streitwert ist.
Falls es unter 5000€ fällt, ist das LG nicht mehr zuständig.
Dann wird es ans AG gegeben.

Ob man dann noch mal Verfahrenskosten bezahlen muss oder nicht, weiß ich nicht 🤷🏻�♂️
Habe meinen Anwalt drauf angesprochen, weil das bei mir so wäre.
Er wusste es nicht 🥲🤦�♂️

Ab dem
1. Januar 2026 werden Zivilverfahren in Deutschland erst ab einem Streitwert von über 10.000 Euro in erster Instanz vor dem Landgericht verhandelt.

#5892
Zitat von: Polynx am Heute um 00:37:14Ab dem
1. Januar 2026 werden Zivilverfahren in Deutschland erst ab einem Streitwert von über 10.000 Euro in erster Instanz vor dem Landgericht verhandelt.

Ok. Wusste ich nicht.
Und die Klagen die vorher eingereicht wurden?

Habe 2024 Klage einreicht.
Streitwert unter 10K?

Klage liegt beim LG, wurde ausgesetzt.

Fortsetzung des Verfahrens: Das Verfahren wird nicht automatisch an das Amtsgericht verwiesen. Nach § 506 ZPO in der ab 1.1.2026 geltenden Fassung (und den entsprechenden Überleitungsvorschriften) ist das Landgericht in der Regel verpflichtet, auf Antrag einer Partei den Rechtsstreit an das nun zuständige Amtsgericht zu verweisen.
Was zu tun ist: Sie (oder Ihr Anwalt) müssen nach Wegfall des Aussetzungsgrundes die Fortsetzung des Verfahrens beantragen und gleichzeitig die Verweisung an das zuständige Amtsgericht gemäß der neuen Wertgrenze anregen, sofern das Gericht dies nicht von sich aus tut.

Deshalb verzögern die Anbieter viele Verfahren.
Im letzten Moment Einspruch einlegen. Und dann Antrag stellen, damit das Verfahren an das AG verwiesen wird.
Dann noch ma Verfahrenskosten zahlen(oder?).

Buuuuh

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