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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die Jahreszahlen machen das schon sehr lange so mutmaßlich und es lässt in meinen Augen keine Rückschlüsse auf eine Strategieänderung zu. Es ist aus meiner Sicht einfach nur sittenwidrig

#5971
Jahreszahl hat es als einziger so praktiziert, das ist korrekt. Genau diese erhöhen ihr Angebot mittlerweile drastisch wenn es zum LG/OLG Termin geht, bis zu 65% mittlerweile. Eine Strategie ist dennoch nicht zu erkennen. Das andere jetzt damit nachziehen, sehe ich halt positiv.

Ich finde das Vorgehen natürlich auch äußerst suspekt und negativ. Gerade weil diese Taktik bei spielsüchtigen wunderbar funktionieren wird. Dass aber andere jetzt auch damit anfangen, das sehe ich bezüglich dem "Recht" irgendwo positiv. Mehr wollte ich nicht sagen.


Mich irritiert, wie verbissen einige ihr "Grundrecht" auf 100% Rückzahlung einfordern.
Für mich begründet sich dieser "Anspruch" aber nur aufgrund einer rechtlichen Formalität.

Denn verzockt haben es ja wohl die meisten freiwillig und somit die versprochene Leistung "Glücksspiel für die Dauer X" erhalten.

Also ich wäre in der Lage heilfroh, überhaupt irgendwas zurückzubekommen.

Frohe Ostern übrigens.

Schauen wir was für Überraschungseier da so kommen !

Diese rechtliche "Formalität" ist aber keine Kleinigkeit. Ob sich die Gegenseite an diese "Formalität" hält sagt viel über die allgemeine Zuverlässigkeit und das achten der Gesetze aus. Wenn das erodiert, mit welcher Begründung willst du dann andere "Formalitäten" wie Spielerschutz und vielleicht sogar die Auszahlung (vollständige) von Gewinnen begründen. Man kann ja dann immer sagen, man solle doch froh sein wenn sich wenigstens teilweise dran gehalten wird. Dann kann man die Auslegung von Gesetzen und Regeln ja gleich komplett den Anbietern überlassen.
Das ist oft der Minderwertigkeitskomplex der Spieler der zu Akzeptanz solchen Verhaltens führt.

Zitat von: FredHH am 05 April 2026, 10:26:36Mich irritiert, wie verbissen einige ihr "Grundrecht" auf 100% Rückzahlung einfordern.
Für mich begründet sich dieser "Anspruch" aber nur aufgrund einer rechtlichen Formalität.

Denn verzockt haben es ja wohl die meisten freiwillig und somit die versprochene Leistung "Glücksspiel für die Dauer X" erhalten.

Also ich wäre in der Lage heilfroh, überhaupt irgendwas zurückzubekommen.

Frohe Ostern übrigens.

Schauen wir was für Überraschungseier da so kommen !



Entschuldigung wenn ich nochmals auf diesen Post eingehen muss.
Es scheint mir fast komplett dem Narrativ der Gegenseite zu entsprechen und bin jetzt leider echt irritiert ob hier die Gegenseite unter dem Deckmantel von Betroffenen und Anspruchsinhabern solche toxischen Denkweisen verbreitet

Diese 'Verdächtigungen' irritieren mich immer wieder. Denn... was hätte er davon?
Oder was hätte die 'Gegenseite' davon?

Der Vergleich hinkt gewaltig.
Irgendwie seid ihr beide, jeder in seine Richtung, aus unterschiedlichen Gründen gar nicht soweit auseinander.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Dann nimm irgendeinen anderen Vergleich der die Mitschuld des Opfers relativiert und einbezieht.

Das mit dem kurzn Rock und der Vergewaltigung, das steht Dir hier als Vergleich nicht zur Debatte! Das ist echt unverfroren, Hudini.
Ich bin sprachlos, so was hier zu lesen.

--Meist ist Geist geil--

#5979
Bin da auch eher bei Hudini, man stelle sich vor die Anbieter hätten z.B. strikt das 1000€-Limit eingehalten, hätte so einige persönliche Tragödien verhindert. Stattdessen ist das genaue Gegenteil passiert und das vorsätzlich.

Zitat von: FredHH am 05 April 2026, 10:26:36Mich irritiert, wie verbissen einige ihr "Grundrecht" auf 100% Rückzahlung einfordern.
Für mich begründet sich dieser "Anspruch" aber nur aufgrund einer rechtlichen Formalität.

Denn verzockt haben es ja wohl die meisten freiwillig und somit die versprochene Leistung "Glücksspiel für die Dauer X" erhalten.

Also ich wäre in der Lage heilfroh, überhaupt irgendwas zurückzubekommen.

Frohe Ostern übrigens.

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Dass ist mal ne spannende Ansicht von Recht.  ;D

Es geht darum, das man dem Opfer einer Straftat Mitschuld gibt. Und da das ein anschauliches und oft genutztes Beispiel in der öffentlichen Debatte ist, passt das hier sehr gut, auch wenn es ganz andere Sachverhalte sind und nicht gleichzusetzen. Damit soll in keinem Fall eine Vergewaltigung verharmlost werden, wenn das deine Sorge ist Rubbel. Das kann ich verstehen.

#5982
In diesem Thread leiden wohl die Wenigsten an irgendwelchen 'Minderwertigkeitskomplexen', zumindest, was ihre eigenen Ansprüche gegen die Anbieter angeht. Da sehe ich jetzt keine Gefahr, daß Fred dies irgendwie ändern würde.
Von daher ist das mal ziemlicher Unsinn.
Aber es klingt zumindest 'schlau' und moralisch überlegen.

Ich bin wahrlich kein Freund von Fred, wie man wahrscheinlich schon bemerkt hat. Und die provokante Art, mit der er das hier geschrieben hat, ist auch nicht so meins...
Ihm vorzuwerfen, er wäre von der 'Gegenseite' ist aber ein ziemlich einfacher Weg, dem, was er schreibt, keine weitere Beachtung schenken zu müssen. Denn wenn man das täte, käme man eventuell auf die Idee, daß er von einem neutralen Standpunkt aus betrachtet sogar recht haben könnte.
Denn mein Nachbar oder Arbeitskollege würde das Ganze wohl ziemlich ähnlich sehen.

Und dann der Vergewaltigungsvergleich, den habe ich seit Born nicht mehr gehört. Sorry, aber hast du eventuell den Schuß nicht gehört?
Glaube mir, ich würde sofort die Zeit zurückdrehen auf den Anfang meiner Spielfreiheit, und die acht Jahre Rückzahlungen erneut in Kauf nehmen, wenn ich diese eine Nacht meines Lebens dafür vergessen könnte...
Bei dem Einen hatte ich eine Wahl, bei dem Andeten nicht...

Ich würde dich daher bitten, solchen Schwachsinn in Zukunft zu unterlassen, wenn du Sympathiepunkte sammeln willst.


-edit-
Andere waren schneller. Ich laß es trotzdem mal stehen.

#5983
Warum habt ihr mit dem Vergleich? Ist er doch recht passend und die Message war doch recht klar von Hudini oder?
Oder habt ihr da eine andere Meinung zu?

#5984
Hudini, so billig kommst Du nicht aus dieser Nummer. Nur weil Vollidioten-Machos so ein Beispiel anbringen, hast DU noch lange kein Recht dazu! MITSCHULD??
Wer ...
soll die Frau mit Minirock als Vergleich denn sein,
der Vergewaltiger ist wer?
und der Rock ist wer?

Das ist unterste Schublade!
Fakt ist : Ihr wolltet zocken - Ihr habt gezockt. Und verloren.
Es ist allein Euer Glück (mehr nicht!), dass sich die Anbieter als nicht legal agierend herausgestellt haben.
Oder habt Ihr damals gezockt in der Hoffnung, dass auf Euch aufgepasst wird?

Also verkneif Dir gefälligst Deine Vergleiche mit vergewaltigten Frauen.
Und der nächste geistig Verformte meldet sich dazu ...

Frauen mit Fahrradketten täten Euch besser als die mit Ostereiern ..
--Meist ist Geist geil--

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