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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Rubbel am 16 April 2026, 10:59:14Humor spricht übrigens für Phantasie und Flexibilität!
Das trifft den Punkt!
Aber es gibt halt leider auch noch das zittrige Klientel. Schade eigentlich.

Bobby auch Du hast Recht. Würden wir nur faktenbasierende Beiträge haben wären es maximal 70 Posts.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 16 April 2026, 11:02:58
Zitat von: Rubbel am 16 April 2026, 10:59:14Humor spricht übrigens für Phantasie und Flexibilität!
Das trifft den Punkt!
Aber es gibt halt leider auch noch das zittrige Klientel. Schade eigentlich.

Bobby auch Du hast Recht. Würden wir nur faktenbasierende Beiträge haben wären es maximal 70 Posts.

Wichtig und richtig, lieber 70 faktenbasierende Beiträge als Fantasie Beiträge worüber niemand lacht, keine Lust unnötiges Zeug zu lesen, und nein Bobby man kann manches im Leben nicht ignorieren.

Sehr gutes Urteil für uns, also einfach das bestätigt was der BGH entscheiden wollte. Hätte auch ruhig eindeutiger sein können. Ich gehe auch bei Sportwetten von einem Urteil für uns aus.

Der Thread hat über 400 Seiten und sollte nicht nur aus Fakten basieren, sondern auch mal Spaß, gerade bei so einem Thema.

Lass gut sein Roland. ;D

#6259
Zitat von: Klopp9875 am 16 April 2026, 11:20:06Hätte auch ruhig eindeutiger sein können.

Um es mit den Worten von DestructionDaddy zu sagen..

Heulst du schon wieder rum? Was willst du eigentlich?

#6260
Frage mich Ob ein Antrag auf Fortsetzung des OLG-Verfahrens sich lohnt? Zwar ist der Casinoanteil gering, aber die Richtung ist doch mehr als ein eindeutig!?

diese offensichtlich mit ChatGPT etc. schnellverfassten Pressemitteilungen mit ihren Emojis, ... ach herrje,

Zitat von: Eddy am 16 April 2026, 11:36:09Frage mich Ob ein Antrag auf Fortsetzung des OLG-Verfahrens sich lohnt? Zwar ist der Casinoanteil gering, aber die Richtung ist doch mehr als ein eindeutig!?

kostet doch nichts, wenns abgelehnt wird.

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was eindeutiger sein soll. Hier klagen nicht zwei Firmen gegeneinander bei dem das Urteil heißt Klage gewonnen oder abgewiesen.
Hier hat ein deutsches Gericht zur Prüfung einen Fall inklusive der eigenen Meinung zum EuGH ggf gebracht. Urteil bedeutet für mich dass der EuGH entschieden hat dass Deutschland nicht unionswidrig gehandelt hat und der Verbraucher Geld zurück fordern kann. Der BGH wird das nun irgendwann ins Urteil einfließen lassen.
Er wird kaum seine Meinung um 180 Grad drehen. Ich denke die reinen Casino Fälle gehen demnächst weiter.
Und ich denke auch der ein oder andere Anbieter wird Vergleiche anbieten bevor das zweite Urteil kommt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Istvoelligegal am 16 April 2026, 11:39:03diese offensichtlich mit ChatGPT etc. schnellverfassten Pressemitteilungen mit ihren Emojis, ... ach herrje,

Meinst du meinen Post mit der Pressemitteilung?

Wenn der Sportwetten Anteil überwiegt glaube ich das kaum. Mein OLG hat eindeutig auf beide Urteile hingewiesen bevor es weitergeht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Laut dem Artikel von Cocron: Urteil bei Sportwetten frühestens 2027?! Na dann...

Glaube das wird zeitnah erfolgen damit der EuGH das Thema durch hat wie auch balou ja schon mitgeteilt wurde von der Pressestelle

#6269
Der EuGH hat nun also entschieden, dass das deutsche Totalverbot von Online-Casino-Spielen nach dem GlüStV 2012 mit der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV vereinbar ist. Das gilt auch dann, wenn der betreffende Mitgliedstaat vergleichbare Spiele in stationären Spielhallen erlaubt und gleichzeitig Online-Sportwetten sowie die Online-Vermittlung staatlicher Lotterieprodukte zulässt.

Das Gericht betont den weiten Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten und hebt hervor, dass Online-Glücksspiele wegen ihrer leichten Zugänglichkeit und Anonymität ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als stationäre Angebote. Auch der Umstand, dass das Totalverbot zwischenzeitlich durch ein Erlaubnissystem (GlüStV 2021) abgelöst wurde, stellt die Verhältnismäßigkeit des früheren Verbots nicht rückwirkend in Frage.

Entscheidend für die Praxis: Art. 56 AEUV und das unionsrechtliche Missbrauchsverbot stehen der zivilrechtlichen Rückforderung verlorener Spieleinsätze durch den Verbraucher nicht entgegen. Die Nichtigkeit des Glücksspielvertrags nach § 134 BGB i.V.m. dem GlüStV 2012 und der daraus folgende Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB sind nach Auffassung des EuGH bloße Folge der Rechtswidrigkeit des Vertragsgegenstands und keine eigenständige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.

Das Urteil stärkt damit die Position der Spieler in den in Deutschland massenhaft geführten Rückforderungsklagen gegen EU-lizenzierte Online-Casinos erheblich. Für das noch anhängige Sportwetten-Verfahren C-530/24 (die Roten), in dem Generalanwalt Emiliou im März seine Schlussanträge vorgelegt hat, dürfte der EuGH die tragenden Grundsätze (weiter Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, keine Pflicht zur Lizenzanerkennung, Rückforderung als bloße Folge der Nichtigkeit) übertragen, sodass auch bei Sportwetten die Rückerstattungsfähigkeit verlorener Einsätze grundsätzlich zu erwarten ist. Die entscheidende Streitfrage wird sich dort voraussichtlich darauf verengen, ob die Roten von den deutschen Behörden eine konkrete Duldungszusage erhalten haben, die eine Durchsetzung der zivilrechtlichen Folgen ausnahmsweise als unverhältnismäßig erscheinen lässt.

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