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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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ZitatUnd meint den jemand,dass wenn der BGH grundsätzlich spielerfreundlich entscheidet in Casinokomplexen, dass dann bisher nicht gezahlte Urteile gezahlt werden bzw die GGL ihre anbieterfreundliche Linie aufgibt?

Das weiß doch kein Mensch! Spekulationen bringen Dich nicht weiter!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


Sehr gutes Urteil für uns.

#7008
Hat jemand etwas zu diesem Thema mitbekommen?

"Goldenstein und Prozessfinanzierer lösen sich nach LG-Urteil in Luft auf"
Im Streit zwischen der österreichischen Padronus-Plattform, der Kanzlei Goldenstein und dem Prozessfinanzierer Bradeum hat das LG Berlin II rechtskräftig entschieden – überwiegend zugunsten der Klägerin Padronus. Nach dem Urteil haben Kanzlei und Finanzierer Insolvenz angemeldet. Padronus kündigt an: ,,Wir machen weiter und werden Goldenstein und seine Komplizen persönlich in die Haftung nehmen."

Es ist ein Urteil, das in der Branche der industrialisierten Verbraucherklagen aufmerksam gelesen werden dürfte. Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin II unter Vorsitz von Dr. David Leuthold hat in dem Verfahren der Prozessfinanzallianz (Padronus) gegen die Kanzlei Goldenstein und den liechtensteinischen Prozessfinanzierer Bradeum entschieden (Az. 28 O 99/23). Inzwischen ist die Entscheidung rechtskräftig – und sie hat das Modell zerlegt, mit dem die drei Parteien gemeinsam Hunderte von Klagen gegen Online-Casinos auf die Schiene gesetzt hatten.

Dieses Modell sah ursprünglich so aus: Die Wiener Plattform, die unter der Marke ,,Padronus" Mandanten und Prozessfinanzierungen vermittelt, hatte 888 fertig aufbereitete Fälle in die Kooperation mit Goldenstein und Bradeum eingebracht. Goldenstein sollte die Fälle vor Gericht durchfechten, Bradeum sollte die Verfahren finanzieren. Für ihre Vermittlungsdienste sollte Padronus 600 Euro Pauschale pro vermitteltem Mandat von der Kanzlei und 20 Prozent Erfolgsprovision des erstrittenen Betrags von Bradeum erhalten. Der Streit zwischen den Beteiligten hatte sich daran entzündet, dass Goldenstein Mandate an andere Prozessfinanzierer weiterreichte, mit denen Padronus keine Erlösbeteiligung vereinbart hatte.

Bereits zum Prozessauftakt im vergangenen Herbst stand zudem die Frage im Raum, ob die enge personelle Nähe zwischen der Kanzlei Goldenstein und dem Finanzierer mit Sitz in Liechtenstein berufsrechtlich zulässig ist. Das Berliner Gericht hat darauf nun eine deutliche Antwort gegeben.

Um sie zu verstehen – und auch die juristischen Streitigkeiten, die sich nun anschließen –, muss man wissen, dass es ,,die" Kanzlei Goldenstein nicht gibt, sondern mehrere Firmen, die dem Kanzleigründer Klaus Goldenstein gehören oder gehörten. Bei Padronus ist man überzeugt, dass er sich über Umstrukturierungen in diesem Geflecht der Vollstreckung des aktuellen Berliner Urteils entziehen will.

So hat sich die beklagte Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Schönefeld im Februar 2026 umbenannt in AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft – und im April Insolvenz angemeldet.

Bereits 2022 wurde von dieser Gesellschaft die Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Potsdam abgespalten. Diese ist keine Gesamtrechtsnachfolgerin der nun insolventen Einheit und auch von der Insolvenz nicht betroffen. Sie hat sogar, in Person des Geschäftsführers Sven Goltz, die alte, insolvente Goldenstein-Gesellschaft in dem Berliner Verfahren vertreten.

Der Liechtensteiner Prozessfinanzierer Bradeum hat ebenfalls im April Insolvenz angemeldet, kurz nachdem das Berliner Urteil rechtskräftig geworden war. Da laut Bradeum-Verwaltungsrat nicht einmal mehr genug Geld in der Gesellschaft war, um einen Insolvenzverwalter bezahlen zu können, hat das Fürstliche Landgericht in Vaduz mit Beschluss vom 8. April angeordnet, Bradeum einfach direkt aus dem Handelsregister zu löschen (Az. 07 KO.2026.159).

Dagegen hat sich Padronus als Gläubigerin gewehrt. Die Österreicher vermuten, dass es sehr wohl noch Geld gibt – und wenn nicht, dass es unrechtmäßig beiseitegeschafft wurde. Die knapp 170.000 Euro, die das LG Berlin Padronus zugesprochen hat, sind nur 20 Prozent des ursprünglich erstrittenen Betrags. Wo also ist das Geld hin, wenn Bradeum es jedenfalls nicht mehr hat? Dem soll nun doch ein Insolvenzverwalter nachgehen. Um die angeordnete Löschung der Gesellschaft vom Tisch zu bekommen, hat Padronus einen Vorschuss auf die Kosten des Insolvenzverwalters hinterlegt. Am 8. Mai hat das Liechtensteiner Gericht das Konkursverfahren doch noch eröffnet.

Das Urteil des Landgerichts Berlins enthält für alle Seiten bittere Pillen, aber die Kostenverteilung zeigt, dass vor allem Padronus sich durchgesetzt hat: Sie zahlt als Klägerin 18 Prozent der Verfahrenskosten, Goldenstein 32 und Bradeum 50 Prozent.

Den größten finanziellen Erfolg im aktuellen Rechtsstreit verbuchte Padronus gegen die Bradeum AG. Die Liechtensteiner wurden zur Zahlung von 167.822 Euro nebst neun Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz verurteilt – exakt jene 20 Prozent aus den bislang erzielten Erlösen, die Padronus nach der Kooperationsvereinbarung zustanden.

Hinzu kommt die Feststellung, dass Bradeum in 87 konkret bezeichneten Verfahren gegen Pflichten aus der Kooperation verstoßen hat und für den daraus entstehenden Schaden haftet. Das Gericht sah es nach Vernehmung einer früheren Projektverantwortlichen als erwiesen an, dass Bradeum von Padronus aufbereitete Mandate ohne deren Zustimmung an konkurrierende Prozessfinanzierer wie Bulb Ventures, Augusta oder Profin weitergereicht hatte – ein Verstoß gegen die vertragliche Leistungstreue- und Vertraulichkeitspflicht.

Die wirtschaftlichen Konsequenzen des Urteils dürften für Klägerin Padronus teils ernüchternd sein. Mit den Insolvenzen der Beklagten steht infrage, ob Padronus die zugesprochenen 167.822 Euro nebst Zinsen jemals sehen wird – und ebenso, was der Feststellungstitel über die 87 weiteren Fälle wirtschaftlich noch wert ist. Der Schadensbetrag, den die Klägerin daraus geltend machen wollte, dürfte nach ihrer eigenen Einschätzung im siebenstelligen Bereich liegen.

Richard Eibl von Padronus verweist auf den angesichts weiterer Streitigkeiten mit ehemaligen Geschäftspartnern zweifelhaften Ruf von Kanzleigründer Klaus Goldenstein. ,,Statt die ihm zugesprochene Chance zur Katharsis durch Leistungserfüllung zu nutzen, will er sich einmal mehr aus der Verantwortung stehlen. Wir hätten ihm das Läuterungsmoment, in dem ein Mann seine Gläubiger bezahlt und mit erhobenem Haupt davongeht, gegönnt. Stattdessen meldet er Insolvenz an, exakt nach Urteilszustellung. Wie aus dem Lehrbuch, nur eben aus dem falschen. Wir machen weiter und werden Goldenstein und seine Komplizen wegen Insolvenzverschleppung, Gläubigerschädigung und betrügerischer Krida persönlich in die Haftung nehmen." Betrügerische Krida ist ein Begriff aus dem österreichischen Strafrecht. Gemeint ist eine Form des Insolvenzbetrugs.

Goldenstein gibt sich auf JUVE-Anfrage gelassen. ,,Die gegen die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schönefeld gerichtete Zahlungsklage ist durch das Landgericht Berlin rechtskräftig abgewiesen worden. Damit hat das Landgericht der Praxis der Klägerin, sich für die Vermittlung von Mandaten von Kanzleien bezahlen zu lassen, eine Absage erteilt und solche Provisionen für unzulässig erklärt." Das bezieht sich auf die Fallpauschale von 600 Euro. ,,Im Übrigen hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Bearbeitung bereits bestehender Mandate."

Quelle: Juve


Goldstein 🤣. Da würde ich schon nein sagen.

Ich habe die auch nicht mandatiert. Aber es ist dennoch bemerkenswert, was da passiert.

Ja, Goldstein macht Vetternwirtschaft, wird zu gierig und machts den Casinos nach.

#7012
U

Es bringt uns 0 weiter, weil Bill 55 alleine nicht ausreicht.


Gutes Urteil und eine weitere Möglichkeit für die Kläger. Wird interessant wie das österreichische Gericht entscheidet.

Hallo zusammen. Ich lese schon lange mit, weil ich auch drei Verfahren (2x Casino 1x Sportwetten) über einen PKF laufen habe. Heute habe ich eine Mail von der Kanzlei bekommen, dass meine Klage abgewiesen wurde. Der Grund besteht darin, dass ich auch aus dem Ausland gespielt habe und daher nicht getrennt dargelegt werden könne, wo die Verluste entstanden sind. Dazu gibt es mehrere Urteil von Gerichten, die genau hier den Anbietern recht geben. Eine Berufung wird auch nicht empfohlen, da es keine Aussicht auf Erfolg gibt. Ich bin echt traurig gerade...

Balou, du solltest deinen Text nochmal überprüfen bevor Olli online kommt 😂

@Maecks dass sollte egal sein. Die Gerichte haben entschieden, dass es zählt wo du dich registriert hast. Ich würde den Anwalt wechseln.

Es gibt mehrere OLG Urteile hier Ausland nicht schlimm finden!

Welches LG oder iLG hat abgelehnt?

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