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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#7020
Zitat von: Olli am Heute um 10:27:43https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-05/cp260076de.pdf

Aller guten Dinge sind 3!

Klassischer Fall von Wasser predigen und Wein saufen.

@Maecks:
Das ist schon sehr ungewöhnlich, dass eine Berufung nicht empfohlen wird. Ich meine auch, dass sich die Auslegung der Gerichte zum Thema "Spielen im Ausland" in der jüngsten Vergangenheit eher in eine andere Richtung entwickelt hat, also zu unseren Gunsten.

Zitat von: Balou2024 am Heute um 11:52:44Es gibt mehrere OLG Urteile hier Ausland nicht schlimm finden!

Welches LG oder iLG hat abgelehnt?

LG Schwerin ist es bei mir. Ich kann das ganze Schreiben von Freshfields gerne hochladen, darf man das hier?

Nein verboten
Schick mir das mal per Nachricht

#7023
Sie haben fünf Urteile mitgeschickt, in denen immer die Klage abgewiesen wurde aus genau diesem Grund...

Es liest sich ja eher so, als ob Du noch kein Urteil des Gerichts hast, sondern jetzt lediglich wegen der Klageerwiderung oder einer anderen Stellungnahme der Gegenseite verunsichert bist.

Hast Du denn schon ein Gerichtsurteil?

Das wollte ich auch fragen

#7026

Ich habe heute die Mail von der Kanzlei bekommen. Aber es steht jetzt nicht "Urteil" dabei, ich kenne mich damit aber auch gar nicht aus ehrlich gesagt. Es ist ein Schreiben von Freshfields und die 5 Urteile...

Das muss nicht verunsichern. Dein Anwalt wird darauf jetzt erwidern, wie er es sieht und am Ende entscheidet das Gericht und nicht die Kanzlei der Gegenseite über Recht und Unrecht ;)

Keine Angst das ist die Verteidigungsanzeige.

Jetzt schreibt dein Anwalt darauf noch mal etwas und danach kommt die Verhandlung oder Aussetzung.


Die Berufungsbegründung von denen habe ich auch. Am Ende haben die jetzt als es vors OLG gehen sollte aber das Mandat niedergelegt 🤣

Sehe gerade meine Gegnerkazlei hieß fieldfisher_x

Zitat von: Maecks am Heute um 11:47:42Hallo zusammen. Ich lese schon lange mit, weil ich auch drei Verfahren (2x Casino 1x Sportwetten) über einen PKF laufen habe. Heute habe ich eine Mail von der Kanzlei bekommen, dass meine Klage abgewiesen wurde. Der Grund besteht darin, dass ich auch aus dem Ausland gespielt habe und daher nicht getrennt dargelegt werden könne, wo die Verluste entstanden sind. Dazu gibt es mehrere Urteil von Gerichten, die genau hier den Anbietern recht geben. Eine Berufung wird auch nicht empfohlen, da es keine Aussicht auf Erfolg gibt. Ich bin echt traurig gerade...
Warst du längere Zeit im Ausland oder waren das Urlaube?

@Balou vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich halte euch auf dem Laufenden :)

Zitat von: sorrynotsorry am Heute um 12:16:49
Zitat von: Maecks am Heute um 11:47:42Hallo zusammen. Ich lese schon lange mit, weil ich auch drei Verfahren (2x Casino 1x Sportwetten) über einen PKF laufen habe. Heute habe ich eine Mail von der Kanzlei bekommen, dass meine Klage abgewiesen wurde. Der Grund besteht darin, dass ich auch aus dem Ausland gespielt habe und daher nicht getrennt dargelegt werden könne, wo die Verluste entstanden sind. Dazu gibt es mehrere Urteil von Gerichten, die genau hier den Anbietern recht geben. Eine Berufung wird auch nicht empfohlen, da es keine Aussicht auf Erfolg gibt. Ich bin echt traurig gerade...
Warst du längere Zeit im Ausland oder waren das Urlaube?

Immer Urlaub wenn dann. Also kein Auslandssemester, Studium im Ausland oder sowas. Das Thema kam in der Verhandlung auch schon auf und da wurde von mir und dem Anwalt damit begründet, dass man ja auch alle Logindaten nachvollziehen kann.

Das mit dem Ausland sind auch mehrere Schritte. Der erste ist, dass das Spielen aus dem Ausland eine Behauptung ist, die nicht zutreffend sein muss. Ich kenne mehrere Verfahren (auch bei mir), in denen sehr allgemein behauptet wird: ,,x hat aus Takatukaland gespielt", ohne aber Zeitpunkte, konkrete Transaktionen oder so zu nennen. In meinem Fall war es ein Land, in dem ich noch nie war...
Das wurde auch dem Gericht mitgeteilt, das noch ein paar Folgefragen gestellt hat und dann in der Urteilsbegründung schrieb, ich hätte das glaubwürdig dargelegt. Sprich: Behaupten können die Anbieter erst mal ja viel, das heißt noch nichts.
Der zweite Schritt wäre dann, dass das Gericht, wenn es davon überzeugt ist, du hättest aus dem Ausland gespielt, auch immer noch sagen kann, dass das unerheblich ist. Wie hier auch schon geschrieben, war das zuletzt wohl häufiger der Fall.
Bei dir kommt es natürlich vor allem darauf an, was das jetzt tatsächlich war, Urteil würde mich wundern. Und natürlich auch, was du zum Thema Ausland gesagt hast. Aber wenn das tatsächlich ein Urteil war, solltest du auf jeden Fall noch mal mit einem Anwalt (einem anderen?) erörtern, ob eine Berufung sinnvoll ist. Ich vermute ja.

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