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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich lese das mit der Revision aber negativ. Wo liegt mein Fehler?

ZitatBin gespannt, was die OCs da noch machen wollen...

Na, dann kommt die Unterscheidung: Festland, auf hoher See oder in der Luft!

Das Festland wäre nach einer günstigen Entscheidung abgearbeitet.
Nach internationalem Seerecht von 1396 können können heute noch Gottesentscheidungen durch Kielholen der Wahrheitsfindung dienen.
War jemand auf dem Mond, dann muss die Föderation der Planenten angerufen werden.

Letzteres ist auch der Fall, wenn sich ein Casino "in Luft" auflöst!

......

OK, Spaß beiseite. Was ich damit sagen wollte ... die werden sich was einfallen lassen ... der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

"Lebt lang und in Frieden!" ( 1.Vulkanier auf Erden; 5. April 2063 in Bozeman, Montana (USA))
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Hitdajack am 26 Mai 2026, 13:23:13Ich lese das mit der Revision aber negativ. Wo liegt mein Fehler?

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR__78-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1


So wie ich es lese, hat der Kläger in den Vorinstanzen verloren.
Revision wurde vom OLG München nicht zugelassen.
Dadurch kam es zu einer Nichtzulassungsbeschwerde welcher nun vom BGH stattgegeben wurde.

Ja also das ist doch nichts positives?

Doch, der BGH wird entscheiden und dann ist das höchstrichterlich geklärt und die Anbieter können das Argument nicht mehr nutzen.

Wieso nicht?
Der Kläger ist doch in diesem Fall der Spieler.
Er spielte aus dem Ausland und das LG München und OLG München verneinten die Rückforderungen.


BGH hätte keine Revision zugelassen, wenn sie es nicht anders sehen als das LG/OLG. Das ist sehr positiv.

Zitat von: Galileo am 26 Mai 2026, 13:50:42Wieso nicht?
Der Kläger ist doch in diesem Fall der Spieler.
Er spielte aus dem Ausland und das LG München und OLG München verneinten die Rückforderungen.

Du hast Recht, sollte der BGH gegen den Kläger entscheiden.
Man sollte seine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich denke etwas Optimismus ist an der Ecke sehr angebracht. Auch hier ist die OLG Rechtsprechung eigentlich eindeutig.

@Olli:
Schon klar. Die Argumente werden trotzdem weniger...

Ganz genau, die Hürde für eine Nichtzulassungsbeschwerde ist ziemlich hoch. In der Konstellation sieht es für uns ganz ganz ganz gut aus..

witzig, meine berufung wurde auch aus ähnlichen gründen abgelehnt und wir haben eine nichtzulassungsbeschwerde eingereicht und das bgh hat diese zugelassen. aber nein, dieser fall ist nicht meiner 😂

Hallo zusammen, ich würde gern noch einmal eure Meinung hören bezüglich der Vermögensübertragung vom roten Riesen. Bericht Monitor. Ist doch nach wie vor die selbe Gesellschaft oder sehe ich das falsch? Diese Gesellschaft erwirtschaftet nach wie vor vernünftige Umsätze beziehungsweise Gewinne. Die viel diskutierte leere Hülle wird doch demnach wieder aufgefüllt oder sehe ich das falsch?

Für mich als Laien ist es auch noch immer die .......Co Ltd., gegen die unsere Klagen gerichtet sind. Sie wird auch im Impressum auf der Homepage angeführt und bei der GGL auf deren Whitelist als Lizenzhalter für Sportwetten genannt. 

Netto Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nur noch bei 14 Millionen anstatt 223 Millionen. Nettoveränderung der Zahlungsmittel bei -68 Millionen, im Vorjahr + 58 Millionen. Es wird langsam runtergefahren.

Rückstellungen bei 5 Millionen, bei geschätzten Rückforderungen von 150 Millionen.
Geht man davon aus, dass es noch paar Jahre dauern wird, dann könnte es da noch lustig werden.

Auszug aus dem Netz:

,,Griff ins Klo" erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von ca. 1,3 Milliarden Euro. Für das Jahr 2025 strebte der Konzern gemeinsam mit dem im Herbst 2025 übernommenen österreichischen Wettanbieter Käptn Iglo(346 Millionen Euro Umsatz) einen kombinierten Pro-forma-Umsatz von rund 3,0 Milliarden Euro an

....da sollte doch mehr erwirtschaftet werden, oder sehe ich das falsch?

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