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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wer geklagt hat, bei dem verjährt nix. Die wollen auf die Verjährungsfrist rauszögern, dann gibt es keine neuen klagen mehr und die offenen werden bezahlt. Wenn die jetzt zahlen, kommen natürlich alle, die noch nicht geklagt haben und klagen.

Die Logik erscheint mir am ehesten der Fall zu sein.

Ja, mittlerweile gibt es doch keinr PKf's die finanzieren, ich glaube die haben schon viel erreicht, denke Ende des Jahres ist durch Kenntnisnahme der Illegalität wenn, wir Anfang 2023 ausgehen, dann alles verjährt!!

Vorallem, was soll die GGL machen wenn dje Verfahren ausgesetzt sind?

Was soll die GGL danach antworten wenn die Anbieter sagen. Ja noch nicht mal der EuGH hat abschließend geurteilt hat?

Ihr seit zu viele Schritte viel weiter!!!

Solange jedes einzelne Verfahren läuft wird nichts gemacht! Ganz einfach!!

Als ob man gegen eine Wand redet aber anstatt Steine, sieht man nur !!!!!!.
Schon amüsant irgendwie.

PKF finanzieren tatsächlich kaum noch, glaube da wird nicht mehr viel kommen an neue Klagen. Da haben die schon leider gute Arbeit geleistet.




Meine Termine gehen auch weiter. OC in 2 Monaten


Ist auf jeden Fall gut dass ihr so zeitnahe Termine für eure Casino Fälle erhalten habt. Scheint nicht jedes Gericht so dermaßen überbelastet zu sein wie von Balou.

Hoffe für euch dass es gut ausgeht. 

Die Berufungsbegründung ist nun eingetroffen bei einem Fall von mir.

Nichts neues steht in dieser natürlich soll ausgesetzt werden extra in Dick ges geschrieben fordert die Gegenseite.

Meine Aussagen hätte das LG alle falsch bewertet und OLG hätten ihre Meinung zur Haftung der unterschiedlichen Gesellschaften geändert.( 3 OLG Urteile genannt)

Mein Anwalt muss in paar Tagen antworten. Denke wird ausgesetzt. Obwohl LG klar gesagt hat Anbieter hätte auch gegen Vertrag verstoßen aufgrund Casino Verlinkungen und Einzahlung Limit, daher muss nicht ausgesetzt werden.

OLG setzt mit Sicherheit aus.

#7269

Welcher Anbieter??

Ich habe eines der Kläger freundlichen OLG, aber auch die haben ausgesetzt.
Mischklage, aber ebenfalls Limit und Verlinkungsverbot wurden nicht eingehalten. Und selbst wenn von der Hölle ein Schreiben auftaucht dass sie nach Regeln anbieten dürften sind das zwei Ausschlusskriterien. Deshalb verstehe ich die Aussetzung auch nicht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Nochmal, die warten alle auf den BGH.

Klares konnte des LG es nicht formulieren im urteil.

Zu der beklagtenseits beantragten Aussetzung des vorliegenden Verfahrens analog
§ 148 Abs. 1 ZPO sah sich die Kammer nicht veranlasst. Streitgegenständlich ist
vorliegend – zumindest auch – ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 GlüStV 2012. Auf diese
Norm bezieht sich das Verfahren C-440/23 bei dem Europäischen Gerichtshof aber
nicht und an ihrer Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht bestehen nach der ständigen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch keine Zweifel.
Im Übrigen sind im Rahmen des § 148 Abs. 1 ZPO bei der gerichtlichen
Ermessensausübung die Erfolgsaussichten des Bezugsverfahrens und die mit einer
Aussetzung verbundene Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen. Vor
diesem Hintergrund erscheint eine Verfahrensaussetzung im Interesse des Klägers.

Das wird nicht fehlt

Wofür noch auf BGH warten, wenn selbst klar gewesen ist, dass keine Lizenz vergeben worden wäre, weil Kriterien nicht eingehalten worden sind und keine öffentliche Duldung vorgelegt werden kann.
Letzteres bei Casino sowieso irrelevant.

Wofür also soll man noch warten, wenn das EuGH entschieden hat? Das erschließt sich mir irgendwie nicht wirklich.

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