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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hast du einen PKF? hat der PKF das letzte wort bei einem Vergleich? falls ja, wird das angebot so niedrig gewesen sein, dass der pkf es abgelehnt hat und somit deine entscheidung zu dem vergleich irrelevant ist.

wäre jetzt eine vermutung.

Duffi und selbst wenn der Vergleich nur 2,5 Prozent wäre ist es die Pflicht des Anwalts dich davon in Kenntnis zu setzen.
Selbst wenn der PKF unter 50 Prozent kein grünes Licht gibt ist es so.

Ich gehe davon aus dass meine Kanzlei das nicht ist.
😁😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Welche Kanzlei ist es denn?


Zitat von: Roy1234 am 13 Juni 2026, 15:18:05Ich gehe davon aus dass meine Kanzlei das nicht ist.
😁😁😁



hahahahaha  ;D  ;D  ;D  ;D

Bestätigt meinen Verdacht dass da einiges falsch läuft

Zitat von: Balou2024 am 13 Juni 2026, 17:42:06Von Rüden

bei dieser kommunikativen hochwertigen Kanzlei bin ich auch. und muss leider sagen, dass ich nicht überrascht bin 😂

#7312
typische trittbrettfahrer-Kanzlei, im Prinzip gibt es nr 2-3 top kanzleien

Welche sind das deiner Meinung nach (interessiert mich wirklich)?

Nee Eddy die sind schon ewig dabei und waren bei vielen Pkfs beliebt.
Aber anscheinend hat sich das, warum auch immer, krass geändert.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Warum lachst Du Bobby 🙄😁😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Kein außergerichtlicher Vergleich, sondern ein offizieller Vergleich innerhalb der Gerichtskommunikation und der Kläger wurde nicht mal - informiert?

Würde das niemals glauben, wenn ich diesen Schwachsinn seit Jahren nicht mitgemacht hätte.
Das geht einfach gar nicht.

Ne der Vergleich kam sicher bei der Kommunikation zwischen den beiden Parteien zu Stande. Aber dem Gericht müssen die ja alles offen legen.

Kann man grundsätzlich das beim OLG anfragen?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die elektronische Akteneinsicht in die Verfahrensakte zum Aktenzeichen: ...
Ich bin Partei des Verfahrens (Kläger) und bitte um Bereitstellung der Akte über das elektronische Akteneinsichtsportal.

Bitte senden Sie mir die entsprechenden Zugangsdaten (Link und Passwort) zur Online-Einsicht zu.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Weil viele gefragt haben. Am besten Kopie Ausweis mitschicken

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