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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ist ausgesetzt, bis zum BGH Urteil. Daher wird vorher nix passieren.

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Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass die Anbieter versuchen, die Verfahren mit allen rechtlichen Mitteln in die Länge zu ziehen – in der Hoffnung, dass sich durch Entwicklungen wie Bill 55 oder andere Umstände etwas zu ihren Gunsten verändert.

Aber glaubt ihr wirklich, dass ein Rechtssystem auf Dauer so funktionieren kann? Wenn das tatsächlich der Fall wäre, würden doch auch viele andere große Unternehmen, die zu Schadensersatz verurteilt werden, dieselbe Strategie verfolgen und rechtskräftige Urteile einfach aussitzen.

Warum sollte ausgerechnet die Glücksspielbranche raffinierter sein als alle anderen? Natürlich versucht sie, ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Aber irgendwann ist ein Verfahren beendet und ein Urteil rechtskräftig. Wird dann nicht gezahlt, laufen die Zinsen weiter und es stehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs zur Verfügung.

Auch eine Insolvenz anzumelden ist nicht so einfach, wie manche es darstellen. Es mag Gestaltungsmöglichkeiten und Schlupflöcher geben, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass Staaten sich dauerhaft auf der Nase herumtanzen lassen. Irgendwann muss ein rechtskräftiges Urteil auch durchsetzbar sein – sonst wäre das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv erschüttert.

Außerdem gibt es mittlerweile Entwicklungen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die handelnden Personen persönlich in die Verantwortung genommen werden können. Es bewegt sich also langsam etwas. Solche Entwicklungen brauchen Zeit – und genau darauf setzen die Anbieter. Sie versuchen, alles möglichst lange hinauszuzögern.

Deshalb kann ich den ständigen Ruf nach Vergleichen nicht nachvollziehen. Ein Vergleich ist oft der einfachste Weg – aber nicht unbedingt der beste. Meiner Meinung nach verzichtet man nach jahrelangem Warten am Ende auf einen erheblichen Teil seiner Hauptforderung und nimmt zusätzlich weitere Abstriche in Kauf.

Ich persönlich werde keinen Vergleich eingehen. Ich lasse es auf die Entscheidung ankommen. Das Geld ist für mich ohnehin seit Jahren weg. Ob es nun noch fünf oder zehn Jahre dauert, macht für mich keinen entscheidenden Unterschied. Dann soll das Verfahren eben so lange dauern. Das ist meine persönliche Entscheidung.

Außerdem ist meine persönliche Einschätzung, dass die Anbieter die Verfahren bewusst in die Länge ziehen, um weitere Klagen möglichst einzudämmen. Ich könnte mir vorstellen, dass dabei auch die Verjährung eine Rolle spielt. Denn wenn für viele Betroffene die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis maßgeblich ist, könnte diese nach meiner Einschätzung für zahlreiche Ansprüche Ende dieses Jahres ablaufen.

Aus meiner Sicht würde eine jahrelange Verzögerungstaktik daher nicht nur die bereits laufenden Verfahren hinauszögern, sondern auch die Zahl neuer Klagen begrenzen. Ich glaube, die Anbieter haben sehr hoch gepokert – in der Hoffnung, die Welle neuer Klagen möglichst klein zu halten und ihre finanziellen Risiken zu reduzieren. Ob diese Strategie am Ende aufgeht, wird sich zeigen.

Ich warte nun 3 Jahre auf ein rechtskräftiges Urteil. Mein Verfahren ist beim OLG ausgesetzt. Ich kann auch noch weitere 3 Jahre warten. Zu einem Vergleich bin ich nicht bereit. Ich will jeden Cent zurück, mit Zins und Zinseszins.

TicTacToe :-/ ist keine theorie, das ist tatsache und mehr als offensichtlich.

diese Theorie ist seit gut 3 oder sogar 4 jahren bekannt und gängig bei den anbietern.

ist nun kein geheimnis

Peter aber bitte nicht vergessen die Zinsen müssen versteuert werden. 😉
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

richtig roy, ich bekomme pro jahr über 7000€ zinsen. würde ich denen schenken bei einem guten vergleich 😂

Zitat von: User2023 am 26 Juli 2026, 16:12:11gehts bei euch um casino oder sportwetten bzgl. Stuttgart

Sportwetten! Bei mir gegen den Roten!

Hallo zusammen,

ich habe mal einen Gedanken und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Die GGL argumentiert nach meinem Verständnis, dass sie für Verstöße der Anbieter aus der Zeit vor der deutschen Lizenzvergabe nicht zuständig sei. Das mag die Vergangenheit betreffen.

Aber ist das wirklich der entscheidende Punkt?

Es geht doch heute um etwas anderes: Wenn ein Anbieter ein deutsches Gerichtsurteil – insbesondere ein rechtskräftiges oder vollstreckbares Urteil – nicht erfüllt und sich stattdessen auf Bill 55 beruft, dann ist das ein aktuelles Verhalten. Für mich stellt sich daher die Frage, ob das nicht Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit eines Lizenzinhabers haben müsste.

Die GGL hat schließlich die Aufgabe, lizenzierte Anbieter zu beaufsichtigen. Müsste sie sich deshalb nicht auch mit der Frage befassen, ob ein Lizenzinhaber heute deutsche Gerichtsentscheidungen respektiert?

Vielleicht wäre es sinnvoll, die GGL genau mit dieser Frage zu konfrontieren oder sie aufzufordern, ihre Rechtsauffassung dazu klar darzulegen. Falls viele Betroffene das tun würden, könnte das zumindest dazu beitragen, Druck aufzubauen und eine Stellungnahme oder Prüfung zu erreichen.

Was haltet ihr von dieser Idee? Übersehe ich dabei etwas oder könnte das ein sinnvoller Ansatz sein?

Das könnte ein Ansatz sein, wenn wir irgendwann rechtskräftige Urteile haben.

Derzeit verweisen sie aufs eugh Verfahren und sehen die Zuverlässigkeit nicht in Gefahr.

Zitat von: Tictacto2026 am 27 Juli 2026, 12:25:56Was haltet ihr von dieser Idee? Übersehe ich dabei etwas oder könnte das ein sinnvoller Ansatz sein?

Ja, Du übersiehst – wie fast alle – ein paar sehr entscheidende Gedanken:

Der Anbieter, der sich auf Bill55 beruft, macht nichts falsch. So hart das auch klingt, aber ein Anbieter, der sich auf Bill55 beruft, nutzt nur eine vollkommen gesetzeskonforme Möglichkeit aus, um nicht zahlen zu müssen. Warum sollte er das auch nicht tun? Bill55 ist komplett reguläre gesetzliche Vorgabe auf Malta. Der Anbieter hält sich damit streng genommen lediglich an die bestehende Gesetzeslage auf Malta und macht nichts falsch.

Die Frage, ob das Gesetzt selbst falsch ist, weil es gegen EU-Vorgaben verstößt, ist nicht das Problem des Anbieters, sondern der staatlichen Institutionen Maltas. Es ist nicht Aufgabe eines Wirtschaftsteilnehmers Gesetze zu prüfen, schon gar nicht, wenn diese Gesetze zu seinen Gunsten bestehen. Das ist allein Aufgabe der jeweiligen Landesregierung. Damit besteht für den Anbieter nicht einmal die Veranlassung auch nur irgendetwas gegen Bill55 selbst tun zu müssen oder dieses eigenständig nicht anzuwenden. Damit liegt im Ergebnis eigentlich auch kein echter Verstoß gegen irgendwelche Vorgaben der GGL vor.


Im Gunde ist diese Situation das Spiegelbild der deutschen Urteile:
Der Anbieter tritt in Deutschland in einer Form auf, die auf Malta vollkommen legal aber in Deutschland (mangels Lizenz) verboten ist.

Bei der Vollstreckung des Urteils hingegen, macht der Anbieter etwas, das in Deutschland legal ist (Vollstreckung eines Urteils), jedoch auf Malta per Gesetz ausgeschlossen ist.

Daher bleibt die Frage: was macht der Anbieter im Sinne der Auflagen der GGL falsch, wenn er sich auf für ihn geltende Gesetze beruft?

Dabei ganz klar: es stellt sich nicht die Frage, was ein Anbieter im moralischen Sinne falsch macht, sondern nur, was er im Rahmen gesetzlicher Vorgaben falsch macht. Nur das dürfte für die Frage der Bewertung der Zuverlässigkeitsprüfung durch die GGL relevant sein.

Zu dem Zeitpunkt aber, an dem Bill55 fällt und es keinen pauschalen Vollstreckungsschutz mehr gibt, entfällt auch die Rechtfertigung der pauschalen Nichtzahlung. Dann jedenfalls wären Verstöße gegen die Vorgaben der GGL denkbar. Das ist aber bis auf weiteres noch nicht der Fall.


Und falls jetzt der Einwand kommt: jaaa, aaaber europarechtswidrige Gesetze sind nicht anzuwenden, dann betrifft auch das nicht die Anbieter direkt. Denn diejenigen, die Bill55 möglicherweise trotz bestehender europarechtlicher Zweifel anwenden, sind nicht die Anbieter selbst, sondern die Gerichte auf Malta, die sich mit der Vollstreckung befassen. Daher ist das bloße Abwarten der Anbieter dahingehend, was irgendwann mal mit Bill55 passiert, streng betrachtet nicht regelwidrig im Sinne der GGL-Vorgaben. 


Und um all den Optimisten noch einen weiteren Denkanstoß zu geben, die glauben nach dem Fall von Bill55 regnet das Geld in rauen Mengen auf uns alle herab:

Bill55 pauschaliert lediglich etwas, was es bereits zuvor in vollkommen EU-konformer Art und Weise seit jeher gab. Die europäische Vollstreckungsverordnung gibt die Möglichkeit, dass ein Urteil eines anderen EU-Landes (hier also Deutschland) im Heimatland (hier also Malta) nochmals als Einzelfall dahingehend geprüft werden kann, ob das ganz konkrete Urteil nicht gegen die Werte- und Rechtsordnung des Heimatlandes verstößt und damit von der Vollstreckung auszunehmen ist. Bill55 nimmt nun die Abkürzung, schneidet die Einzelfallprüfung ab und stellt für alle Urteile gegen Glücksspielanbieter genau dieses Vollstreckungshindernis pauschal fest.

Würde Bill55 fallen, dann bleibt dennoch diese konkrete Einzelfallprüfung bestehen, welche dann jeder Anbieter nutzen kann.

Das wäre nur dann ausgeschlossen, wenn die EU-Kommission Bill55 für unwirksam erklärt, da eine pauschale Prüfung nicht zulässig ist und der EuGH gleichzeitig hinsichtlich der Prüfung im Grundsatz festhält, dass für den Bereich lizenzlosen Glücksspiels wirtschaftliche und wertebasierte Belange niemals berührt sein können. Greift nur einer dieser beiden Punkte nicht, dürfte es bei der Einzelfallprüfung bleiben. Bei der Anzahl der zu vollstreckenden Urteile dürfte sich jeder ausrechnen, was das zeitlich bedeutet.

#7948
@Kaffeesatzleser: deine Subsumption ist nicht ganz richitg.

Du verwechselt "legal mit "zuverlässig". Die Zuverlässigkeitsprüfung der GGL fragt nicht, ob ein Anbieter sich strafbar gemacht hat, sondern ob sein bisheriges Verhalten erwarten lässt, dass er sich künftig an die Regeln des deutschen Marktes halten wird.

Wer sich systematisch hinter einem ausländischen Vollstreckungshindernis wie Bill 55 versteckt, um rechtskräftige deutsche Urteile nicht bezahlen zu müssen, zeigt damit genau das Gegenteil von Verlässlichkeit. Es kommt für die Prognose der GGL nicht darauf an, ob dieses Verhalten auf Malta legal ist, sondern darauf, was es über die Bereitschaft des Anbieters aussagt, Verpflichtungen gegenüber deutschen Spielern und Gerichten zu erfüllen.

Diese Logik ist im deutschen Gewerberecht seit jeher anerkannt: Wer Pflichten nur dann erfüllt, wenn er buchstäblich dazu gezwungen wird, dem fehlt die Zuverlässigkeit, unabhängig davon, ob sein Ausweichverhalten anderswo erlaubt ist. Man kann sich also völlig legal verhalten und trotzdem beweisen, dass man kein verlässlicher Partner für den regulierten deutschen Markt ist.

Welches OC steckt denn hinter Kaffeesatzleser? Ist ja ein peinlicher Versuch.

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