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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wieso beschweren sich hier alle über die GGL. Wir wissen doch alle, dass die GGL kein Interesse daran hat, an diesem Zustand was zu ändern. Ihr habt alle die Möglichkeit euch an das Innenministerium von Sachsen-Anhalt zu wenden bzw. an die dortige Politik. Vergesst nicht es ist im September Landtagswahl. Setzt euch dort gegen diese Missstände ein. Aber tuet nicht so als ob die GGö irgendwann aufwachen wird. Das wird aus freiwilligen Stücken nicht passieren.

Nur zur Info:

Personeller Wechsel beim EuGH-GeneralanwaltDer Generalanwalt Nicholas Emiliou, der am 19. März 2026 die verbraucherfreundlichen Schlussanträge zu diesem Fall vorgelegt hatte, ist von seinem Amt zurückgetreten. Per Beschluss vom 10. Juli 2026 wurde Stéphanie Laulhé Shaelou als seine Nachfolgerin ernannt. Da Emilius Gutachten jedoch bereits offiziell vorliegt, dient es den EuGH-Richtern weiterhin als feste Beratungsgrundlage.

#7967
Nicholas Emiliou wurde im Januar 2026 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Richter am Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für Zypern gewählt. Er trat dieses Amt am 27. April 2026 an. Da die Ämter eines Generalanwalts am EuGH und eines EGMR-Richters nicht gleichzeitig ausgeübt werden können, reichte er zuvor seinen Rücktritt als Generalanwalt beim EuGH ein.

Da haben wir Glück, dass seine Anträge abgeschlossen sind sonst wären das die nächsten 2 Jahre Verschiebungen geworden. :D

Soweit ich weiß wird seine Nachfolgerin aus Zypern im Oktober an den Start gehen.
Dürfte aber für das Urteil nicht von Belang sein. Verbessert mich gerne so es falsch ist.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich denke auch, dass dieser Wechsel keine Relevanz für uns haben wird.

warum sollte er brezel? das war ja schon länger bekannt. hätte das eine Relevanz, hätte sie ihn vorher aus dem thema abgezogen.

wenn ich einen arbeitsvertrag unterschreibe und bekannt war, dass mein zukünftiger chef das unternehmen verlassen wird, ist mein arbeitsvertrag ja auch nicht in gefahr.

der man hat seinen job gemacht für den er bezahlt wird. von daher null problematisch

Hat doch niemand geschrieben, dass es problematisch ist oder sein könnte.

@Duffi: ich weiß ehrlicherweise nicht welchen Punkt du versuchst zu machen?

Die Relevanz kann höchstens eine zeitliche sein. Allerdings weiß ich nicht ob bei den Verkündigungen der GA grundsätzlich dabei ist. Wenn ja würde diese frühestens im Oktober stattfinden. Relevanz was das Urteil betrifft hat's sicher nicht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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