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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wieso beschweren sich hier alle über die GGL. Wir wissen doch alle, dass die GGL kein Interesse daran hat, an diesem Zustand was zu ändern. Ihr habt alle die Möglichkeit euch an das Innenministerium von Sachsen-Anhalt zu wenden bzw. an die dortige Politik. Vergesst nicht es ist im September Landtagswahl. Setzt euch dort gegen diese Missstände ein. Aber tuet nicht so als ob die GGö irgendwann aufwachen wird. Das wird aus freiwilligen Stücken nicht passieren.

Nur zur Info:

Personeller Wechsel beim EuGH-GeneralanwaltDer Generalanwalt Nicholas Emiliou, der am 19. März 2026 die verbraucherfreundlichen Schlussanträge zu diesem Fall vorgelegt hatte, ist von seinem Amt zurückgetreten. Per Beschluss vom 10. Juli 2026 wurde Stéphanie Laulhé Shaelou als seine Nachfolgerin ernannt. Da Emilius Gutachten jedoch bereits offiziell vorliegt, dient es den EuGH-Richtern weiterhin als feste Beratungsgrundlage.

#7922
Nicholas Emiliou wurde im Januar 2026 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Richter am Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für Zypern gewählt. Er trat dieses Amt am 27. April 2026 an. Da die Ämter eines Generalanwalts am EuGH und eines EGMR-Richters nicht gleichzeitig ausgeübt werden können, reichte er zuvor seinen Rücktritt als Generalanwalt beim EuGH ein.

Da haben wir Glück, dass seine Anträge abgeschlossen sind sonst wären das die nächsten 2 Jahre Verschiebungen geworden. :D

Soweit ich weiß wird seine Nachfolgerin aus Zypern im Oktober an den Start gehen.
Dürfte aber für das Urteil nicht von Belang sein. Verbessert mich gerne so es falsch ist.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich denke auch, dass dieser Wechsel keine Relevanz für uns haben wird.

warum sollte er brezel? das war ja schon länger bekannt. hätte das eine Relevanz, hätte sie ihn vorher aus dem thema abgezogen.

wenn ich einen arbeitsvertrag unterschreibe und bekannt war, dass mein zukünftiger chef das unternehmen verlassen wird, ist mein arbeitsvertrag ja auch nicht in gefahr.

der man hat seinen job gemacht für den er bezahlt wird. von daher null problematisch

Hat doch niemand geschrieben, dass es problematisch ist oder sein könnte.

@Duffi: ich weiß ehrlicherweise nicht welchen Punkt du versuchst zu machen?

Die Relevanz kann höchstens eine zeitliche sein. Allerdings weiß ich nicht ob bei den Verkündigungen der GA grundsätzlich dabei ist. Wenn ja würde diese frühestens im Oktober stattfinden. Relevanz was das Urteil betrifft hat's sicher nicht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

EUGH Kalender nächstes Update nun nächsten Montag laut Pressestelle. Aktuell sind ja keine Sterling drin seit Wochen.

Hallo,

ich habe mal eine ganz andere Frage bezüglich der Vergleiche. Ich habe wir vor 200 Seiten irgendwann mal geschrieben zwei Verfahren beim OLG Jena liegen (Oli und Real Madrid) mit 45k und 35k + ca. insgesamt 25k Zinsen.

Angenommen es werden 40% angeboten und ich möchte das nicht annehmen, kann mich der PKF dazu zwingen? Ich gebe zu, ich war damals auch einfach froh jemanden gefunden zu haben und habe blind unterschrieben ohne mir Gedanken zu machen - ich weiß nicht mal, wie der PKF heißt noch liegt mir der Vertrag vor. Falls das individuell sein sollte würde ich mich über paar Beispiele aus euren Verträgen freuen.

Hi,

Ich gehe mal davon aus dass du einen Standard PKF Vertrag unterschrieben hast, und in der Regel braucht man die Zustimmung des PKFs und des Klägers.

Also wenn du nicht möchtest, dann gibt es auch keinen Vergleich.
Im Zweifel frag deinen Anwalt, vielleicht antwortet er dir wenn du Glück hast.  ;)

Lasse Dir eine Kopie des Vertrages zukommen. Wenn Du den PKF nicht kennst, dann tut dies Dein Anwalt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#7934
Prinzipiell hast du immer Mitspracherecht.
Allerdings gibt's auch Unterschiede zB bei deinen angesprochenen Zinsen. Manche PKF vereinnahmen die nämlich.
Wann wurden denn deine Klagen zugestellt?
Ende 2021? Weil für die Klagesumme sind das schon viel Zinsen. Mach's wie Olli geschrieben hat und fordere den Vertrag an.

Der PKF hat das gleiche Ziel wie Du, soviel wie möglich Geld zu verdienen. Ausnahmen sind wenn erfahrungsgemäß eher nichts zu holen ist, ansonsten wird er dich zu nichts zwingen. Wenn du den Vertrag hast rufe ihn an.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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