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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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News:

Neuigkeiten aus Luxemburg: Eine Entscheidung im ...-Verfahren könnte noch in diesem Jahr fallen.

Das Landgericht Darmstadt hatte beim Europäischen Gerichtshof nach dem Stand des Verfahrens C-530/24 (...) gefragt.

Die Antwort aus Luxemburg ist für die zahlreichen derzeit ausgesetzten Sportwettenverfahren von großer Bedeutung: Nach den Erfahrungen des Gerichtshofs sei mit einer Entscheidung ,,etwa Ende diesen Jahres" zu rechnen.
Dieses Verfahren ist für uns bei Gamesright von besonderer Bedeutung – und ebenso für die betroffenen Spieler und die gesamte Sportwetten-Industrie.

Wir haben es bis vor den Bundesgerichtshof und von dort zum EuGH gebracht. Unsere Erfahrung aus tausenden Rückforderungsverfahren haben wir dabei gemeinsam mit Prof. Dr. Markus Ruttig, einem der renommiertesten deutschen Experten für Glücksspielrecht, eingebracht.

Die Entscheidung betrifft neben den bereits klagenden Spielern Tausende weitere Betroffene, die ihre Ansprüche bislang noch nicht gerichtlich geltend gemacht haben. Für sie alle könnten wir damit endlich Rechtsklarheit geschaffen haben.

Rückstellungen bezwecken Steuerersparnisse und dienen somit dem Aufbau von Liquidität, mit der man sein Wachstum finanziert. Die anhängigen Klagen sind nur der Vorwand, um überhaupt Rückstellungen bilden zu dürfen. Je länger diese bestehen bleiben, desto mehr Zeit gewinnt man, um mit der Steuerersparnis Gewinn zu machen.

Zitat von: Loser65 am 29 August 2026, 08:54:59Rückstellungen bezwecken Steuerersparnisse und dienen somit dem Aufbau von Liquidität, mit der man sein Wachstum finanziert. Die anhängigen Klagen sind nur der Vorwand, um überhaupt Rückstellungen bilden zu dürfen. Je länger diese bestehen bleiben, desto mehr Zeit gewinnt man, um mit der Steuerersparnis Gewinn zu machen.

Sorry - völliger Quatsch.

Nö, gängige Wachstumsfinanzierung.

Also da merke ich  mal das ixh in Sachen KI da hinterher hänge ... weder für die roten und den neuen Eigentümer noch die gelben ( wohl ,,a-c win" bzw. elektronische Arbeiten bzw. Die Mutter ) kann ich da was finden 

Eine, gilt auch für Malta, für einen bestimmten Zweck gebildete Rückstellung darf nicht zweckentfremdet werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Die daraus resultierende Steuerentlastung aber durchaus.

Zum Thema Urteil, ich denke auch dass wir das nächste Mal frühestens Mitte bis Ende Oktober in den Gerichtskalender schauen müssen. Ist zwar frustrierend da ich schon finde dass dies ausschließlich den OC's in die Karten spielt, aber was will man machen.

Auch wenn's mich nicht direkt betrifft, wurden die Rückstellungen der benannten OC direkt für das Deutschlandgeschäft ausgewiesen? Die brauchen nämlich jede Menge Kohle für Österreich. Ansonsten gibt's keine Lizenz. Das zahlen dürfte nach der WM eher gar kein Problem mehr sein.

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Loser65 am 29 August 2026, 11:03:23Die daraus resultierende Steuerentlastung aber durchaus.
Das ist richtig, jedoch zielt der reine Rückstellungsbetrag für das zahlen der Klagen ab. Den Steuervorteil können sie gerne anderweitig verwenden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

...um z. B. den Rechtsfindungsprozess in die Länge zu ziehen.

Durchaus im Bereich des möglichen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Jero
Mit gelb meinst du vermutlich Gibraltar bzw die Mutter auf Isle of men.
Das ist richtig dass sie die Rückstellungen von 25 auf knapp über 100 Millionen erhöht haben, für den deutschen Markt. Sollen noch ca 33 Millionen fehlen für die komplette Abdeckung.
Lustig finde ich die Aussage dass sie es gemacht haben jedoch nach wie vor überzeugt sind dass die vorhandenen Lizenzen auch für D gültig waren.😂😂

Aber immerhin tut sich bei einigen OC's etwas. Deren einzig positives was sie in der Hand haben ist das Zeit Merkmal. Und daher werden sie auch in naher Zukunft nur mit kleinen bis mittigen Vergleichen kommen um so viel als möglich damit zu bedienen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Jero, du hast tatsächlich Recht, den Quartalsbericht hatte ich bisher nicht auf dem Schirm.
Das sind sehr nützliche Informationen, vor allem die Erhöhung der Rückstellungen ist sehr interessant, da hat der Wirtschaftsprüfer wohl endlich Druck gemacht.
Bezüglich Roten auch gute Informationen, dass die Altfälle beim neuen Betreiber liegen werden.

Danke dir für die geteilten Infos!


Hallo Jero, auch von mir vielen Dank für die Information zu den Rückstellungen. Ich denke, dass im Quartalsbericht stehen muss, dass die Lizenzen gelten, sonst würden sie die Klagen somit anerkennen und statt Rückstellungen Verbindlichkeiten ausweisen müssen. Es ist aber gut zu wissen, dass die OC erhebliche Beträge als Rückstellungen einbuchen. Das zeigt vermutlich auch, dass Strategien zur Auslagerung bzw. Umstrukturierung nicht erfolgreich sind.

Da muss nichts davon im Bericht stehen.
Die Rückstellungen sind lediglich zu bilden sobald ein offenes Verfahren anhängig ist. Als Vorsichtsmaßnahme falls man verliert. Die Meinung was sie bzgl der Lizenz glauben ist völlig unwichtig.
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