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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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vor kurzem habe ich genau das angesprochen (Spielort), da wurde das extrem klein geredet. Aber auch da heißt es abwarten, was man sich im Elfenbeinturm der Justiz einfallen lässt. Wenns dumm läuft könnte das ein echtes Problem werden.

Es wird der gewöhnliche Aufenthaltsort gelten. Also Meldeadresse, mit welcher man sich registriert hat.

Hier einmal ein Kalender ...


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Bitte tippt einmal auf Euren Wunschtermin für die EuGH-Entscheidung und zweimal für die BHG Entscheidung.
Das hat zwar keinen Einfluss auf die Dati, hilft aber gegen Langeweile ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

😂😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Aber jetzt mal zum ernst der Sache 😁
Musste jetzt Zeit überbrücken und hab mal 5 Minuten gegoogelt. Es ist wirklich auffällig dass es nicht mal von den üblichen Verdächtigen mehr aktive, aggressive Werbung für das einreichen von Klagen gibt.
Das ist wie alle glotzen auf den tot gerittenen Gaul und sind starr vor Ehrfurcht.

Anscheinend haben die meisten Pkfs erstmal die Notbremse gezogen und warten auf Rückfluss.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Heute kam eine erfreuliche Nachricht in einem meiner Rückforderungsverfahren:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat meiner Klage gegen einen Online-Glücksspielanbieter vollständig stattgegeben. Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von ca. 3100 € zuzüglich Zinsen seit 2024 verurteilt und muss außerdem die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Das Verfahren war zwischenzeitlich wegen einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt worden und wurde danach wieder aufgenommen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die damaligen Spielverträge wegen des Verstoßes gegen das seinerzeit geltende Internetverbot nichtig waren und deshalb ein Rückzahlungsanspruch besteht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Gegenseite kann Berufung einlegen. Trotzdem vielleicht eine positive Nachricht für alle, die selbst schon lange auf Entscheidungen in ihren Verfahren warten.Q

Glückwunsch

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