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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4020 am: 07 September 2025, 19:59:07 »
„bestrafen“ klingt aber sehr nach Strafrecht.

Strafen, zum Beispiel in Form von Vertragsstrafen, kennt das Zivilrecht zwar auch, aber im Zusammenhang mit den hier besprochenen Klagen geht es nicht darum, die Anbieter zu bestrafen.

Ich gehe deshalb auch von einer Vermischung aus.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4021 am: 07 September 2025, 20:56:46 »
Wie gesagt bei seinem Post steht auch nichts von Strafrecht.

Da hast du Recht Roy, jedoch denke ich, dass er es so versteht oder verfasst hat, dass wenn die Anbieter nicht bestraft werden unsere Klagen ins leere laufen.

Deshalb hatte ich die Unterschiede genannt. 🙂

Re: BGH Urteil
« Antwort #4022 am: 08 September 2025, 12:17:52 »
Ok danke.
Ja war so gemeint.
Bin gespannt wie es ausgeht bald vor dem EuGH.
Mein Anwalt meine 45 zu 55 .
Was wäre wenn Oli kahns Cousin verliert haben die überhaupt Rücklagen es zu bezahlen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4023 am: 08 September 2025, 12:47:57 »
Komischer Anwalt

Re: BGH Urteil
« Antwort #4024 am: 08 September 2025, 12:52:47 »
Wann hat er das den gesagt? Nachdem Schlussantrag dürfte es anders aussehen.

Die hatten schon für dies Jahr Rückstellungen gebildet.

Die haben auch das Geld jetzt zu bezahlen. Die Frage ist was sie „Firmenpolitisch“ machen. Ist wieder das gleiche mit den Zinsen.

Rückstellungen sind Steuermindernt. Wenn sie das Geld aus laufendem Geschäft sparen sie sich die Verzigszinsen aber können es nicht mindern.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4025 am: 08 September 2025, 12:53:55 »
Komischer Anwalt
Verstehst Du was er damit meint? 😂
Ah jetzt, er sieht die Chancen für die Anbieter leicht vorne. Ja dann hätte ich da auch gerne die Begründung dafür.

Zur anderen Frage von Jannik, vermutlich haben die ihre Milliarden Gewinne der letzten Jahre schon versoffen 😃
« Letzte Änderung: 08 September 2025, 12:57:37 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4026 am: 08 September 2025, 13:30:11 »
Nö verstehe ich nicht, tummeln sich immer mehr Leute mit komischen Beiträgen hier.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4027 am: 08 September 2025, 14:53:04 »
Ich denke, die Chancen sind realistisch betrachtet bei 45,5 bis 54,5 % 😂😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #4028 am: 08 September 2025, 15:42:01 »
Meinte beim Sportwetten verfahren.
Eddit Olli Kahn Schwester will sich nicht
auf kill Bill beziehen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4029 am: 08 September 2025, 15:48:21 »
Das Zauberwort heißt Abwarten.

*

Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4030 am: 08 September 2025, 15:51:36 »
Immer diese Klugscheißer mit ihren Fremdwörtern ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4031 am: 08 September 2025, 16:08:47 »
Ich möchte gerne mal eure Meinung hören. Aus dem Nichts (zuvor keinerlei Reaktionen auf irgendwas) ist ein Vergleich der Jahreszahl eingetrudelt. Forderung ist im eher kleineren fünfstelligen Bereich. Das Angebot round about 40 %. Was denkt ihr dazu?

Der PKF rät zur Annahme aufgrund einer möglichen Liquidation (damit hatte ich gerechnet.. ). Nur, wieso kommt dann ausgerechnet jetzt so ein Angebot?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4032 am: 08 September 2025, 16:27:15 »
Deshalb würde ich aus Prinzip nicht das 1. Angebot annehmen. Sagen wir mal deine Forderung sind ca. 30.000 kriegst du jetzt ca.  7.000 zurück.

Wie dreist die jetzt auch drauf sind ne. Wie viel Geld die jetzt einsparen..

Re: BGH Urteil
« Antwort #4033 am: 08 September 2025, 16:47:29 »
Ich sehe in dieser Thematik Vergleiche ohnehin sehr kritisch.

Vergleiche sind in Rechtsstreits grundsätzlich ein gutes Instrument, um eine Lösung zu erzielen, die unter ungewissen Bedingungen und mit dem unter Berücksichtigung aller Interessen beide Seiten leben können.
Was wir hier (zumindest zu diesem Zeitpunkt) sehen, ist aber, dass der Vergleich als letzter Versuch genutzt wird, um noch etwas Geld zu sparen.

In manchen Fällen mag ein Vergleich dem Kläger Geld bringen, das er mit Urteil nicht gesehen hätte, aber insgesamt dürfte das ein Minusgeschäft sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4034 am: 08 September 2025, 17:33:58 »
Ich bin persönlich glücklich nicht bei diesem Verein involviert zu sein. Ich wüsste auch nicht was ich hier tun würde. Ist irgendwie wieder Glücksspiel 😁😁
Auch wenn hier natürlich die Forums Anwälte das eindeutig sehen gebe ich dir keinen Tipp.
Liquidieren sie den Verein könnten 40 Prozent viel sein, machen sie es nicht sind diese eher sehr wenig. Nur interessehalber, Sport oder Casino? Und hast du weitere Klagen am laufen?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

 

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