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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Vielleicht geht's ja hier etwas schneller.
Knapp 4 Monate bis zu den Gerichtsferien.
17.7. bis 31.8.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Balou: Ich ergänze die Stellungnahme des Sprechers mit dieser Passage: "Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten."

Und das stimmt nicht. Eine Duldung ist ganz klar abzugrenzen von einer präzisen, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmenden Zusicherung.



ZitatDazu nun also viel Spaß beim weiteren Spekulieren.  ;)

Juchuuuu! Dann gieße ich mal Öl ins Spekulationsfeuer!

Wie wir alle wissen, "verhandelt" die GGL schon mal gerne mit den Anbietern hinter verschlossenen Türen.

Wäre es nicht eine Katastrophe, wenn solche "Ausnahmen" auf einmal aus dem Nichts auftauchen würden, wo der GSA diese nun ausdrückich zulässt?

Es würde mich nicht wundern .... (Kunjunktiv ist pfui, Olaf ... fast so sehr, wie ChatGPT)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Stimmt Oli, da hast du Recht. Ich hoffe die 2021 gegründete GGL hat nicht irgendwelche Zusagen an die Anbieter in den Jahren 12 bis 20 gemacht. Ach verdammt ey.


War da nicht was mit dem 1000 Euro-Einzahlungslimit (nach neuem Glückspielstaatsvertrag) - wo auf einmal eine Schufa-G-Auskunft gereicht hat, um das Limit bis auf 10000 Euro hochzusetzen?!
Wobei die Schufa-Auskunft gar nicht dazu geeignet ist, um die Vermögensverhältnisse zu prüfen... ::)




Weshalb? Die GGL betont doch immer, dass sie nicht verantwortlich dafür ist was war?!  :o


Wenn die k.... GGL das letzte Wort haben sollte dann sieht es schlecht aus.
Würde mal einiges überprüfen lassen...
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 19 März 2026, 15:05:07Weshalb? Die GGL betont doch immer, dass sie nicht verantwortlich dafür ist was war?!  :o



Also das steht zumindest auf der Seite der GGL:
"Wie erfolgt die Prüfung für eine Limit-Erhöhung?
Der Spieler muss gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise nachweisen (z.B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge; Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend). Die GGL gibt kein konkretes Verfahren für die Anbieter vor, mit welchem sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen können. Eines der Verfahren, die die GGL zulässt, ist die Schufa-G-Abfrage. Diese spezielle Glücksspielauskunft basiert auf dem Zahlungsverhalten einer Person und prognostiziert die Zahlungsfähigkeit."

#5723
ja, alles Bullshit. Wie TAL schon geschrieben hat. Berufsbürokraten.

Ich lasse meinen Koch auch demnächst einen Pool in meinem Garten bauen.  ::)

Am besten verklagen Anbieter und Geschädigte den Staat... 8)

Ich habe alle Schriftsätze von Redeker, die mir vorliegen, prüfen lassen. An keiner Stelle, in keinem Schriftsatz, in keiner Instanz erwähnen sie irgendeine behördliche Zusicherung.

Ich bin mal gespannt, ob sie plötzlich aus dem Hut zaubern können, dass ihnen nationale Behörden "zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde".

Wieder das gleiche Spiel öffentlich.
Wollen nur Panik verbreiten!!

Keiner sagt wir haben verloren...
Vorallem wenn der BGH das so sehen würde würde es nicht dahingehend tendieren..

Die GGL gab es für den Zeitraum doch überhaupt nicht...wieso sollte sie irgendein Wort haben. War denke ich einfach nur etwas witzig gemeint von Olli wegen den Spekulationen. ;)

@Brezel In meinen Schriftsätzen steht auch nichts. Und -wie öfters erwähnt- hätte es sowas für die Anbieter gegeben dann wäre es als erstes von den Anbietern aufgeführt worden. Bei diesem Thema denke ich kann man gelassen bleiben.


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