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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #255 am: 04 April 2024, 19:22:31 »
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #256 am: 04 April 2024, 19:24:54 »
 ;D ;D
Spricht alles dafür! Wirste sehen. Ich weiß, wovon ich rede.
--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #257 am: 04 April 2024, 19:31:12 »
Echt jetzt? 25 Seiten? Die soll ich echt lesen?
Ne, ne, ne ...

Also ... da uns Kaffeesatzleser schon voraus ist, sollte er eine kleine Dokumentation filmen. Die Beleuchtung übernimmt PapaJoe ... bitte nur natürliches Licht verwenden ... Zocker wird als "von der Gegenseite" interviewt, sozusagen als Gegen...Player8.
Das ganze wird dann noch von Rubbel musikalisch unterlegt und voilà ... kann ich mich im Sessel zurücklehnen und die Einfachheit des Seins genießen ... OK, anderen nennen das Faulheit, was soll´s ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #258 am: 04 April 2024, 19:32:59 »
Genau Papa, auch wenn das Geld noch nicht überwiesen ist, sind das doch erstmal gute Zeichen! Lasst uns positiv nach vorne schauen!!

Re: BGH Urteil
« Antwort #259 am: 04 April 2024, 19:36:38 »

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?

Nein, genau umgekehrt. Das OLG Oldenburg geht von der 3-jährigen Verjährungsfrist aus. Soweit, so gut. Knackpunkt ist, wann diese Frist zu laufen beginnt: Zeitpunkt der Einzahlung an den Anbieter oder Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Spielers von der Illegalität des Angebots. Das OLG Oldenburg geht vom Zeitpunkt der Einzahlung aus. Das war im dortigen Fall 2017 bis 2020. Klage wurde eingelegt 2021. Damit sind alle Zahlungen aus 2017 wegen Verjährung rausgefallen.

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #260 am: 04 April 2024, 19:38:23 »
Ich erledige meinen Part hiermit:

https://www.youtube.com/watch?v=qUndWIcuk7Q
--Meist ist Geist geil--

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #261 am: 04 April 2024, 19:38:47 »
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.

Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen. Kein Anbieter hat sich an das Einzahlungslimit von 1000 Euro gehalten, jeder hatte cashout und Wetten im Live Angebot die heute nicht erlaubt sind mit dem neuen Vertrag. JEDER hatte das so wie Be…., also deswegen sagt der BGH nicht wie es anders wäre weil es sowieso überall gleich war! 
Bitte es wird alles gut und nicht immer wieder weiter was negatives suchen was wenn wann wie wäre.
Hab euch lieb 🫶

Absolut korrekt, Casino wurde ebenfalls so gut wie bei allen Wettanbietern parallel mitangeboten, was sehr schwerwiegend ist. Dadurch wird eine theoretische Erlaubnis bereits ausgeschlossen.

Immer locker bleiben, Jungs ;)
« Letzte Änderung: 04 April 2024, 19:41:21 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #262 am: 04 April 2024, 19:42:09 »
Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen.
Das mag ja auch stimmen. Nur nochmal: es ging darum, was im Beschluss drin steht, nicht um das, was wir uns wünschen, das drin stehen sollte.
Und der BGH hat nun mal über mehrere Abschnitte hinweg in dem Beschluss genau diese Unterscheidung vorgenommen. Ich kanns ja nicht ändern.
Nochmal: ich interpretiere dabei nichts und suche nicht das Negative, sondern ich kann nur das genau so wiedergeben, was in dem Teil drin steht. Nicht mehr und nicht weniger.

Re: BGH Urteil
« Antwort #263 am: 04 April 2024, 19:47:09 »
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …

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Online Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #264 am: 04 April 2024, 19:51:21 »
Wundert mich, weil im Dezember Verluste von 2014 entschieden wurde wohl. Mit der Verjährung zu unterscheiden würde alles nur Chaos verursachen bzw. auch ob der Veranstalter eine Lizenz  kriegen müssen. Woher sollen die Menschen das wissen…

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/407-000-euro-bei-online-sportwetten-verspielt-olg-oldenburg-verurteilt-anbieterin-zur-rueckzahlung/
« Letzte Änderung: 04 April 2024, 19:54:32 von Zocker »

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #265 am: 04 April 2024, 20:11:24 »
Zurecht rühmten uns Alle als das beste Erkundungsteam der westlichen Hemisphäre. Und nach der 5. Umdrehung im Riesenrad registrierten wir voller Stolz, dass wir unserem Ziel wieder ein ganzes Stück näher gekommen waren.
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #266 am: 04 April 2024, 20:13:08 »
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …
Nein, nicht ganz  ;) Auch das OLG Koblenz ist beispielsweise auf der Linie von Oldenburg und verweist in einem Beschluss vom Januar 2024 auch ausdrücklich auf das OLG Oldenburg.

Verjährung ist eine recht tricky Angelegenheit, daher vielleicht mal zur Einordnung:
grundsätzlich gehen alle OLG von der 3-jährigen Verjährung aus. Entscheidend ist, wann diese zu laufen beginnt. Wenn die Verjährung mit Oldenburg, Koblenz & Co an dem Tag der Zahlung beginnt, ok, dann sind viele Altforderungen weg
Wenn die 3-jährige Verjährung im Sinne der anderen Gerichte mit dem Tag der Kenntnis der Illegalität beginnt, dann sind von diesem Tag an die Schäden innerhalb von 3 Jahren einklagbar, welche in den 10 Jahren zuvor entstanden sind. Aber: ich habe wie gesagt nur 3 Jahre dafür Zeit. Irgendein OLG hat dazu auch mal angemerkt, dass genau deshalb all das sowieso in absehbarer Zeit erledigt ist, da irgendwann die 3 Jahre definitiv rum sind und daher auch kein Bedürfnis für eine Revisionszulassung bestehen würde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #267 am: 04 April 2024, 20:22:46 »
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…


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Online Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #268 am: 04 April 2024, 20:29:55 »
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…
Mir fällt wieder auf, die gleichen Rechtsanwälte haben aber alle vorher gesagt Online Casinos 10 Jahre rückforderbar.

Also mir war es nicht bekannt das online Casinos verboten war. Weil es ja war darf das Geld nicht bei den Anbietern bleiben. Das man da noch diskutieren muss.
Wie gesagt für mich zählt auch das OLG Karlsruhe mehr als ein anderes OLG.

Die haben auch 10 Jahre angenommen und die Revision nicht zugelassen. Die Gerichte werden sich selbstverständlich vorher austauschen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #269 am: 04 April 2024, 20:35:39 »
Das wird den wenigsten bekannt gewesen sein keine Frage … wir müssen weiter warten ..:

 

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