Hi!
und zu schauen ob sie sich anschließend auf das Bereicherungsverbot berufen
In dem Moment ist es für Dich bereits zu spät, weil Du dann schon gegen das Bereicherungsverbot verstoßen hast.
Sie könnten das natürlich heruasrechnen und Dir den Netto-Betrag erlassen - die Sache stillschweigend so abschließen.
Aber woher soll ich wissen, wie der einzelne Sachbearbeiter reagiert?
Letztlich ist es PP egal, da sie sich das Geld ja von den OCs zurück holen.
Meinst du es ist Sinnvoll nun erstmal abzuwarten bis die Mail mit dem kompletten Negativ Saldo eintrudelt , darauf hin mein angefertigtes Schreiben per Einschreiben + Mail zu versenden
Das habe ich gerade eben erst jemandem auch per PN geschrieben.
Letztlich ist es Deine Entscheidung.
Rein rechtlich betrachtet, so, wie ich es verstehe, benötigt man für eine Forderungsabwehr zunächst eine Forderungsbeitreibung.
Nun zeigen die Erfahrungen hier, dass PP das aber egal ist und die Forderungsabwehr akzeptiert.
Wenn Du jetzt das Schreiben nicht verschickst, dann folgt bald Terror in Form von Telefonanrufen und einer Flut von EMails.
Das kannst Du alles ignorieren, bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt.
Dem MUSST Du dann form- und fristgerecht widersprechen.
Machst Du das nicht, dann wird die Forderung von PP rechtskräftig und es ist dann auch egal, dass sie aus unerlaubtem Glückspiel stammt.
Sollte ich die 3€ Gebühr die PayPal verlangt mit in meinem Schreiben aufführen oder soll ich nur die Grundsätzlichen Betrag widersprechen ?.
Nur Letzterem ...
PP wird Dir die Gebühren von Deinem PP-Konto abziehen. Das ist zwar lt. dem Urteil des AG München nicht rechtens, doch sofern das Konto ansonsten ausgeglichen ist, entsteht Dir kein finanzieller Schaden, da das Konto in diesem Zustand eigefroren und das Vertragsverhältnis mit Dir ja gekündigt wird.
Erfahrungen mit auszuzahlendem Guthaben habe ich noch nicht gesammelt.
Es gibt dafür aber auch in der Zahlungsdiensterichtlinie eine Frist (halbes Jahr ? ).