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Kraut und Rüben - querfeldein

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #315 am: 09 Januar 2026, 02:45:59 »
Von 10 bis 11 habe ich geschlafen, seitdem bin ich wieder einmal hellwach. Die Gedanken kommen nicht zur Ruhe. Um halb 6 klingelt der Wecker ... die Arbeit ruft ab morgen wieder.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #316 am: 09 Januar 2026, 14:23:09 »
Interessant, wie du gegen die Stadt vorgehst. Auch wenn ich hier selten schreibe, lese ich immer mit.

Das klingt so, als bist du David und die Kommune Goliath. Egal, was man denen sagt - es wird immer mit „irgendwas“ abgetan und natürlich sei alles korrekt.

Ich kenne das noch von damals. Hab eine Immobilie erworben und sollte auf einmal knapp 300 € im Quartal für Wasser und Abwasser bezahlen. Nachdem ich gesehen habe, dass die zuständige Person im Bürgerbüro mit einem Kalkulator rechnet, der die Rechnung Zeile für Zeile über eine Rolle ausdruckt, war mir alles klar. Nachdem er mir auch noch siegessicher gesagt hat „na, dann rechnen wir das mal durch“, war sein verdutztes Gesicht am Ende noch befriedigender. Da hat er sich doch tatsächlich ausversehen um knapp 180 € pro Quartal und damit um knapp 800 € im Jahr verrechnet. Ich als Logiker habe natürlich sofort verstanden, dass wenn in der Immobilie vorher 6 Leute gelebt haben und 240 € pro Quartal gezahlt wurden, dann ist es ja NUR LOGISCH, dass ZWEI PERSONEN nicht 1/3 zahlen, sondern 125 % des Betrages für 6 Personen. Und als er die Summe noch mit eventuellen Preiserhöhungen rechtfertigen wollte, war es bei mir endgültig vorbei.
Da hats mir irgendwie an natürlichem Menschenverstand gefehlt. Natürlich zahle ich aufgrund einer Preiserhöhung 300 € statt 120 €, was einer entspannten Erhöhung von 150 % entspricht. Wer kennts `se nicht, die 150 % Preiserhöhung pro Jahr😂

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #317 am: 14 Januar 2026, 16:42:34 »
Auch gestern Nacht nur  3,5 h Schlaf und es brachte auch nichts die Spacetime-Sendung in der Nacht drei mal zu hören ...

Habe das "Gutachten" erhalten.

Sinngemäß heißt es hier:

Die Anlieger haben wegen des Niederschlagswasser auf der Straße Einfriedungen, wie Mauern und Kantsteine, gesetzt.
Und zudem müsst Ihr wissen, dass überwiegend die Einfahrten und Mauern etc. an den öffentlichen Verkehrsbereich grenzen! Ja sagt mal, ist das denn nicht eine Unverschämtheit? Wenn die wüssten, dass wir sogar in den Häusern leben!

Also ... zu den Einfriedungen ... die sind heutzutage üblich, um z.B. den Straßenbereich von den privaten Flächen abzugrenzen. Mauern und Zäune sollen nicht nur vor fremden Blicken schützen, sondern auch Fremde davon abhalten, auf das Privatgrundstück zu kommen. Mit Mauern werden häufig Geländehöhenunterschiede ausgeglichen. Die eigenen Haustiere und Kinder sollen hingegen abgehalten werden, das Grundstück zu verlassen! Eine Hecke kann auch ein Wind- und Schmutzfang sein.
Ach, es gibt so viele Zwecke, die diese Einrichtungen haben. Doch dass ein Kantstein an einer Einfahrt eine Hochwasserschutzmauer darstellt, das ist mir neu. Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich die Kantsteine gesetzt habe, damit meine Einfahrt nicht absackt, wenn die Stadt, wie schon geschehen, die Straße aufreißt!
Natürlich macht sich der Anwalt über meine Fehler lustig, doch ich lasse mich nicht davon abhalten, seine Wiedersprüche in den beiden Gutachten zu sehen und die Ignoranz der von mir angebrachten höchstrichterlichen Urteile auf Bundesebene.

Im Grunde ist da viel Gekritzel, viel blabla. Die Stadt versucht den Eintritt der Vorteilslage mit der Begründung eines fehlenden Gehweges und einer, wie sie sagen, faktisch nicht vorhandenen Entwässerung, in die heutige Zeit zu verlagern. Es gab 2022 ein ÄG zum BauGB , wonach die Ausschlussfrist für die Abrechnung nun 25 Jahre betrifft.

Da ich noch nicht die Ortsstatuten von damals habe, die Stadt hatte sich geweigert, sie herauszurücken, kann ich noch gar nicht sagen, ob das Entwässerungssystem überhaupt Bestandteil der notwendigen technischen Einrichtungen war. Im ersten Gutachten bezog man sich auf das VG Köln und VG Münster. Allerdings sagte der Anwalt selbst im ersten Gutachten, dass das Niederschlagswasser dann auch schon "wild" auf die Angrenzergrundstücke fließen müsse. Das versuchen sie jetzt zu unterstellen. Zudem müsse eine gewisse Großzügigkeit gezeigt werden. Eine Anlage wäre demnach nicht sofort unbrauchbar, wenn tatsächlich hier und da in kleinem Maße Regenwasser auf die Anliegergrundstücke fließen würde.
Zu den fehlenden Bürgersteigen hatte das BVerwG 2007 schon geurteilt, dass grundsätzlich die Ortsstatuten anzuhalten sind. "Grundsätzlich" bedeutet aber, dass es Ausnahmen gibt! Irgendwo im Gesetz gibt es da ein "oder", was das danach folgende gleichrangig einschließt: die Ortsüblichkeit! Da kann ich mit 100 Straßen über das gesamte Stadtgebiet verteilt nachweisen - heute noch! - mit Bildern. Es war damals über einen längeren Zeitraum üblich, keine Gehwege zu bauen! Dies fing erst in den 60-ern an.
Die Ortsüblichkeit muss über die ganze Stadt verteilt vorliegen und nicht nur in einem Stastteil - check! Die Ortsüblichkeit muss über einen längeren Zeitraum geherrscht haben ... check! Das wurde alles schon so vom BVerwG beschrieben ...
Meine Bilder haben einen von mir selbst gesetzten Filter: Nur "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", kein Gehweg und keine Randbefestigungen. Hier und da bin ich davon abgewichen, wenn z.B. ein vier cm Kantstein als Randeinfassung verwendet worden ist. Einmal mit dem LKW drüber und schon ist es aus damit ...
Selbst neu gebaute Straßen haben hier nicht immer einen Geweg oder haben keine eigene Randbefestigung, schließen aber an Mauern und Zäunen an ...

Der Kanal wurde 1948 durch die Stadt gebaut. Die Entwässerungsanlagen wurden dabei mit eingebaut. Das sind heute 78 Jahre, in denen die Anlieger nasse Füße bekommen haben sollen ... Und jetzt, wo die Stadt nie etwas an der Entwässerung getan hat, soll sie als nicht vorhanden gelten! Der Kanal aus der Zeit soll aber bestehen bleiben, da ein Ersetzen nicht mehr mit den Eigentümern abgerechnet werden kann!
Im Gutachten wird aber auch von einem Provisorium der Entwässerungseinrichtung gesprochen. Doch wenn ich einen Kanal mit Oberflächenentwässerungssystem plane, dann reiße ich doch nicht 2 Mal die Straße auf. Ich baue sofort alle Entwässerungseinrichtungen ein, damit ich mich nur noch an den Oberbelag begeben muss.
Dumm nur, dass es keine Unterlagen mehr bei der Stadt gibt. Keiner weiss genau, wann und wie der Kanal geplant und gebaut worden ist. Hier wurde im 2. Gutachten auf die Beweislast der Anwohner verwiesen.
Sollte dies zur Sprache kommen, werde ich einen Antrag auf Beweislastumkehr stellen. Die geht dann, wenn z.B. eine fahrlässige Beweiseliminierung stattgefunden hat. Ein ehemaliger Bürgermeister hatte die Verwaltung angewiesen, das städtische Archiv aus dem Gefahrenbereich des angrenzenden Gewässers zu verlegen - die Verwaltung hat dies nicht getan. 2021, bei der Flutkatastrophe, wurde der Archivinhalt zerstört. Einige Dokumente liegen derzeit zur Restauration bei einer Firma in einer nahe gelegenen anderen Stadt. Ob da Dokumente weggespült worden sind oder beim Aufräumen weggeworfen, das kann doch heute keiner mehr nachvollziehen.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt ... :)
« Letzte Änderung: 14 Januar 2026, 16:50:58 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #318 am: 15 Januar 2026, 14:18:38 »
Ich brauche anwaltliche Hilfe ... einer der Kernpunkte meiner Argumentation ist die Ortsüblichkeit. Dazu gibt es ein Urteil des BVerwG. Allerdings stellt sich heraus, dass die Rechtsgrundlage im BauGB nur für die neuen Bundesländer gibt. Also müsste man klären, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt würde, wenn die Ortsüblichkeit in den alten Bundesländern außer acht gelassen werden muss.
Dann vermische ich auch einen Paragraphen im BauGB ÄG mit 242 BauGB. Vor 1961 gab es einen Teerbelag mit Schotteruntergrund. Der Kanal wurde 1948 verlegt, die Straßenentwässerung auch. Die Beleuchtung stammt aus 1969. Die Teerschicht wurde nach 1960 erweitert und dann war es das im Großen und Ganzen.

Es hilft mir daher auch nicht über die beiden Urteile zu lästern, die die gleiche Kanzlei mal so und mal so auslegt.

Heute morgen rief mein Schwager an, um mir mitzuteilen, dass einer aus unserer Dartmannschaft genau in dem Ausschuss sitzt, wo wir Mittwoch aufschlagen sollen. Ich sollte daher mal eine kleine Zusammenfassung schreiben, damit die Ausschussmitglieder den Sachverhalt auch verstehen. Das Ding soll aufgesetzt sein bis heute abend ...

Ich würde es ja gerne machen, doch ich brauche Hilfe ... Zudem möchte ich auch nicht, dass ein solches Schreiben später gegen mich verwendet wird. Wer weiss, wer es alles in die Finger bekommt ...

Jetzt lese ich mir erst noch mal meine Mail an meine hoffentlich künftige Kanzlei durch, in dem ich um ein Webmeeting bitte ...
500 € die Stunde ... ach hätte ich doch solch einen Job ... :) Bis zum Volljuristen auf dem 2. Bildungswege wäre ich aber schon weit in Rente ... das ist zu spät für die aktuelle Maßnahme ... :)
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #319 am: 15 Januar 2026, 15:25:05 »
Da habe ich doch glatt ein Lied für dich
https://www.youtube.com/watch?v=2WN0T-Ee3q4

Mehr kann man wohl als Außenstehender da nicht machen.

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #320 am: 15 Januar 2026, 15:56:31 »
Pffff ... Mandatsablehnung ... keine Zeit ... es sind die Zweitbesten hier in der Gegend ... die Besten arbeiten für die Stadt ...

Wie komme ich jetzt an eine renomierte Kanzlei für Verwaltungsrecht, Beitragsrecht?
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #321 am: 18 Januar 2026, 09:51:23 »
Habe immer noch keine Kanzlei gefunden ... Ein Nachbar kennt jemanden, der jemanden kennt ... also abwarten.

Es gibt mittlerweile ein weiteres Urteil des OVG NRW, welches einem objektiven Beobachter eine Interpretation des Eintritts der Vorteilslage als Vorraussetzung für die erstmalige Herstellung erlaubt. Allerdings steht da auch wieder als Bedingung die unveröffentliche Satzung drin. Zu welchem Zeitpunkt?
Wie erhält denn dieser Beobachter, der z.B. 1940 geboren wurde, die Auskunft wo und wann die Ortsstatuten von 1914 veröffentlicht wurden? Gibt es gar das Unternehmen noch? Wie erreicht er seine Objektivität? Zwei Personen, die kurz nach 1940 geboren wurden, lennen die Straße also seitdem, Erinnerungen über die Ausbauhistorie existieren aber auch nicht mehr. Dafür gab es für sie in der Umgebung massenhaft Straßen, die wie unsere aussahen.

Man muss einmal überlegen, dass ein Provisorium, welches nun 88 Jahre alt ist, die Lebenszeit eines Menschen, aber auch einer nach heutigem Standard hergestellten Straße weit übersteigt. Wenn aber eine Straße so marode ist, dass sie neu gemacht werden muss - hier würde aber ein Austausch des Oberbelages reichen, dann wird doch alles weggerissen ... wen interessiert es dann noch, dass kein Gehweg vorhanden ist? Die zwei nächsten Parallelstraßen verfügen auch über keinen - bei neu gebauten Straßen gibt es auch keine Gehwege ...

Oben habe ich etwas falsch beschrieben, denn den § 3 BazGB AG gibt es seit ca. 3 Jahren gar nicht mehr, dafür wurde der § 12 a ins KAG eingefügt.



Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #322 am: 22 Januar 2026, 05:30:12 »
Wieder eine Etappe erreicht ... Gestern hatte ich endlich eine Anwältin an der Strippe. Wir haben gezoomt und so konnte ich ihr viele meiner Erkenntnisse schon einmal mitteilen. Sie sitzt in einer großen Kanzlei in Münster.
Ja, sie sieht auch Bewegung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Doch sie erdet mich auch. So ist sie in einem Ausschuss, der sich mit der Thematik der historischen Straßen befasst. Und dort, da sitzt ein Richter des OVG, der auf seiner alten Rechtsauffassung beharrt. Ausgerechnet den könnten wir also demnächst vor uns sehen, wenn wir klagen.
Gestern abend noch gab es wieder eine Ausschußsitzung, bei der ich 2 Seiten vorbereiteten Text vorlas. Der Ausschuss wird aber Anfang Februar dem Hauptausschuss die Beschlussvorlage vorlegen.
Es waren 2 weitere Straßen im Ausschuss als Thema und da ging es z.B. auch um den Ausbau. Alle Bedenken wurden weggewischt, es interessiert die Meinung der Bürger nicht.
Es waren alle aus der Straße anwesend. Mal schauen, was das noch gibt. Ich werde mich weiterhin mit Urteilen befassen. Eines ist klar, der Straßenbau dauert seine Zeit, dann kommt der Bescheid und dagegen wird geklagt. Die Klage wird ihre Zeit brauchen und wenn es dann in die 2. Instanz geht auch. Hier arbeitet die Zeit für uns, denn es kommen immer weiter Urteile herein, die für unsere Position sprechen.
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #323 am: 22 Januar 2026, 09:07:42 »
Mensch Olli, ihr tickt ja wie die Anbieter. Nur auf Zeit spielen.  ;D Spaß beiseite. Ich drücke die Daumen, dass sich euer Einsatz lohnt.

Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #324 am: 22 Januar 2026, 09:30:11 »
😁😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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Offline andreasg

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #325 am: 22 Januar 2026, 10:28:56 »
Hallo Olli,

ich frage mich manchmal, ob ich es schaffen könnte, einen Roman von Franz Kafka zu lesen?  Ist das komplizierter als "Der Zauberberg" von Thomas Mann? Alo Kafkas "Der Prozess" wäre eine begreifliche Möglichkeit. Die Animation zu meinen Gedanken entnehme ich Deinen vorhergehenden Eintrag.

Danke für die Einsichten

Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #326 am: 22 Januar 2026, 10:35:52 »
@Niemehrzocken

Wer meinst Du denn hat mich auf die Idee gebracht? :) Das Forum natürlich .. :) Hier lernst Du fürs Leben ... :) :) :)


Ach, was hat die Dame von der Stadt gestern gestöhnt, was da alles für das Gutachten recherchiert werden musste. Ich fasse mal zusammen: Ein Ortsstatut von 1914 und ein Beschluss von 1959. Vielleicht sollte man hier einfach mal die Digitalisierung vorantreiben? Beide Dokumente wurden gewählt, weil sie gegen unsere Position sind.
Was aber ist mit Bauakten, mit alten Plänen? Was sagt das Grundbuch? Was ist mit den von mir benannten Archivaten im Landesarchiv in Duisburg? Was ist mit alten Beschlüssen des Rates zur Zeit der Schaffung des Siedlungsgebietes? Oder danach? Gab es Entscheidungen, auf Gehwege zu verzichten? ... Nada ...

Klar muss erst einmal die Nadel im Heuhaufen gefunden werden. Doch das ist selektives Handeln aus Sicht meines laienhaften rechtlichen Wahnsinns ... :)
« Letzte Änderung: 22 Januar 2026, 10:40:11 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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