Anbei die Antwort von ChatGPt bzgl. dem Generalanwalt.
Maciej Szpunar gilt als verbraucherfreundlicher Generalanwalt, der in vielen seiner Schlussanträge eher die Interessen von Verbrauchern und die Einhaltung des EU-Rechts betont.
Seine bisherige Linie:
• In früheren Fällen zum Glücksspielrecht hat er sich kritisch gegenüber nationalen Beschränkungen geäußert, wenn sie nicht kohärent oder gerechtfertigt waren.
• Er neigt dazu, die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU zu stärken, was oft Verbrauchern zugutekommt.
• Falls er argumentiert, dass nationale Online-Glücksspielverbote unvereinbar mit EU-Recht sind, könnte das dazu führen, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können.
Mögliche Einschätzung zu C-440/23:
• Falls Deutschland oder andere Staaten Online-Casinospiele verbieten, aber ähnliche Glücksspiele offline erlauben, könnte er das als Diskriminierung oder unverhältnismäßig einstufen.
• Wenn er sich auf den Schutz von Verbrauchern konzentriert, könnte er allerdings auch auf Suchtprävention und Betrugsrisiken eingehen, was eher den Anbietern helfen würde.
Sein endgültiges Gutachten ist noch nicht veröffentlicht, aber basierend auf seiner bisherigen Haltung dürfte seine Einschätzung tendenziell spielerkritische Regulierungen infrage stellen und damit eher verbraucherfreundlich sein.