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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3015 am: 09 April 2025, 23:46:55 »
Sind das eigentlich auch Fragen die sich der EUGH stellen kann? Der Fall scheint ja schon außerhalb der Norm zu sein, wenn man sich die Reaktionen der Anwälte anschaut.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3016 am: 10 April 2025, 11:16:16 »
Weiß man irgendwoher wer der Generalanwalt ist?

Nicholas Emiliou aus Zypern

Re: BGH Urteil
« Antwort #3017 am: 10 April 2025, 13:34:02 »

[/quote]

Nicholas Emiliou aus Zypern
[/quote]
Wieso habe ich innerlich schon die Kohle ausgebucht?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3018 am: 10 April 2025, 14:02:35 »
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=270832&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2465716


Hier war er ebenfalls Generalanwalt.
Allerdings wurde das Urteil ohne Schlussantrag seinerseits gefällt.
Es ging dabei um Werbung für Glücksspiel und wurde wegen der Dienstleistungsfreiheit pro Anbieter entschieden.

Im Urteil wird aber auch wieder mehrmals erwähnt, dass es Sache der einzelnen Länder ist, wie mit Glücksspiel umgegangen wird.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3019 am: 10 April 2025, 14:58:52 »
Anbei die Antwort von ChatGPt bzgl. dem Generalanwalt.


Maciej Szpunar gilt als verbraucherfreundlicher Generalanwalt, der in vielen seiner Schlussanträge eher die Interessen von Verbrauchern und die Einhaltung des EU-Rechts betont.

Seine bisherige Linie:
   •   In früheren Fällen zum Glücksspielrecht hat er sich kritisch gegenüber nationalen Beschränkungen geäußert, wenn sie nicht kohärent oder gerechtfertigt waren.
   •   Er neigt dazu, die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU zu stärken, was oft Verbrauchern zugutekommt.
   •   Falls er argumentiert, dass nationale Online-Glücksspielverbote unvereinbar mit EU-Recht sind, könnte das dazu führen, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können.

Mögliche Einschätzung zu C-440/23:
   •   Falls Deutschland oder andere Staaten Online-Casinospiele verbieten, aber ähnliche Glücksspiele offline erlauben, könnte er das als Diskriminierung oder unverhältnismäßig einstufen.
   •   Wenn er sich auf den Schutz von Verbrauchern konzentriert, könnte er allerdings auch auf Suchtprävention und Betrugsrisiken eingehen, was eher den Anbietern helfen würde.

Sein endgültiges Gutachten ist noch nicht veröffentlicht, aber basierend auf seiner bisherigen Haltung dürfte seine Einschätzung tendenziell spielerkritische Regulierungen infrage stellen und damit eher verbraucherfreundlich sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3020 am: 10 April 2025, 15:06:54 »
   •   Falls er argumentiert, dass nationale Online-Glücksspielverbote unvereinbar mit EU-Recht sind, könnte das dazu führen, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können.

   •   Wenn er sich auf den Schutz von Verbrauchern konzentriert, könnte er allerdings auch auf Suchtprävention und Betrugsrisiken eingehen, was eher den Anbietern helfen würde.

Sein endgültiges Gutachten ist noch nicht veröffentlicht, aber basierend auf seiner bisherigen Haltung dürfte seine Einschätzung tendenziell spielerkritische Regulierungen infrage stellen und damit eher verbraucherfreundlich sein.


? ? ?
Das ist doch komplett widersprüchlich und macht 0 Sinn.
« Letzte Änderung: 10 April 2025, 15:10:01 von Galileo »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3021 am: 10 April 2025, 15:11:06 »
Hat noch jemand n paar Namen von Generalanwälten, damit alles durcheinander gebracht wird?

Was hat Maciej Szpunar mit dem Fall C-440/23 zu tun?

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3022 am: 10 April 2025, 15:14:07 »
Tja ... KI eben ... hinterfragt bitte jede Antwort von ChatGpt ... Für Kochrezepte mag es ja reichen, wenn da Sahne statt Kochsahne steht. Für rechtliche Dinge und Personeninformationen können auch mal Haare in der Suppe landen ... Dass allerdings ein Schweinebraten kredenzt wird, obwohl nach einem veganen Gericht gefragt worden ist, ist schon erstaunlich! :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3023 am: 10 April 2025, 16:03:18 »
? ? ?
Das ist doch komplett widersprüchlich und macht 0 Sinn.

Genau das dachte ich auch.

@Erzincan:
Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht, zu lesen, was ChatGTP ausgespuckt hat, bevor du es hier reinkopiert hast?

Hätte nicht gedacht, daß es überhaupt möglich ist, daß der Informationsgehalt dieses Threads noch weiter absinkt.





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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3024 am: 10 April 2025, 16:26:55 »
Hier ein leckeres und klassisches Rezept für einen traditionellen Schweinebraten, wie ihn Generalanwalt Maciej Szpunar möglicherweise genießen könnte:

Schweinebraten à la Maciej Szpunar

Zutaten:

1,5 kg Schweinebraten (z.B. Schulter oder Rücken)

2 EL Pflanzenöl

Salz und Pfeffer

2 Zwiebeln

2 Knoblauchzehen

2 Karotten

1 Stange Lauch

2 Lorbeerblätter

1 TL Kümmel (ganz oder gemahlen)

500 ml Gemüse- oder Fleischbrühe

250 ml dunkles Bier (optional)

Zubereitung:

Den Backofen auf 180 °C Ober-/Unterhitze vorheizen.

Schweinebraten waschen, trocken tupfen und rundum kräftig mit Salz, Pfeffer und Kümmel einreiben.

Pflanzenöl in einem Bräter erhitzen und den Braten darin von allen Seiten scharf anbraten.

Zwiebeln und Knoblauch schälen, Karotten und Lauch putzen, alles grob zerkleinern und zum Braten in den Bräter geben. Kurz mit anbraten.

Mit Brühe und Bier ablöschen und Lorbeerblätter hinzufügen.

Den Bräter in den vorgeheizten Ofen stellen und den Braten ca. 2 Stunden schmoren lassen. Zwischendurch den Braten immer wieder mit dem Bratensaft übergießen.

Nach der Garzeit den Braten aus dem Bräter nehmen und kurz ruhen lassen.

Den Bratensaft durch ein Sieb passieren und als Sauce abschmecken, ggf. mit etwas Salz und Pfeffer nachwürzen.

Serviervorschlag:
Dazu passen hervorragend Kartoffelknödel, Spätzle oder Kartoffeln sowie Blaukraut oder Sauerkraut.


Guten Appetit, Herr Szpunar!


Re: BGH Urteil
« Antwort #3026 am: 10 April 2025, 18:38:57 »
@Galileo: meinst du nicht, dass die angeführten Anwälte dies aus Eigeninteresse so positiv interpretieren?
Auf beiden Seiten wird am Ende dafür geworben, doch auch noch eine Anklage zu erheben. Dafür ist eine positive Auslegung nicht ganz undienlich ;)


Re: BGH Urteil
« Antwort #3027 am: 10 April 2025, 18:50:26 »
Ich verstehe nicht warum jetzt auf einmal alles anders sein soll vor gestern?
Wer hatte nochmal mit seinem RA gesprochen und es sollte ein Urteil geben?

Das Verfahren am EuGH ist so Gang und Gebe deshalb müssen wir noch Geduldig sein.
Und die großen Kanzleien haben auch Ihr Image zu verlieren. Wenn die Urteile gewinnen feiert ihr sie und die Anbieter spielen mit uns und dann sind unsere RA Schuld?

Das Verfahren ist einfach leider so, es müsste eigentlich verboten sein Klagen & Berufungen zurückzunehmen!

Auch im genannten Urteil von vorhin soll genannt sein das die Länder es entscheiden können. Warum ändert ihr immer die Ansichten hier???

Bis zu den Schlussanträgen abwarten! Die sagen eine Tendenz dann!

Re: BGH Urteil
« Antwort #3028 am: 10 April 2025, 19:37:58 »
Da schaut man hier rein und es sind 3 neue Seiten dazugekommen😂 Hier kann eh niemand was ändern und durch das Spekulieren wird es auch nicht besser oder schlechter. Also bis zur Verkündung abwarten und fertig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3029 am: 10 April 2025, 19:54:55 »
Überwiegend wird das von unseren Anwälten aus dem Gerichtssaal wiedergegebene diskutiert. Ich sehe darin nichts verwerfliches.
Mann muß es ja nicht lesen.😁

 

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