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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Glaubt ihr wirklich dass er von Rueden ist? Wirkt für mich eher nach einem Troll.

Nein er ist es.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bin mir auch sicher das er es selbst ist. Find gut das er sich stellt und er könnte Licht ins dunkle bringen. Schade das er auf die Mail oder Umfrage nicht eingeht und auch nicht auf die Mail des PKF der sich klar geäußert hat.

#7773
Dann finde ich es sogar noch trauriger.
Anstatt sich hier anzumelden und nur halbgare Antworten zu liefern, hat er die Verantwortung,sich verdammt nochmal bei jedem Mandanten zu melden und die Lage aufzuklären.

Bei der Reaktion von ihm, kommt mir irgendwie der Verdacht auf, dass er den "Fragebogen" überhaupt nicht gelesen hat. :D



Der Schaden ist doch schon angerichtet und der Vertrauensverlust in die Kanzlei ist enorm. Das Registrieren hier im Forum setzt dem Ganzen doch nur noch die Krone auf.

Hat eigentlich schon jemand die Rechtsanwaltskammer Berlin als Berufsaufsicht über den bemerkenswerten Vorgang informiert?

Fehler passieren, es ist nur wichtig, wie man damit umgeht.

Man sollte ihm und seiner Kanzlei wenigstens auch die Zeit gewähren um diesen Fehler zu erklären und zu berichtigen.

Ich bin nicht betroffen, und das sollte auch nicht im Forum passieren sondern in Gesprächen mit seinen Mandanten.

#7777
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe mich heute hier angemeldet, weil mir ein Mandant berichtet hat, dass er aufgrund der Aussagen in diesem Forum den Vertrag nicht unterschreiben möchte. Ein anderer Mandant hat das Mandat vollständig gekündigt, ohne vorher Rücksprache zu halten. Dabei haben wir dieselben Gegner: die Casino- und Sportwettenanbieter.

Ich verstehe die entstandene Unsicherheit. Deshalb möchte ich einige Punkte festhalten – in der Hoffnung, dass sich die Lage damit wieder beruhigt.


1. Wir stehen mit allen Mandanten, die Fragen haben und diese auch an uns stellen in schriftlichem und mündlichem Kontakt und beantworten diese Fragen. Die hier teilweise verbreiteten Informationen kann ich aber nicht unkommentiert stehen lassen – insbesondere, wenn Mandanten sie 1:1 übernehmen und daraufhin Entscheidungen treffen, die für sie nachteilig sind. Deshalb melde ich mich hier zu Wort. Sehen Sie mir das bitte nach. Dies wird auch mein letzter Post zu dieser Sache sein.

2. Unabhängig von der Profin Claims GmbH (mir liegen keine Informationen vor, dass sie Zahlungsschwierigkeiten hätte – zumal hinter der Gesellschaft finanzstarke Investoren stehen) gilt: Meldet ein Prozesskostenfinanzierer Insolvenz an, bleibt der Mandant auf den eigenen Rechtsanwaltskosten, den gegnerischen Rechtsanwaltskosten und den Gerichtskosten sitzen. Da die Verfahren meist gewonnen werden, geht es in der Regel nur um die eigenen Rechtsanwaltskosten. Das war schon immer so – und der von uns versandte Mandatsvertrag ändert daran nichts. Vor dem versendeten Mandatsvertrag trug der Mandant das Insolvenzrisiko. Und danach trägt er es immer noch = 0 Veränderung. Im Gegenteil: Durch die Abtretung der Ansprüche des Mandanten an uns können wir die Kosten, wenn ein Prozesskostenfinanzierer nicht zahlt, zunächst bei diesem geltend machen. Das ist ein klarer Vorteil für den Mandanten.[

Hier im Forum wird unser Bemühen für den Fall der Fälle vorzusorgen negativ bewertet. Ich kann mir nicht erklären, warum.

Wenn Balou2024 schreibt: ,,Das Risiko, das vorher zumindest streitig war, wird dadurch erheblich klarer zu Ihren Lasten geregelt." –  das ist schlicht falsch. Das war niemals streitig. Das Insolvenzrisiko des Prozesskostenfinanziers trägt jeder, der einen Prozesskostenfinanzierungsvertrag geschlossen hat, selbst. Wer ´sonst soll im Insolvenzfall die Kosten tragen? Das ist bei Stromanbietern, denen man Vorauszahlungen geleistet hat, nicht anders – ebenso bei Immobilien- oder Schiffsfonds. So ist es leider. Man nennt das allgemeines Lebensrisiko.

Zudem ist es falsch, wenn Balou2024 folgendes weglässt, was in unserem versendeten Mandatsvertrag steht

1. Gegenstand des Mandats
Die Kanzlei ist beauftragt, die Ansprüche des Mandanten / der Mandantin auf
Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen bzw. Sportwetten gegen
außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Dies umfasst alle hierfür
erforderlichen Schritte, einschließlich der Führung des Rechtsstreits durch die
Instanzen und – nach gesonderter Abstimmung – der Zwangsvollstreckung. Soweit
bereits ein Mandat besteht, wird es hiermit bestätigt und durch die nachfolgenden
Regelungen ergänzt.

2. Vergütung und Kostenübernahme durch Profin
Die Kanzlei erhält die gesetzliche Vergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Mandant / die Mandantin hat mit der
Profin Claims GmbH (,,Profin") einen Prozesskostenübernahmevertrag geschlossen.
Danach übernimmt Profin diese Kosten. Die Kanzlei stellt ihre Rechnungen deshalb
direkt an Profin. Solange und soweit Profin diese Zahlungspflichten tatsächlich erfüllt,
verlangt die Kanzlei vom Mandanten / von der Mandantin keine Zahlung.

Damit die Kanzlei ihre Vergütung selbst und im eigenen Namen von Profin verlangen
und notfalls einklagen kann, tritt der Mandant / die Mandantin hiermit sämtliche
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen die Profin Claims GmbH auf Zahlung,
Erstattung oder Freistellung von der Vergütung der Kanzlei aus oder im
Zusammenhang mit dem Prozesskostenübernahmevertrag an die Kanzlei ab.
Umfasst sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach dem RVG
einschließlich Vorschüssen (§§ 8, 9 RVG), Umsatzsteuer, Zinsen und sonstiger
Nebenrechte. Die Abtretung gilt in gleicher Weise für entsprechende Ansprüche
gegen Gesellschaften, die neben Profin oder an deren Stelle die Finanzierung
übernommen haben oder übernehmen, insbesondere gegen die Phoenix
Management AG (Zug, Schweiz). Die Kanzlei nimmt die Abtretung an.

Für den Mandanten / die Mandantin ändert sich dadurch nichts zum Nachteil: Der
Kostenschutz aus dem Prozesskostenübernahmevertrag bleibt vollständig bestehen.

Die eigenen Ansprüche des Mandanten / der Mandantin gegen Profin – insbesondere
auf Übernahme von Gerichtskosten und gegnerischen Kosten im Falle des
Unterliegens – bleiben unberührt und gehen den an die Kanzlei abgetretenen
Ansprüchen im Rang vor. Soweit eine inhaltsgleiche Abtretung bereits früher erklärt
wurde, wird sie hiermit vorsorglich bestätigt.

´Warum wird das alles weggelassen und so Unsicherheit verursacht? Das schadet am Ende nur dem Betroffenen .

Eindeutig positive Regelungen für den Mandanten werden hier ins Gegenteil verkehrt.

Wie gesagt, alle die Fragen an uns haben, können die gerne per E-Mail an uns stellen. Wir werden diese dann beantworten. Bis Montag werden wir alle Fragen beantwortet haben.

Tun Sie sich bitte selber den Gefallen und lassen Sie sich nicht verunsichern. Gute Nacht.

#7778
Zitat von: Rechtsanwalt von Rüden am 16 Juli 2026, 23:53:22Hier im Forum wird unser Bemühen für den Fall der Fälle vorzusorgen negativ bewertet. Ich kann mir nicht erklären, warum.

Wenn Balou2024 schreibt:


Sehr geehrter Herr Rüden,
#Beleidigung entfernt#
Vielen Dank für die Aufklärung.
Ich habe meinen Vertrag schon längst unterschrieben und retourniert.
#Beleidigung entfernt# fragt lieber direkt eure Anwälte bzw Anwältinen und nicht einen hier im Forum der von nichts einen Ahnung hat.

Danke nochmals Herr Rüden.

@oAhnung, komm mal runter. Balou ist ein geschätztes Forenmitglied. Von Rüden hat von Anfang an den Fehler gemacht, seinen Mandanten, ohne jegliche Erklärung einen Fragebogen zu senden mit der Bitte diesen dringend auszufüllen und erwartet, dass wir wie dumme Schafe folgen. Nur auf Druck der hier anwesenden Mitglieder und der fehlenden Resonanz auf seinen Fragebogen hat von Rüden hier reagiert. Wie schon gesagt, der Schaden ist angerichtet und der Vertrauensverlust ist da.

Der User wurde wegen der Beleidigungen gebannt. Beleidigen, aber so feige sein, eine Wegwerfemailadresse zu nutzen ,,, sehr mutig!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#7781
Guten Morgen Herr Rüden!

Ich bin weder einer Ihrer Mandanten, noch sonstwie in Zahlungsrückforderungen verwickelt. Ich bedanke mich einerseits für Ihre Ausführungen, andererseits sehe ich immer noch nicht wirklich einen Vorteil einer Unterschrift:

ZitatHier im Forum wird unser Bemühen für den Fall der Fälle vorzusorgen negativ bewertet. Ich kann mir nicht erklären, warum.

Nun, niemand möchte in unserer Gesellschaft eine Unterschrift unter einen Vertrag, wenn er selbst nicht einen Vorteil daraus ziehen kann. Solche Vorteile sind dann zumeist zum Nachteil des Unterschreibenden. Von daher ist Vorsicht und eine gewisse Portion Argwohn schon angebracht in der heutigen Zeit.

ZitatUnd danach trägt er es immer noch = 0 Veränderung. Im Gegenteil: Durch die Abtretung der Ansprüche des Mandanten an uns können wir die Kosten, wenn ein Prozesskostenfinanzierer nicht zahlt, zunächst bei diesem geltend machen. Das ist ein klarer Vorteil für den Mandanten

Ich verstehe das nicht! Wenn doch gar kein Insolvenzrisiko besteht, wieso dann der Vertrag?
Welchen Vorteil haben Sie dadurch?
Ich sehe auch immer noch keinen Vorteil beim Mandanten. Sie haben vorrangig doch einen Vertrag mit dem PKF und müssen sich so oder so zunächst an ihn halten?

ZitatSoweit bereits ein Mandat besteht, wird es hiermit bestätigt und durch die nachfolgenden
Regelungen ergänzt.

Ist das hier der Punkt? Es wurde doch erläutert, dass Sie eigentlich gar kein Mandat vom Glücksspieler haben. Hiermit hätten Sie eine Mandat.

Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich es immer noch nicht verstehe, jedoch wird es mir da sicher wie all den anderen gehen ...

Was üassoert denn, wenn jemand nicht unterschreibt?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#7782
Hallo Herr von Rüden,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Ich hätte dennoch einige Fragen, damit ich dieses Thema für mich abschließend klären kann.

1. Sie haben diese E-Mail versendet, ohne dass der PKF offenbar darüber informiert war. Dieser zeigte sich über den Inhalt sehr verwundert und wies darauf hin, dass die Prüfung von Rechnungen ein ganz normaler Vorgang sei. Wenn die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen aus Ihrer Sicht unproblematisch sind, weshalb wurde der PKF darüber nicht im Vorfeld informiert?

2. Halten Sie die Form der E-Mail – insbesondere mit dem am Ende angefügten Fragebogen – in diesem Zusammenhang für angemessen? Immerhin geht es um Änderungen bestehender Vertragsvereinbarungen.

3. Die rechtliche Einschätzung, die ich Ihnen weitergeleitet habe, stammt von einem neutralen Rechtsanwalt. Ich habe ihn eingeschaltet, weil mich die Situation sehr verunsichert hat. Daher frage ich mich, weshalb ein unabhängiger Anwalt zu einer so kritischen Einschätzung gelangt.

4. Welchen Vorteil haben Sie persönlich von dieser E-Mail beziehungsweise den vorgeschlagenen Vertragsänderungen? Außerdem frage ich mich, warum sich das Schreiben ausschließlich auf diesen PKF bezieht. Soweit ich weiß, haben Mitglieder anderer PKF keine vergleichbare E-Mail erhalten. Da bereits ein Vertrag besteht, erschließt sich mir nicht, weshalb dieser nun angepasst werden soll.

5. Falls man die vorgeschlagenen Änderungen nicht unterschreibt: Würden Sie das Mandat in diesem Fall niederlegen? Falls ja, mit welcher Kündigungsfrist?

Abschließend möchte ich noch etwas Persönliches anmerken: Ich habe Verständnis dafür, dass Sie sehr viele Mandanten betreuen und es nicht immer möglich ist, jede Anfrage sofort zu beantworten. Dennoch kommt es leider häufiger vor, dass man auf Fragen gar keine Rückmeldung erhält. Das ist schade, denn gerade in einem so belastenden Verfahren macht man sich viele Gedanken und ist oft verunsichert – insbesondere, wenn umfangreiche Schriftsätze der Gegenseite mit 80 bis 100 Seiten eingehen. In solchen Situationen würde eine kurze Rückmeldung bereits sehr helfen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen noch beantworten könnten. Damit wäre das Thema für mich abschließend geklärt.

Vielen Dank im Voraus.

Balou, pass es an bevor der Olli wach wird 😂

Ich kneife mal beide Augen zu ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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