ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Zitat von: Ex Spieler am 11 April 2024, 22:28:24
Alles gut Olli, ich habe mich da morgen im Griff.

Das juckt heute keinen ob du dein Spiel im Griff hattest oder nicht. Es geht nur um die Illegalität des angebotenen Glückspiels und ob du davon wusstest.

wie ist es eigentlich in österreich wenn man von der illegalität wusste? habe mal gelesen, dass ein gericht geurteilt hat, dass man trotzdem klagen kann.

warum ist zwischen österreich und deutschland eigentlich in dieser frage so ein unterschied? oder liege ich flasch?

Blöde Frage dazu: Wie will man denn nachweisen, dass man von der Illegalität wusste??

Kaum möglich.

Naja wenn du die DSGVO Anfrage gestellt hast im August und sagst du hast Kenntnis seit September kommen Zweifel auf.


Für alle Zeiträume vor der DSGVO-Abfrage kommt es weniger auch den verbindlichen Nachweis des Kennens der Illegalität an, sondern auf die Frage, ob dir unterstellt werden kann, dass du die Illegalität hättest kennen müssen. Beispielsweise durch "allgegenwärtige Berichte in der Presse" oder durch die Werbung, dass Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist oder aber durch Diskussionen wie hier im Forum. Bis jetzt hat das die meisten Gerichte nicht überzeugt, aber irgendwann wird es halt einen Zeitpunkt geben, an dem allgemein ein "Kennen müssen" fingiert wird.

Das könnte beispielsweise der Tag der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung sein. Also beispielsweise heute: der Hinweisbeschluss ist so eben veröffentlicht worden.  ;)

Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs

Zitat von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:14:33
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.


Zitat von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:15:32
Zitat von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:14:33
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.

Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???

Zitat von: Zocker am 12 April 2024, 10:26:42
Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???
Was auch immer gesagt wurde, der Beschluss ist seit heute öffentlich beim BGH abrufbar.

Das wurde so mitgeteilt , dass der erst veröffentlicht wird, wenn die Klage zurück genommen wird.

Der Termin selbst steht allerdings noch drin.

Ich finde nur den Zeitpunkt nach den Artikeln von gestern sehr interessant das es jetzt veröffentlich wird. Zeigt eigentlich nur die Richtung. Also über die Verjährung mache ich mir keine Sorgen..Der BGH würde es leise halten sonst.

Der Termin ist noch nicht abgesagt! Fyi
Aufgrund der zahlreichen Rückfragen, wurde beschlossen ihn zu veröffentlichen.

Danke für diesen Bericht!

War dein RA nicht mit vor Ort? Weil du mit ihm telefonieren musst.
Ha/Ha sind von der ganz harten Sorte. Die haben ja 2021 nach einem von ihnen gewonnen Prozess den Kläger wegen illigalen Glücksspiel angezeigt.

Ja Hambach  ist eine ganz harte Sorte. Die sind mir mal mit eine lächerliche 5% Vergleichsangebot gekommen. Beim OLG tanzten Sie sogar  mit 3 Anwälte (einer wohl ex Staatsanwalt) an  und waren über die Meinung der Richter so enttäuscht, dass Sie am liebsten die Richter dort beerdigt hätten. Sehr unsympathische Typen wirklich. Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums