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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2820 am: 16 Februar 2025, 20:44:24 »
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße

Re: BGH Urteil
« Antwort #2821 am: 16 Februar 2025, 22:04:24 »
Die Berufung kommt immer.
Meistens immer am letzten Tag um auch da die Zeit bis zum letzten Tag auszureizen!

Danach geht weiter am oLG und hohe Wahrscheinlichkeit das ausgesetzt wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2822 am: 17 Februar 2025, 13:49:21 »
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße

Es wird zu 99% am letzten Tag der Frist Berufung eingelegt und es geht zum OLG.

Bei mir ist es jetzt fast ein Jahr her und vom OLG gibt es noch nichts Neues.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2823 am: 17 Februar 2025, 14:51:46 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-lehnt-aussetzung-bei-verlusten-ab-dem-01-07-2021-neuer-gluestv-2021-ab-239106.html

Dann würden die Fälle auch bei Sportwetten nach 10/20 so behandelt. Ist schon eine sehr wichtige Entscheidung

Re: BGH Urteil
« Antwort #2824 am: 17 Februar 2025, 14:59:45 »
LG Hamburg. Ja ja.. nun weiß ich auch warum meine 2Jährige Tochter zu ihrem Beginn der Rente ein dickes Konto haben wird 😂

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Offline Eddy

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  • 110
Re: BGH Urteil
« Antwort #2825 am: 17 Februar 2025, 17:10:24 »
Gehts da um die Verluste über den 1000€? Verstehe ich nicht so richtig, bzw. wird nicht richtig klar aus der Beschreibung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2826 am: 17 Februar 2025, 17:13:43 »
Die stehen nicht auf der Whitelist.

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Offline Eddy

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  • 110
Re: BGH Urteil
« Antwort #2827 am: 17 Februar 2025, 17:14:16 »
Ach so, ok :D dachte die haben eine Lizenz

Re: BGH Urteil
« Antwort #2828 am: 17 Februar 2025, 18:08:22 »
Warum sollen die dann das Geld zurückzahlen wenn die eins Lizenz haben. Ob Whitelist oder nicht. Wenn ab Erlaubnisvorbehalt keine Lizenz vorhanden, Rückzahlung.

Denke dann auch für die Verluste über 1000€ sieht es gut aus. Lizenz bis 1.000€ Grenze!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2829 am: 18 Februar 2025, 13:11:57 »
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße


Würde ab LG mal mit 2 Jahren rechnen. Vorher tut sich nichts.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2830 am: 25 Februar 2025, 13:44:52 »
ich habe heute ein positives urteil vorm LG gegen den roten erhalten. Gleiches LG, andere Kammer hat gegen einen anderen anbieter ausgesetzt

Re: BGH Urteil
« Antwort #2831 am: 25 Februar 2025, 14:10:37 »
Schon mal positiv für mich persönlich zu hören.
Ich hab morgen gegen Kahns Partner meine Verhandlung und somit meine letzte von 4!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2832 am: 26 Februar 2025, 11:11:40 »
Welche Werbung? Meinst du die Werbung, die so erstellt wurde damit man nichts versteht? Wo 3 sätze in 2 Sekunden gesprochen werden?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2833 am: 26 Februar 2025, 12:49:50 »
Genau. Wie die Anbieter sich mit den Gesetzen auseinander gesetzt haben. Also gar nicht. Es bleibt bis zum Entscheid ein Katz und Maus Spiel

Re: BGH Urteil
« Antwort #2834 am: 26 Februar 2025, 12:54:06 »
Scheinbar ist der PKF „Right now“ insolvent.
Dazu gibt es folgenden Bild+ Artikel:

______________________
Es ist eine Wette gegen xxx und Co. Und sie soll ein Vermögen einbringen.
Start-ups wie Right Now und Anwälte haben Tausende Zocker an die Hand genommen. Ihr Versprechen: Mit unserer Hilfe holen wir eure Wettverluste vor Gericht zurück. Und das ohne Risiko.

Auch Milliardär Carsten Maschmeyer (65, „Die Höhle der Löwe“) setzt auf den Klage-Markt. Seit 2018 engagiert er sich bei Right Now, investierte mit anderen 25 Millionen Euro. Aktuell hält er 5,5 Prozent an der Düsseldorfer Firma.
Aber: Die Wette des Legal-Tech-Unternehmens droht nicht aufzugehen. Nach BILD-Informationen ist Right Now nun pleite, stellte am Dienstagabend einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos verschafft sich derzeit einen Überblick, wie er auf BILD-Anfrage erklärte.

Die Insolvenz von Right Now offenbart die Probleme einer ganzen Branche. BILD-Recherchen zeigen: Für die Spieler kann der Pakt mit der Klageindustrie noch zur Kostenfalle werden. So droht vielen Zockern die nächste kostspielige Pleite.

Hintergrund: Aus Sicht der Kläger waren Sportwetten zwischen 2012 und 2020 illegal, weil die im Ausland ansässigen Anbieter damals noch keine Lizenzen in Deutschland hatten. Ähnlich sah es auch der Bundesgerichtshof – und entfachte damit eine Goldgräberstimmung.
Der Haken: Die Bundesrichter entschieden später, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Und dort, so sehen es Experten, stehen die Quoten für die Wettanbieter gar nicht so schlecht.

Gut möglich, dass die vielen Tausend Klagen letztlich scheitern, die Zocker leer ausgehen. In dem Fall droht ihnen ein teures Nachspiel.
Bereits die Klagewelle gegen die Autoindustrie wegen der Diesel-Affäre hat gezeigt: Scheitern Prozessfinanzierer vor Gericht oder geraten die Verfahren ins Stocken, gehen anschließend viele Anbieter pleite. Folge: Die Gerichtskosten blieben oft an den Dieselfahrern hängen.
Nach BILD-Recherchen ist auch im Fall der Wettanbieter die Finanzsituation bei vielen Prozessfinanzierern zunehmend angespannt. Das zeigt der Fall von Right Now, aber auch ein Blick in die Bonitätsbewertung anderer Anbieter. Ursache: Aufgrund der ausstehenden EuGH-Entscheidung gibt es kaum Urteile, damit fließt auch wenig Geld in die Kasse.

Haben Prozessfinanzierer denn Rücklagen gebildet, damit ihre Kunden letztlich nicht auf den Gerichtskosten sitzen bleiben? Das wollte BILD von Gamesright aus Hamburg wissen, einem der führenden Anbieter. Auf Anfrage äußerte sich das Unternehmen aber nicht.
Investoren halten sich immer mehr zurück

Fest steht: Investoren sind aufgrund der unsicheren Rechtslage vorsichtig, frisches Kapital nachzuschießen.
Ein prominentes Beispiel: Das Start-up Zockerhelden suchte 2024 in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ nach Geldgebern, will ebenfalls die Wett-Verluste von Spielern zurückholen. Werbegesicht von Zockerhelden ist Werner Hansch (86). Die Sportreporter-Legende war nach eigenen Angaben selbst spielsüchtig.
Auch hier kündigte Promi-Investor Maschmeyer seinen Einstieg an, gemeinsam mit Dagmar Wöhrl (70). Doch zu einem Investment ist es bis heute nicht gekommen. Wohl auch wegen der juristischen Risiken.
Sittenwidrige Verträge mit Zockern?

Die Maschmeyer-Firma Right Now kaufte Zockern ihre Forderungen gegen Wettanbieter ab – um die verlorenen Einsätze anschließend für einzuklagen.
In der Vergangenheit bot Right Now den Spielern um die 10 Prozent ihrer Verluste als Sofortzahlung an. Auf seiner Homepage wirbt das Start-up noch immer mit einer „Sofort-Erstattung“. Dazu heißt es verlockend: „Verkaufe Dein Problem!“

Auch die Firma Gamesright bietet Zockern schnelles Geld. Allerdings scheint ihr Umgang mit Kunden derzeit auch die Gerichte zu beschäftigen. Nach BILD-Informationen steht die Frage im Raum, ob der Prozessfinanzierer sittenwidrige Verträge mit Spielern abgeschlossen hat.
Der Fall: Gamesright kaufte im Mai 2024 einem Mann aus Nordrhein-Westfalen (NRW) mögliche Forderungen gegen xxx ab. Der entsprechende Vertrag liegt BILD vor. Darin ist nachzulesen, der Spieler habe zwischen 2015 und 2020 „erhebliche Verluste“ erlitten.

Nach den Berechnungen von Gamesright geht es um mehr als 32.000 Euro. Dafür zahlte das Unternehmen rund 2000 Euro. Ein fixes Geschäft, laut Vertrag war das Geld „innerhalb von 3 Werktagen“ fällig.
Das heißt: Als Kaufpreis erhielt der Mann lediglich 6 Prozent des Betrages, den Gamesright nun von xxx zurückverlangt. Außerdem fordert man von dem Wettanbieter mehrere Tausend Euro an Zinsen – von denen der Spieler nicht mehr profitiert.
Ein fairer Deal? Das scheint das zuständige Landgericht Wuppertal anzuzweifeln. Gamesright klagt dort gegen den Wettanbieter. Es könne sich die Frage stellen, ob der Forderungskauf sittenwidrig ist, befand das Gericht im Januar. Dann wäre der Kaufvertrag nichtig.
Gamesright wollte sich auf BILD-Anfrage dazu nicht äußern.

« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 18:38:04 von Olli »

 

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