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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3795 am: 28 Juli 2025, 16:33:38 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-von--1000-euro-limit-nicht-eingehalten-250009.html

Vergleich bei 1.000€ Limitverstoß.
Anscheint spekuliert der Anbieter für einen Vergleich.
Da sind die Zinsen auch futsch..

Wow gut so, gut für meine Klagen 🫶

Re: BGH Urteil
« Antwort #3796 am: 28 Juli 2025, 16:39:25 »
80‘Prozent  ist doch top und Zinsen sind es eh keine Unmengen da ja nur wenige Jahre

Re: BGH Urteil
« Antwort #3797 am: 28 Juli 2025, 16:43:00 »
Ja klar für beide Seiten top. Der PKF kriegt ja auch so schnell sein Teil zurück.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3798 am: 28 Juli 2025, 16:54:06 »
Betrifft zwar nicht den eigentlichen Sinn des Threads ist aber schön. Wobei bei Limitverstöße es eh sinnlos ist für die OC alles durchzuziehen. Steht schließlich im Staatsvertrag.
80 Prozent würden vermutlich auch in unseren Fällen die Mehrheit annehmen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3799 am: 28 Juli 2025, 18:20:20 »
Ich wäre schon glücklich wenn mein Gericht irgendwann wieder arbeitet 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #3800 am: 28 Juli 2025, 18:21:38 »
Ich wäre schon glücklich wenn mein Gericht irgendwann wieder arbeitet 😂
👍😂😂😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #3801 am: 28 Juli 2025, 18:37:10 »
Meine 2 Klagen vor dem Landgericht liegen auch auf Eis bis zu den BGH-Entscheidungen.
Ich bin auch von Limitverstößen bei beiden Anbietern betroffen(vor 2020), habe meinen Anwalt darauf hingewiesen, der daraufhin meinte, dass die Anbieter sich in einer Grauzone befinden was das betrifft.

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3802 am: 28 Juli 2025, 18:51:32 »
Wundert mich sowieso, warum die Anbieter allein auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU pochen und dass sie gar keine Möglichkeit hatten in Deutschland eine Lizenz zu erhalten.
Die meisten haben doch sowieso gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen und hätten aufgrund dessen schon die Bedingungen zum Erhalt einer Lizenz nicht erfüllt (auch eine Frage des BGHs an den EuGH)...

Re: BGH Urteil
« Antwort #3803 am: 28 Juli 2025, 19:32:49 »
Sehe ich auch so Fury.
Limit, Live Wetten im allgemeinen und vor allem auf Ecken, 15 Minuten Tore, rote Karten etc
Da gibt's zig andere Dinge als Dienstleistungsfreiheit die gerade was die Suchtbeschleunigung angeht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3804 am: 29 Juli 2025, 09:20:16 »
80‘Prozent  ist doch top und Zinsen sind es eh keine Unmengen da ja nur wenige Jahre
Bei 27000€ schon mal mehr als 5000€ verschenkt und dazu kommt doch noch eine Einigungsgebühr in Höhe von ca 1500€. Vermutlich muss er noch seinen Anwalt selber bezahlen. Es gibt ja mittlerweile mehrere Urteile, dass man bei Limitverstößen Anspruch auf die ganze Summe (wie bei illegalem Glückspiel) hat. Von daher eher naja...

« Letzte Änderung: 29 Juli 2025, 09:32:04 von 2030 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3805 am: 29 Juli 2025, 09:40:48 »
Sehe ich eigentlich auch so..
Das Problem wird sein das der PKF nicht weiter finanzieren möchte. Würde weiter Geld rein buttern und es würde dauern. Dann lieber so für Anbieter und PKF und die RA nochmal..

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3806 am: 29 Juli 2025, 10:00:19 »
Naja, bei so einem Vergleich muss man sich natürlich alle Kosten erstatten lassen(Kostenübernahme)
« Letzte Änderung: 29 Juli 2025, 10:03:54 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3807 am: 29 Juli 2025, 11:52:38 »
Hi, wollte mal nachfragen wie es bei euch aussieht mit Urteilen gegen die Jahreszahl? Hat jemand das schon bezahlt bekommen? Aktuell ist es so bei mir das ich seitnüber einem Jahr ein rechtskräftiges Urteil habe (Gibraltar), das aber nicht vollstreckt werden kann. Bin mit der GGL und den gegnerischen Anwälten in Kontakt um was zu bewegen, es wäre hilfreich, wenn es noch mehr Geschädigte wie mich gebe und man parallel auch Druck auf die GGL ausüben würde. Das jetzt aktuell von den Jahreszahlen die Oasissperre nicht eingehalten wurde, erzeugt zusätzlich Druck auf eine eventuelle Lizenzprüfung. Hat da jemand Erfahrungen zu teilen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3808 am: 29 Juli 2025, 12:42:23 »
Dachte immer die sitzen in Malta bzgl verklagen.
Gibraltar ist natürlich brutal schwierig zu vollstrecken da es kein Abkommen mit der EU gibt. Da ist viel Wohlwollen des OC nötig.
Über die GGL habe ich keine gute Meinung, wenn dann wird evtl eine Strafe bzgl der Limitverstöße seit 21 fällig. Die Zeit davor schert die nicht.
Alles richtig widerlich...

Re: BGH Urteil
« Antwort #3809 am: 29 Juli 2025, 12:51:55 »
Wenn ein Anbieter wie Rumpelstilzchen oder andere trotz rechtskräftigem Urteil nicht zahlt, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Lizenzverstoß – und zwar im Sinne der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit, die nach § 4b GlüStV Voraussetzung für jede Lizenzvergabe ist.

Die GGL ist hier nicht nur moralisch, sondern auch regulatorisch verpflichtet, zu handeln. Da ist es egal , ob die ursprüngliche Verfehlung in Gibraltar oder auf Malta war, da die Firmen wirtschaftlich verbundene Einheiten sind.Das weiss die GGL aufh.Wer ein Urteil ignoriert, untergräbt das Vertrauen in die Regulierung und gefährdet die ordnungsgemäße Marktaufsicht. Das ist ein klarer Verstoß gegen die wirtschaftliche Ordnung, die der Staatsvertrag eigentlich sichern soll.

Dass in solchen Fällen noch keine Lizenz entzogen oder zumindest infrage gestellt wurde, wirft kein gutes Licht auf die Durchsetzungspraxis.

Das es noch so wenige Berichte im Internet gibt, dass rechtskräftige Urteile nicht bezahlt werden, liegt auch an den uns vertretenden Anwälten und Pkfs. Die wollen nämlich nicht künftige Mandanten abschrecken.
« Letzte Änderung: 29 Juli 2025, 13:35:59 von Olli »

 

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