Wenn ein Anbieter wie Rumpelstilzchen oder andere trotz rechtskräftigem Urteil nicht zahlt, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Lizenzverstoß – und zwar im Sinne der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit, die nach § 4b GlüStV Voraussetzung für jede Lizenzvergabe ist.
Die GGL ist hier nicht nur moralisch, sondern auch regulatorisch verpflichtet, zu handeln. Da ist es egal , ob die ursprüngliche Verfehlung in Gibraltar oder auf Malta war, da die Firmen wirtschaftlich verbundene Einheiten sind.Das weiss die GGL aufh.Wer ein Urteil ignoriert, untergräbt das Vertrauen in die Regulierung und gefährdet die ordnungsgemäße Marktaufsicht. Das ist ein klarer Verstoß gegen die wirtschaftliche Ordnung, die der Staatsvertrag eigentlich sichern soll.
Dass in solchen Fällen noch keine Lizenz entzogen oder zumindest infrage gestellt wurde, wirft kein gutes Licht auf die Durchsetzungspraxis.
Das es noch so wenige Berichte im Internet gibt, dass rechtskräftige Urteile nicht bezahlt werden, liegt auch an den uns vertretenden Anwälten und Pkfs. Die wollen nämlich nicht künftige Mandanten abschrecken.