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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4425 am: 28 Oktober 2025, 09:56:55 »
Anbieternamen ::)

Re: BGH Urteil
« Antwort #4426 am: 28 Oktober 2025, 10:48:38 »
Gut dargestellt Brezel 👍
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4427 am: 28 Oktober 2025, 11:02:48 »
Also ist eurer Meinung nach Jahreszahlen und Rots vorgehen völlig unterschiedlich. Wenn das der Jahreszahlen so stark denen hilft, wieso macht es nicht schule?

*

Offline Olli

  • *****
  • 8.061
Re: BGH Urteil
« Antwort #4428 am: 28 Oktober 2025, 11:10:20 »
Anbieternamen? Wo?



@Brezel: Bitte keine Anbieternamen hier rein setzen!
« Letzte Änderung: 28 Oktober 2025, 11:14:17 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4429 am: 28 Oktober 2025, 11:38:43 »
Anbieternamen? Wo?



@Brezel: Bitte keine Anbieternamen hier rein setzen!
Danke für den Hinweis und Entschuldigung an alle, die von meinem Fehler betroffen waren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4430 am: 28 Oktober 2025, 11:57:52 »
Jetzt hast aber nicht nur Casino Namen entfernt.
Betreiber, Inhaber oder Geschäftsführer wurden schon mehrfach genannt ohne Löschung.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4431 am: 28 Oktober 2025, 12:02:27 »
Also ist eurer Meinung nach Jahreszahlen und Rots vorgehen völlig unterschiedlich. Wenn das der Jahreszahlen so stark denen hilft, wieso macht es nicht schule?
Rot ist die Nr 1 in D und will sicher kein Risiko eingehen anderweitig sich alles zu verderben. Nicht alle sind immer gleich. Wenn ich an Gibraltar denke und einen bestimmten Betreiber liest man hier so gut wie nie etwas. Warum wohl? Und dort wäre es noch einfacher sich an nichts zu halten da Vollstreckung eigentlich nicht möglich ist.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4432 am: 28 Oktober 2025, 12:19:36 »
Also ist eurer Meinung nach Jahreszahlen und Rots vorgehen völlig unterschiedlich. Wenn das der Jahreszahlen so stark denen hilft, wieso macht es nicht schule?
Rot ist die Nr 1 in D und will sicher kein Risiko eingehen anderweitig sich alles zu verderben. Nicht alle sind immer gleich. Wenn ich an Gibraltar denke und einen bestimmten Betreiber liest man hier so gut wie nie etwas. Warum wohl? Und dort wäre es noch einfacher sich an nichts zu halten da Vollstreckung eigentlich nicht möglich ist.
Die Voraussetzungen sind bei den Roten grundlegend andere als bei den sog. Jahreszahlen. Übrigens: Der Erwerber der Roten bietet bereits Online-Sportwetten über ein anderes Unternehmen an und dieses Unternehmen sitzt auf Malta.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4433 am: 28 Oktober 2025, 12:22:50 »
Welchen Betreiber meinst du?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4434 am: 28 Oktober 2025, 14:56:48 »
Bei 4,6 Milliarden Euro könnte der Deal sogar sein dass die Roten die Klagen noch selbst abdecken. Deutsche sind anscheinend eh klagefaul im Verhältnis zu unserem Nachbarland.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4435 am: 28 Oktober 2025, 15:57:30 »
Bei 4,6 Milliarden Euro könnte der Deal sogar sein dass die Roten die Klagen noch selbst abdecken. Deutsche sind anscheinend eh klagefaul im Verhältnis zu unserem Nachbarland.
Das Geld fließt nicht an die Roten, sondern an das Private Equity Unternehmen, das die Anteile an den Roten verkauft.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4436 am: 28 Oktober 2025, 16:19:24 »
Ja das mag ja so sein aber letzendlich ist ja CVC beteiligt und haftet auch. Laut Presse sind die 4,6 Mrd inkl. Schulden.

Jeder weiterer Tag kostet unnötig Geld.
Die Rechtslage ist klar.

Der eine verkauft, weil es legal geworden ist und steigt mehrheitlich aus. Der andere kauft, weil es legal geworden ist und weiter verdienen möchte.

Die Rückzahlungen werden sich für beide im Nachhinein „gelohnt“ haben.

Die werden sich das schon ausgerechnet haben. Der Zeitpunkt wo anscheint die Klagen keine Rolle mehr spielen.
Die werden in der nächsten Zeit die Gelder auszahlen.
Die fortwährende Minderheitsbeteiligung von CVC mag ein Faktor sein.

Jeder weitere Tag kostet die Anbieter keineswegs unnötig Geld. Ganz im Gegenteil. Die Prozesszinsen wiegen weniger schwer als die Beträge, die täglich verjähren, weil es noch immer kein höchstrichterliches Urteil gegeben hat.

Leider ist die Rechtslage nicht klar. Wäre das der Fall, hätte der BGH die Rechtsfragen dem EuGH nicht vorgelegt.

Warum sollte CVC aussteigen, weil das Geschäftsmodell legal geworden ist? Das macht keinen Sinn.

Aber dein Optimismus gefällt mir. Du hast die richtige Lebenseinstellung :-)

Re: BGH Urteil
« Antwort #4437 am: 28 Oktober 2025, 16:36:07 »
Verfahren c-198/24

Das Verfahren betrifft die Vollstreckung von Urteilen gegen Online-Glücksspielanbieter und ist mit Fokus auf ein österreichisches Urteil gegen den grünen Mann geführt worden.

Gemäss dem „Gerichtskalender“ der CURIA ist für C-198/24 angegeben: Schlussanträge geplant beim EuGH-Großkammer („Große Kammer“) am 30.10.2025.
« Letzte Änderung: 28 Oktober 2025, 16:37:57 von DestructionDaddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4438 am: 28 Oktober 2025, 17:41:02 »
😁😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4439 am: 28 Oktober 2025, 18:16:05 »
Ich mag ja deine positive Ansichten und dein Optimismus, aber so Recht haben und Recht kriegen ist halt nicht immer so einfach, vor allem gibt es dann noch so Nebenstorys wie Umfirmierung etc.

Sie werden alle Wege nutzen die es gibt um so viel wie möglich zu sparen. Als ob die sich jetzt bei meiner ausgesetzer Klage melden und sagen "gib mal die iban, wir zahlen es jetzt".

 

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