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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4920 am: 08 Dezember 2025, 09:27:01 »
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Perfekt zusammengefasst ! Richtig! Diese Komponente wurde seither immer außer Acht gelassen!
« Letzte Änderung: 08 Dezember 2025, 17:35:23 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4921 am: 08 Dezember 2025, 11:21:17 »
Mein Nachbar ( Anwalt) hat heute eine Untätigkeitsklage  gegen die GGL eingereicht.

Er wird mir berichten, wenn es hier immer was neues gibt und ich werde hier berichten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4922 am: 08 Dezember 2025, 13:57:01 »
Man kann nicht den Ablauf der Klagen wo auch immer beeinflussen und Kritik uben. Egal ob Glücksspiel oder andere Klagen.
Ich übe eher Kritik an der ausschließlich passiven Haltung unserer Anwälte. Wie in Staudts Video gesagt will man JETZT die GGL und die Politik in die Pflicht nehmen da dort nichts passiert und der Staat sich über Steuereinnahmen freut. Ist das erst seit November so? Hat man das nicht gewusst?
Würde die Politik konsequent Vergehen abstrafen lassen bis hin zu Schließung der Domain (was bei den Klitschen ohne Lizenz grundsätzlich sein sollte) sähe es anders aus.
Sagt mir einen Grund warum ein dubioser Geschäftsmann dem alles stillschweigend durchgehen lassen wird etwas ändern sollte?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4923 am: 08 Dezember 2025, 16:00:28 »
Ich habe mir bei dem Video genau das gleiche gedacht, wie in den YT-Kommentaren geschrieben wurde. Jetzt will der Anwalt, der fleißig an jedem Fall verdient, auch noch die Kläger animieren, sich be der GGL zu beschweren? Ich bin meinem RA nichts schuldig und es gibt zumindest eine Partei, die garantiert Geld sieht - und das bin nicht ich, sondern mein Anwalt… also „mein Anwalt“, den ich nie ans Rohr kriege. Scheint mir so, als haben die Anwaltskanzleien den Überblick verloren bzw. werden den Fällen nicht gerecht. Ich verstehe, dass man auf den EuGH warten muss und so, aber mir stößt es übel auf, wenn ich an die laufenden Verfahren denke und dass man hier nichts getan hat, um die durchzudrücken. „Wird pausiert wegen EuGH-Entscheidung“ und niemand hat da Einspruch eingelegt oder wie sich das auch im Fachjargon nennt, damit der Fall weitergeht. Und jetzt sieht man (wieder), dass die Anwälte und Unternehmensberater der Anbieter wieder Lichtjahre voraus sind und auch auf das drohende Fiasko eine gute Lösung für die Anbieter parat haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4924 am: 08 Dezember 2025, 16:29:02 »
Antwort GGL:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe.
 
Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4925 am: 08 Dezember 2025, 16:35:43 »
Das ist glaube eine Standard Antwort der GGL !!! Schlimm das sowas sogar auf einen Anwalt geantwortet  wird … wenn ich das richtig deute

Re: BGH Urteil
« Antwort #4926 am: 08 Dezember 2025, 16:43:29 »
@Nobody
....... zumal es einen großen Unterschied macht ob der kleine Roy eine Mail oder einen Brief an Behörden oder Ministerien schreibt oder ob der Druck über die Anwälte inklusive Medien kommt.
Spielerschutz und Zuverlässigkeit sind zwei Wörter die im Gegensatz zu allem stehen was die OC's ausmacht.

Und unsere Anwälte sind eigentlich unsere Dienstleister und sollten für uns und nicht für die Kanzlei wirtschaftlich denken.

« Letzte Änderung: 08 Dezember 2025, 16:45:44 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4927 am: 08 Dezember 2025, 16:48:50 »
In der GGL arbeiten anscheinend keine hellen Kerzen. 😁😁
Keiner verlangt dass sie irgendetwas durchsetzen jedoch muss hier die Zuverlässigkeit geprüft werden. Sie wollen einfach keine Unannehmlichkeiten mit den Casinos. Dann jedoch kann die Behörde weg.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4928 am: 08 Dezember 2025, 17:30:47 »
Roy du verstehst das falsch, die sorgen für den Spielerschutz!
Die neue Gesellschaft hat denen Spielerschutz versprochen also kann die Lizenzübertragung genehmigt werden, sehe da dann absolut kein Problem. Die haben es ja versprochen.

Ausserdem sind die ja relativ neu und so. Haha, diese Behörde ist echt der größte Witz.

*

Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4929 am: 08 Dezember 2025, 17:45:20 »
@Balou

Macht es Dir Spaß, immer wieder Öl ins Feuer zu gießen?

Zitat
Es gibt viele die einfach zur Ruhe kommen wollen und nicht mehr jeden zweiten Tag damit konfrontiert werden wollen.

Für die die einfach abschließen wollen ist es halt Kräftezerrend wenn sie einen Berg hinauflaufen und kurz vor der Spitze sehen, dass hinter dem Berg noch ein viel größerer Berg ist wo sie drüber müssen.

Dann sollen sie ihr Leben leben und den Anwälten ihre Arbeit überlassen! Wie sollen sie zur Ruhe kommen, wenn sie jeden Tag in diesem Bereich stöbern und sich gegenseitig aufstacheln? Irgendwann wird ein Anruf kommen ... Gegebenenfalls ist dann immer noch Zeit sich zu ärgern oder enttäuscht zu sein.

Was passiert denn, wenn jetzt erneut ein RA im Online-Cafe darüber referieren und Euch ein paar Aspekte nennt, die ihr bisher nicht bedacht habt, aber beruhigende Wirkung haben?

Soll ichs verraten? Irgendwer wird einen neuen oder auch alten Beitrag aus den Hut zaubern und schon geht das Gezetere weiter ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4930 am: 08 Dezember 2025, 17:49:42 »
Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?


"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

*

Offline Jockl

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4931 am: 08 Dezember 2025, 17:57:34 »
3000 würde ich niemals selbst finanzieren. Da findest du auch keinen PKF.

Warum? Ich finanziere ein Verfahren gegen 3x1.000 selbst. Liegt halt schon seit fast zwei Jahren beim OLG ohne Neuigkeiten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4932 am: 10 Dezember 2025, 13:31:56 »
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4933 am: 10 Dezember 2025, 14:29:38 »
Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?
Klar Wolfgang, war so und müsste nach wie vor so sein. Und das ist für mich ein Hauptgrund warum nichts gemacht wird. Würden alle nicht auf der Whitelist stehenden OC's gesperrt werden und bei den legalen angemessene Strafen ausgesprochen werden hätte der Staat nicht zu unterschätzende Mindereinnahmen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4934 am: 10 Dezember 2025, 14:56:57 »
Der Blutdruck dieses Glücksspielrechtlers steigt jedes Mal beim Öffnen des neuen Hefts der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG), heute der Nr. 6.

Daraus zunächst ein Zitat zur Geschäftsführerhaftung, da am Freitag ein Urteil des LG Köln (Az. 32 O 366/24) dazu erwartet wird:

Hilf/Umbach, ZfWG 2025, Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht, 434, 436f.

Prof. Dr. Juliane Hilf ist Partnerin und Klaus Umbach Principal Associate im Düsseldorfer Büro von Freshfields.

"Zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern (Schlussanträge in der Rechtssache C-77/24)

a) Sachverhalt und Vorlagefragen

In dem Verfahren C-77/24 (Wunner) verklagte ein österreichischer Spieler die ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen maltesischen Glücksspielgesellschaft persönlich auf Ersatz seiner Verluste. Die Klage stützte sich auf österreichisches Deliktsrecht (§ 1311 ABGB); der Verstoß gegen ein Schutzgesetz – hier das österreichische Glücksspielgesetz – soll eine Schadensersatzpflicht begründen. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, welches Recht nach der Rom-II-Verordnung anzuwenden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Ausnahme für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte (Artikel 1 Abs. 2 lit. d) eine solche deliktische Geschäftsführerhaftung erfasst und, falls nicht, wo der „Schadensort“ im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung liegt.

b) Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts

Generalanwalt Emiliou schlug in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2025 vor, die gesellschaftsrechtliche Ausnahme in Artikel 1 Abs. 2 lit. d der Rom-II-Verordnung eng auszulegen. Sie erfasse nur Pflichten, die sich aus der Organstellung des Geschäftsführers innerhalb der Gesellschaft
ZfWG 2025 S. 434 (437) ergeben, nicht jedoch die Haftung für Verstöße gegen allgemeine Gesetze, die für jedermann gelten. Als ein solches allgemeines Gesetz stufte der Generalanwalt das Verbot, Glücksspiele öffentlich ohne behördliche Erlaubnis oder Konzession anzubieten, ein. Die Haftung sei daher nach den allgemeinen Kollisionsnormen zu bestimmen.

Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung argumentierte der Generalanwalt, der „Schaden“ sei dort eingetreten, wo der Spieler an den Glücksspielen teilgenommen habe. Da die Dienste der maltesischen Glücksspielgesellschaft gezielt auf Österreich ausgerichtet gewesen seien, sei dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Spielers. Folglich sei österreichisches Recht anwendbar.

c) Erste Einordnung

Sollte der EuGH den Schlussanträgen in der Sache folgen, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Spielerklageverfahren. Es könnte die Chance von Klägern verbessern, die Geschäftsleitung von Glücksspielanbietern persönlich nach dem für sie günstigeren Recht ihres Heimatstaates in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig würde dies das Haftungsrisiko für das Management von Online-Glücksspielunternehmen – insbesondere solchen in der Insolvenz – drastisch erhöhen."

Quelle linkedin ( Dr. michaelsen)

 

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