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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4965 am: 12 Dezember 2025, 18:46:56 »
Die Arbeiten dort nur mit Textbausteinen !
Welche Rechtssprechung bei finalen Urteilen? Es gibt 1000 Klagen die beendet sind und man nicht vollstrecken kann.

Eine hab ich selbst aber es interessiert die GGL einen …..

Woher weißt du das 1000 Klagen abgeschlossen sind (Urteil) und nicht vollstreckt werden können? Geht es um einen und denselben Anbieter oder verteilt auf mehrere? Beziehen sich diese Urteil auf aktuell lizenzierte Anbieter?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4966 am: 12 Dezember 2025, 19:11:10 »
Die Vorstellung, man könne ein zuverlässiger Rechtsbrecher sein – also bei Auszahlungen mauern, aber beim Spielerschutz der Musterknabe sein – ist völlig naiv.

Vor allem wenn sich die Urteile zu einem großen Teil u.a. auf Verstöße gegen eben diesen Spielerschutz beziehen. Das spannt schon auch einen Bogen zwischen dem Spielerschutz in der Vergangenheit, mit dem sich die GGL meinetwegen nicht selbst beschäftigt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4967 am: 12 Dezember 2025, 19:35:14 »
Kann ich dir sagen es passiert nichts!

Zum Schluss wollen sie einen Nachweis das nicht vollstreckt werden kann und diesen kannst du nicht bringen wegen Bill 55

Re: BGH Urteil
« Antwort #4968 am: 12 Dezember 2025, 19:38:31 »
Allein bei meinem Anwalt sind es 650 Fälle. Die durch geklagt wurden und keine Berufung mehr eingelegt werden kann.

Früher haben sogar einige noch nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4969 am: 12 Dezember 2025, 19:42:19 »
Hab mich nun damit auch abgefunden das man kein Geld mehr sehen wird.

Das wird noch Jahre lang zu weiter gehen.( siehe wieder LG Erfurt die 2te)


Re: BGH Urteil
« Antwort #4970 am: 12 Dezember 2025, 19:51:21 »
Wie? Du kannst doch aufgrund von  Bill55 nicht vollstrecken. Ist das kein Beweis?

Mich treibt das Thema auch wild. Eine Antwort von einem Anwalt zwecks Anfrage bezüglich Oliver K.:

....in unseren Fällen hat Oliver K. nach rechtskräftigen Urteilen bisher bezahlt. Wir haben aber auch eine Möglichkeit gefunden, um gegen Oliver K. zu vollstrecken. Oft werden aber Vergleiche abgeschlossen, da es bis zur Rechtskraft des Urteils häufig mehrere Jahre Rechtsstreit braucht.

Um welchen Abzockverein gehts denn bei Dir?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4971 am: 12 Dezember 2025, 19:53:56 »
Ich gehe davon aus, dass sich die Äußerungen auf die Jahreszahl beziehen.

Warum lässt sich die Jahreszahl von Freshfields vertreten und treibt die Klagen durch mehrere Instanzen durch, wenn sie ohnehin nicht zahlen und sich hinter Bill55 verstecken können?

Freshfields rechnet nicht nach RVG ab. Die Kosten für die Jahreszahl sind immens. Wenn das stimmt, was Balou sagt, würde es doch viel mehr Sinn machen, wenn man in allen Verfahren keine Rechtsanwälte bestellt, Versäumnisurteile gegen sich ergehen lässt und sich hinter Bill55 versteckt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4972 am: 12 Dezember 2025, 19:58:21 »
Wie? Du kannst doch aufgrund von  Bill55 nicht vollstrecken. Ist das kein Beweis?

Mich treibt das Thema auch wild. Eine Antwort von einem Anwalt zwecks Anfrage bezüglich Oliver K.:

....in unseren Fällen hat Oliver K. nach rechtskräftigen Urteilen bisher bezahlt. Wir haben aber auch eine Möglichkeit gefunden, um gegen Oliver K. zu vollstrecken. Oft werden aber Vergleiche abgeschlossen, da es bis zur Rechtskraft des Urteils häufig mehrere Jahre Rechtsstreit braucht.

Um welchen Abzockverein gehts denn bei Dir?
Kannst du mir sagen, welcher Anwalt dir diese Auskunft gegebene hat? Gerne auch per PM

Re: BGH Urteil
« Antwort #4973 am: 12 Dezember 2025, 20:02:27 »
Mitteilung ist raus

Re: BGH Urteil
« Antwort #4974 am: 12 Dezember 2025, 20:43:24 »
Ok setzdreisechs5 zahlt also auch trotz Urteil nicht so wie ich lese. Die haben eine Lizenz aktuell. Gut wenn die GGL meint der Abzockladen sei heute zuverlässig dann kann das nicht richtig sein. Dann müsste man gegen die Behörde vorgehen. Und da bräuchte man dann wahrscheinlich wieder andere Anwälte...Anwalt für Verwaltungsrecht oder Anwalt für Öffentliches Recht evtl.
« Letzte Änderung: 12 Dezember 2025, 21:11:25 von satanis »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4975 am: 12 Dezember 2025, 21:13:43 »
Ich glaube leider nicht, dass das so einfach möglich ist. Wie und worauf willst du sie verklagen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4976 am: 12 Dezember 2025, 21:21:53 »
Also in meinem Fall steht noch ein Urteil aus. Aber Balou meint er hat bereits ein Urteil und kann es nicht Vollstrecken aufgrund der Tatsache von Bill55. Wenn die GGL auch in solchen Fällen meint der Anbieter sei zuverlässig und sie sei nicht zuständig, dann meine ich sollten das Anwälte prüfen, eben aus Verwaltungs, oder Öffentlichem Recht. Für mich ist das jedenfalls so nicht in Ordnung, wenn eine deutsche Behörde Urteile ignoriert (Nicht zuständig). Wer soll denn dann zuständig sein? Der Pabst?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4977 am: 12 Dezember 2025, 22:15:39 »
Jahreszahl ist noch ein besonderes Thema da die mittlerweile so viele gesellschaften kreiert haben die sich alle ähneln, dass die Anwälte kaum schaffen zu erkennen welche gesellschaft für welches Jahr zuständig gewesen ist. Es ist nicht mal klar wer die Lizenz gerade besitzt oder ob sie immer neu vergeben wird. Dazu kommt wie gesagt dass die nur 5-10% Vergleiche anbieten oder halt einfach gar nicht zahlen. Bei denen ist die Strategie halt wirklich nicht klar, frage mich auch wieso die überhaupt anwälte haben.

Nach Bill55 werden die 30 Gesellschaften dort auch ihre Gelder hin und her geschoben haben..ob man da noch was bekommt bezweifel ich leider sehr.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4978 am: 12 Dezember 2025, 23:15:16 »
In jedem guten Hollywood-Thriller würde der Ermittler jetzt vor einem riesigen Flipchart mit roten Wollfäden stehen, um dieses Firmengeflecht überhaupt noch zu kapieren

Re: BGH Urteil
« Antwort #4979 am: 12 Dezember 2025, 23:17:36 »
Haha, ja so stelle ich mir es auch vor. Man hätte bei denen halt immer abspeichern müssen wenn man die AGB Meldung der neuen Gesellschaft erhalten hat( wenn man überhaupt eine bekommen hat), aber wer hat schon daran gedacht.

 

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