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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ja, es gibt hier Betroffene, die Pech hatten mit ihrem Anwalt. Man kann das aber nicht auf alle übertragen. Darum geht es mir. Es ist wie im richtigen Leben: es gibt engagierte und weniger engagierte Anwälte! In meinem und in euren Berufen ist das auch so.
LG Ilona 
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Man kann nicht allgemein sagen dass unsere Anwälte nichts tun was das Gesamtpaket angeht. Cocron, Redell und wer auch immer noch in der Gruppe ist arbeiten an vielen verschiedenen Möglichkeiten. Dass dies nicht öffentlich ist muss und klar sein. Machen die gegnerischen auch.
Aber es gibt Punkte wie zB den Bereich Vergleich da sind die Anwälte in einem Nachbarland wesentlich bissiger und hartnäckiger was sich als erfolgreichere Strategie herausstellt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das ist korrekt, und ich finde es auch fair wenn man beide Seiten hier erwähnen darf.

Dass es nicht auf alle zutrifft hätte ich natürlich differenzierter darstellen sollen, fairer Punkt.

habe diese antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es muss bereits an dieser Stelle klargesellt werden, dass die Rechtsdurchsetzung von zivilrechtlichen Urteilen für Verbraucher nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) liegt.

Gern beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:

Wirtschaftliche Substanz der Anbieter:
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten beaufsichtigt die Behörde die Anbieterinnen bestimmter Glücksspielformen konstant und prüft bei begründeten Anlässen deren Leistungsfähigkeit. Sämtliche vorliegenden Informationen und Hinweise werden in diesem Zusammenhang stets sorgfältig geprüft und bewertet.

Verlagerung von Vermögenswerten:
Der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für systematische Vermögensverlagerungen vor. Hinweise auf derartige Vorgänge werden geprüft.

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Urteilen:

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) ist für die Sicherstellung von Vollstreckungen zivilrechtlicher Forderungen nicht zuständig.

Situation aussetzender Verfahren (EuGH) und Umgang mit Lizenzen:
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) beobachtet die Entwicklung anhängiger Verfahren aufmerksam. Eine Bewertung einzelner Fälle ist nicht möglich. Grundsätzlich wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter im Rahmen der Aufsicht berücksichtigt.

Welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der auch die europarechtliche Rechtsprechung zunächst abgewartet und berücksichtigt werden muss. Derzeit ist in solchen Fällen jedoch keine Unzuverlässigkeit anzunehmen.

@shinfu
Danke fürs Teilen. Der Textbaustein ist echt der Hammer.
Da steht also schwarz auf weiß: Wer seine Schulden nicht bezahlt, ist trotzdem zuverlässig.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Im normalen Leben ist die Sache klar: Wenn ich meine Rechnungen trotz Gerichtsurteil nicht bezahle, steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ich krieg 'nen Schufa-Eintrag und bin geschäftlich tot. Niemand würde mich mehr als "zuverlässig" bezeichnen.
Aber für die GGL gilt anscheinend eine eigene Logik:
Solange die Casinos genug Geld auf dem Konto haben ("wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"), ist es der Behörde völlig egal, ob sie deutsche Gerichtsurteile ignorieren oder sich den Hintern damit abwischen.
Dass die sich jetzt hinter "europarechtlichen Fragen" verstecken, ist doch nur die höfliche Umschreibung für Arbeitsverweigerung. Die haben schlichtweg Angst vor den Konzern-Anwälten und opfern dafür uns Spieler.
"Derzeit keine Unzuverlässigkeit anzunehmen" – das ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich in diesem Land an Gesetze hält.

Um mal zu zeigen, wie absurd diese Zuverlässigkeits-Logik der Behörde eigentlich ist, muss man das nur mal ins normale Leben übertragen:
Stell dir vor, ein Handwerker pfuscht an deinem Haus, es entsteht ein Schaden von 50.000 Euro. Du verklagst ihn und gewinnst vor Gericht.
Der Handwerker lacht sich ins Fäustchen, überschreibt sein Vermögen an eine Briefkastenfirma auf den Cayman Islands, verschanzt sich in seiner Festung und lässt den Gerichtsvollzieher an der Zugbrücke abprallen.
Und dann kommt die Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde und sagt trocken:
,,Wir entziehen dem Mann nicht den Meistertitel. Er hat uns Kontoauszüge geschickt, er ist ja wirtschaftlich leistungsfähig. Dass Sie nicht an Ihr Geld kommen, weil er sich versteckt, ist Ihr Privatvergnügen. Für uns ist er ein ehrbarer, zuverlässiger Handwerksmeister."
Genau das passiert hier. Der Staat verteilt Lizenzen an Leute, die sich systematisch dem Zugriff des deutschen Rechtsstaats entziehen, und verkauft uns das als regulierten Markt.
Und das Schlimmste daran ist der Umkehrschluss auf den Spielerschutz:
Glaubt die GGL ernsthaft, dass dieser Handwerker, der sich ins Ausland flüchtet und Gerichtsurteile ignoriert, sich aber ganz penibel und ehrlich an die Bauvorschriften hält?
Wer beim Geld skrupellos ist und Gesetze bricht, der nimmt es auch mit der Sicherheit nicht genau. Die Vorstellung, man könne ein zuverlässiger Rechtsbrecher sein – also bei Auszahlungen mauern, aber beim Spielerschutz der Musterknabe sein – ist völlig naiv. Wer einmal zeigt, dass ihm Profit wichtiger ist als das Gesetz, dem darf man keine Lizenz für Suchtgefahren geben. Punkt.
Das ärgert mich sehr muss ich leider sagen.

Die Arbeiten dort nur mit Textbausteinen !
Welche Rechtssprechung bei finalen Urteilen? Es gibt 1000 Klagen die beendet sind und man nicht vollstrecken kann.

Eine hab ich selbst aber es interessiert die GGL einen .....


Vielleicht ist die Wahrheit auch einfach, dass die dafür wirklich nicht zuständig sind. Sie sorgen dafür dass die Anbieter einen gewissen Spielerschutz bieten und mehr brauchen sie nicht machen.

Wir wissen ja nichtmal an welche Regeln diese Lizenzen verknüpft sind, wenn die Anbieter wirklich alles befolgen, dann haben wir halt pech gehabt. Unser Geld, unsere Vollstreckung und halt unser Pech.

Moin,
ich habe der GGL auch geschrieben gehabt und von mir wollten sie jetzt Nachweise wie Urteil LG, OLG, Titel, Zahlungsaufforderungen und Schriftverkehr mit den Jahreszahlen haben. Das habe ich bei meinem Finanzierer angefragt und das kam tatsächlich relativ zügig nach 2,3 Tagen auch.

Nun habe ich denen das zugeschickt. Mal gucken was jetzt kommt😉?

Zitat von: Balou2024 am 12 Dezember 2025, 17:29:29
Die Arbeiten dort nur mit Textbausteinen !
Welche Rechtssprechung bei finalen Urteilen? Es gibt 1000 Klagen die beendet sind und man nicht vollstrecken kann.

Eine hab ich selbst aber es interessiert die GGL einen .....

Woher weißt du das 1000 Klagen abgeschlossen sind (Urteil) und nicht vollstreckt werden können? Geht es um einen und denselben Anbieter oder verteilt auf mehrere? Beziehen sich diese Urteil auf aktuell lizenzierte Anbieter?

Zitat von: Hudini am 12 Dezember 2025, 16:07:33
Die Vorstellung, man könne ein zuverlässiger Rechtsbrecher sein – also bei Auszahlungen mauern, aber beim Spielerschutz der Musterknabe sein – ist völlig naiv.

Vor allem wenn sich die Urteile zu einem großen Teil u.a. auf Verstöße gegen eben diesen Spielerschutz beziehen. Das spannt schon auch einen Bogen zwischen dem Spielerschutz in der Vergangenheit, mit dem sich die GGL meinetwegen nicht selbst beschäftigt.

Kann ich dir sagen es passiert nichts!

Zum Schluss wollen sie einen Nachweis das nicht vollstreckt werden kann und diesen kannst du nicht bringen wegen Bill 55

Allein bei meinem Anwalt sind es 650 Fälle. Die durch geklagt wurden und keine Berufung mehr eingelegt werden kann.

Früher haben sogar einige noch nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Hab mich nun damit auch abgefunden das man kein Geld mehr sehen wird.

Das wird noch Jahre lang zu weiter gehen.( siehe wieder LG Erfurt die 2te)


Wie? Du kannst doch aufgrund von  Bill55 nicht vollstrecken. Ist das kein Beweis?

Mich treibt das Thema auch wild. Eine Antwort von einem Anwalt zwecks Anfrage bezüglich Oliver K.:

....in unseren Fällen hat Oliver K. nach rechtskräftigen Urteilen bisher bezahlt. Wir haben aber auch eine Möglichkeit gefunden, um gegen Oliver K. zu vollstrecken. Oft werden aber Vergleiche abgeschlossen, da es bis zur Rechtskraft des Urteils häufig mehrere Jahre Rechtsstreit braucht.

Um welchen Abzockverein gehts denn bei Dir?

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