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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich kann mir nicht vorstellen dass es ein Mittelweg sein wird. Aber ich bin gespannt, wenigstens ist der Termin noch da.
Bin da auch eher gespannt, wie lange ein Urteil dauert. Das Casino Urteil ist ja immer noch nicht geplant.


Jawohl auf deutsch, da haben sich die Verschiebungen ja doch noch gelohnt. :D

Casino war in D zwar online Totalverbot auch für oddset, aber ein paar Gleichheiten gibt's trotzdem.
Ich denke die Urteile kommen zusammen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

nützt alles nichts bevor Bill55 nicht geklärt ist. Da ist erst Ende 2026/27 mit zu rechnen. Vorher verschiebst sich das aber alles 2594 mal.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 09 März 2026, 16:12:50nützt alles nichts bevor Bill55 nicht geklärt ist. Da ist erst Ende 2026/27 mit zu rechnen. Vorher verschiebst sich das aber alles 2594 mal.
Glaube mir das kommt schneller.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Gab es denn sowas schonmal? Dass sie ähnliche Geschichten aufschieben, damit die alles zusammen regeln. Würde ja auch Sinn machen.

Bill55 ist der Antrag doch auch im April? Das sieht doch gut aus für dieses Jahr.

.....ja und das mit den Geschäftsführern der OC's.
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Mal ne Frage zum GSA Vortrag bzgl Casino im letzten September.
Da wurde er von den Richtern gebeten sich zu einem gewissen Punkt nicht zu äußern.
Weiß jemand auswendig welcher das war?
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Meines Wissens sollte er sich nicht zu den Fragen 1-6 äußern, sprich nicht zur materiellen Prüfung, ob das deutsche Online-Casino-/Glücksspielrecht bzw. die deutsche Erlaubnis- und Verbotslage mit Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) vereinbar ist.

1. Ob Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) einer nationalen Regelung entgegensteht, die Online-Casino-Glücksspiele im Internet generell verbietet, wie es im Glücksspielstaatsvertrag 2012 (§ 4 Abs. 4 GlüStV) vorgesehen war.

2.Falls das Verbot unionsrechtswidrig sein sollte:
Ob ein Anbieter, der keine nationale Lizenz besitzt, sich dennoch auf die Dienstleistungsfreiheit berufen kann, wenn das nationale Lizenzsystem selbst unionsrechtswidrig ausgestaltet war.

3.Ob Spielverträge mit solchen Anbietern nach nationalem Recht als nichtig behandelt werden dürfen (z. B. § 134 BGB wegen Verstoß gegen das Glücksspielverbot).

4.Ob die Rückforderung verlorener Spieleinsätze durch den Spieler (z. B. über § 812 BGB – ungerechtfertigte Bereicherung) zulässig ist, auch wenn das nationale Verbot möglicherweise gegen EU-Recht verstößt.

5.Ob der Anbieter dem Anspruch entgegenhalten kann, dass der Spieler selbst bewusst an einem verbotenen Glücksspiel teilgenommen hat (Stichwort: Kondiktionsausschluss / Mitverstoß).

6. Ob nationale Gerichte verpflichtet sind, bei möglicher Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielverbots trotzdem die zivilrechtlichen Folgen (Nichtigkeit und Rückforderung) anzuwenden oder ob das EU-Recht dem entgegensteht.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A62023CC0440

20.Questions 1 to 6 focus on the first defence. At the request of this Court, I will address, in Section A below, not the substance, but only the admissibility of those questions, which is contested by several of the governments that submitted observations. Question 7 concerns the second defence raised by the defendant companies, pursuant to which a claim for restitution such as the one at issue constitutes an abuse of EU law. I will examine it in Section B below.

Ok, danke Bobby.
Ja das sind die fundamentalen Fragen die beide Klagen betreffen. Ich gehe davon aus dass er nächste Woche hierzu etwas sagen wird. Dann war es ein guter Schachzug der Richter.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Balou2024 am 09 März 2026, 12:57:54Genau der wird wahrscheinlich wieder nicht kommen sondern ein Mittelweg.

Noch 11 Tage bis wir es wissen.

Kann ich mir nicht vorstellen, klar ist alles offen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Gerichtsverhandlungen noch Jahre ziehen auf allen Ebenen wie bei anderen Thematiken dauert es, dann gibt es ne klare Linie. Keine Mittelwege die die Gerichte weiter belasten.


Das mit dem Spruch vom OLG ist interessant. Das aussetzen vom LG völlig Kontraproduktiv weil es wenigstens dort ein Verfahren geben wird.
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Zitat von: Roy1234 am 10 März 2026, 16:32:12Das mit dem Spruch vom OLG ist interessant. Das aussetzen vom LG völlig Kontraproduktiv weil es wenigstens dort ein Verfahren geben wird.

Was genau meinst du?

Dass das Oberlandesgericht Braunschweig zuvor ausführlich begründet hat, dass eine Aussetzung solcher Verfahren nicht erforderlich ist. Nach deren Einschätzung und Prüfung sieht das LG das jetzt ebenfalls so.

Interessant auch deshalb weil die meisten OLG nach wie vor aussetzen.

Der BGH ist auch der Meinung dass Aussetzungen an übergeordneten Gerichten entschieden werden sollen.

Bei meinem LG wurde noch nichts ausgesetzt soweit ich es weiß.
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