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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Es gab auch bereits eine Verhandlung am LG Dresden am 26.02.2026 zum Thema Geschäftsführer-Haftung.


Ging zu Gunsten des Geschäftsführers aus.

Ich würde mir zumindest erhoffen, dass dann Vergleiche etwas schneller kommen und besser kommen...

Dr. Michaelsen hatte auch gegen Gesellschaft und Geschäftsführer geklagt und Klage wurde nur gegen gesellschaftlich stattgegeben und Geschäftsführer wurde nicht stattgegeben. Am LG Köln war es.

Zitat von: Galileo am 16 März 2026, 12:19:10Es gab auch bereits eine Verhandlung am LG Dresden am 26.02.2026 zum Thema Geschäftsführer-Haftung.


Ging zu Gunsten des Geschäftsführers aus.
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Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sehe ich genauso Brezel,

Bill 55 wäre wichtig, aber nicht deshalb, weil dann automatisch Geld fließt. Das Grundproblem bleibt: Vollstrecken kann man am Ende nur gegen die konkret titulierte Gesellschaft. Und ob dort Jahre später überhaupt noch werthaltige Masse vorhanden ist, ist eine völlig andere Frage. Genau deshalb greift mir der Optimismus vieler zu kurz.
Auch bei der Geschäftsführerhaftung wäre ich sehr vorsichtig. Nur weil der EuGH das nicht generell sperrt, ist das noch lange kein tragfähiger praktischer Weg. Nach deutschem Recht sind die Hürden hoch, und selbst bei erfolgreicher Haftung stellt sich sofort die Frage, ob dort überhaupt nennenswert etwas zu holen wäre.
Gerade deshalb liegt die eigentliche Konsequenz aus meiner Sicht nicht primär im Vollstreckungsrecht, sondern im Aufsichtsrecht. Wenn unter derselben Marke, mit wirtschaftlicher und organisatorischer Kontinuität, rechtskräftige Urteile faktisch folgenlos bleiben, dann muss das ein Zuverlässigkeitsproblem sein. Sonst entsteht ein offenkundig widersprüchliches System: Nach außen bleiben Marke, Marktauftritt, Kundenstamm und Geschäftsbetrieb identisch, aber bei der Haftung verweist man immer auf eine alte oder formal andere Gesellschaft.
Für den Spieler tritt nicht irgendeine juristische Hülle auf, sondern der konkrete Anbietername. Genau deshalb sollte aufsichtsrechtlich nicht nur auf die einzelne Gesellschaft geschaut werden, sondern auf die wirtschaftlich fortgeführte Anbieterstruktur insgesamt.
Bill 55 kann also ein wichtiger Baustein sein. Der eigentliche Schlüssel ist aber ein anderer: Wer rechtskräftige Urteile systematisch nicht erfüllt, darf nicht unter demselben Anbieternamen ungestört weiter reguliert am Markt tätig sein. Sonst produziert das System zwar Titel, aber keinen Vollzug.
Die eigentliche Schlussfolgerung wäre daher aus meiner Sicht: weg vom bloßen Hoffen auf spätere Einzelvollstreckung, hin zur Frage, ob Aufsicht und Lizenzsystem endlich reagieren, wenn Urteile zwar rechtskräftig sind, praktisch aber folgenlos bleiben.

Zitat von: Hudini am 16 März 2026, 13:54:50Sehe ich genauso Brezel,

Bill 55 wäre wichtig, aber nicht deshalb, weil dann automatisch Geld fließt. Das Grundproblem bleibt: Vollstrecken kann man am Ende nur gegen die konkret titulierte Gesellschaft. Und ob dort Jahre später überhaupt noch werthaltige Masse vorhanden ist, ist eine völlig andere Frage. Genau deshalb greift mir der Optimismus vieler zu kurz.
Auch bei der Geschäftsführerhaftung wäre ich sehr vorsichtig. Nur weil der EuGH das nicht generell sperrt, ist das noch lange kein tragfähiger praktischer Weg. Nach deutschem Recht sind die Hürden hoch, und selbst bei erfolgreicher Haftung stellt sich sofort die Frage, ob dort überhaupt nennenswert etwas zu holen wäre.
Gerade deshalb liegt die eigentliche Konsequenz aus meiner Sicht nicht primär im Vollstreckungsrecht, sondern im Aufsichtsrecht. Wenn unter derselben Marke, mit wirtschaftlicher und organisatorischer Kontinuität, rechtskräftige Urteile faktisch folgenlos bleiben, dann muss das ein Zuverlässigkeitsproblem sein. Sonst entsteht ein offenkundig widersprüchliches System: Nach außen bleiben Marke, Marktauftritt, Kundenstamm und Geschäftsbetrieb identisch, aber bei der Haftung verweist man immer auf eine alte oder formal andere Gesellschaft.
Für den Spieler tritt nicht irgendeine juristische Hülle auf, sondern der konkrete Anbietername. Genau deshalb sollte aufsichtsrechtlich nicht nur auf die einzelne Gesellschaft geschaut werden, sondern auf die wirtschaftlich fortgeführte Anbieterstruktur insgesamt.
Bill 55 kann also ein wichtiger Baustein sein. Der eigentliche Schlüssel ist aber ein anderer: Wer rechtskräftige Urteile systematisch nicht erfüllt, darf nicht unter demselben Anbieternamen ungestört weiter reguliert am Markt tätig sein. Sonst produziert das System zwar Titel, aber keinen Vollzug.
Die eigentliche Schlussfolgerung wäre daher aus meiner Sicht: weg vom bloßen Hoffen auf spätere Einzelvollstreckung, hin zur Frage, ob Aufsicht und Lizenzsystem endlich reagieren, wenn Urteile zwar rechtskräftig sind, praktisch aber folgenlos bleiben.

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

@Hudini: Du bringst es auf den Punkt.

@DestructionDaddy: Was soll daran bitte Schwachsinn sein?


Na dann machen wir hier die Kasse zu.
Ich bin nämlich nur in einem Punkt pessimistisch und der ist, dass die GGL jemals zur Gefahr für die OC's werden könnte.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Also einerseits versteht man den Optimismus nicht aber anderseits kann sich im Aufsichtsrecht erst etwas tun wenn es die EuGH Urteile gibt.

Gegen die Verschiebungen etc. wurde halt nichts getan und von der GGL kann man einfach nur enttäuscht sein. Daher hoffe ich eben auf einen guten Vergleich oder ein Urteil welches ich dann vollstrecken kann solange noch Geld vorhanden ist.

Damit die GGL handelt brauch es rechtskräftige Urteile von oberster Hand, ganz einfach. Hudini hat es völlig richtig beschrieben, irgendwann heißt es: zahlen oder Lizenzentzug und dann geht's flott. Die top 5-6 Anbieter verdienen das in Kürze wieder rein, was als Klagesumme im Raum steht.

Schwachsinn ist das nicht. Solange das Ganze nur als zivilrechtliche Vollstreckungsfrage gegen alte Gesellschaften behandelt wird, kann man es aussitzen. Wirklicher Druck entsteht erst, wenn daraus ein Aufsichtsproblem wird. Denn wenn rechtskräftige Urteile faktisch folgenlos bleiben, derselbe Anbieter unter gleicher Marke aber weiter lizenziert am Markt tätig ist, wird irgendwann auch die Politik und die Medien die Frage stellen, wofür die GGL eigentlich da ist. Und genau dann wird es für den Anbieter ernst. Solange nur ein alter Titel im Raum steht, wird eher nicht gezahlt. Wenn aber die aktuelle Lizenz auf dem Spiel steht, sieht die Lage plötzlich anders aus.
Irgendwann wird es so kommen, da bin ich zuversichtlich. Medien greifen das Thema immer wieder auf und in anderen Ländern greifen die Aussichten auch durch. Die GGL ist noch jung und im Wandel. Irgendwann muss sie sich positionieren oder ein Gericht zwingt sie dazu.

Die Betreiber haben für den zivilrechtlichen Weg schon längst vorgesorgt, leere Hüllen vorbereitet etc. Wer glaubt, mit dem EuGH Urteil fliesst Geld ist in meinen Augen naiv. Aber gern lasse ich mich eines besseren belehren.

Da hast du Recht Hitdajack. Die GGL hat in ihren bisherigen Antworten immer auf die Eugh-Entscheidungen verwiesen. Bald muss sie Farbe bekennen. Bzw ist sie gerichtlich angreifbar. Irgendeiner wird schon den Weg gehen.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 16 März 2026, 14:01:21blubb ;D

Blubb, blubb blubb blubb blubber?
Gute 24 h
Olaf


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