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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Weshalb? Die GGL betont doch immer, dass sie nicht verantwortlich dafür ist was war?!  :o


Wenn die k.... GGL das letzte Wort haben sollte dann sieht es schlecht aus.
Würde mal einiges überprüfen lassen...
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 19 März 2026, 15:05:07Weshalb? Die GGL betont doch immer, dass sie nicht verantwortlich dafür ist was war?!  :o



Also das steht zumindest auf der Seite der GGL:
"Wie erfolgt die Prüfung für eine Limit-Erhöhung?
Der Spieler muss gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise nachweisen (z.B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge; Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend). Die GGL gibt kein konkretes Verfahren für die Anbieter vor, mit welchem sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen können. Eines der Verfahren, die die GGL zulässt, ist die Schufa-G-Abfrage. Diese spezielle Glücksspielauskunft basiert auf dem Zahlungsverhalten einer Person und prognostiziert die Zahlungsfähigkeit."

#5718
ja, alles Bullshit. Wie TAL schon geschrieben hat. Berufsbürokraten.

Ich lasse meinen Koch auch demnächst einen Pool in meinem Garten bauen.  ::)

Am besten verklagen Anbieter und Geschädigte den Staat... 8)

Ich habe alle Schriftsätze von Redeker, die mir vorliegen, prüfen lassen. An keiner Stelle, in keinem Schriftsatz, in keiner Instanz erwähnen sie irgendeine behördliche Zusicherung.

Ich bin mal gespannt, ob sie plötzlich aus dem Hut zaubern können, dass ihnen nationale Behörden "zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde".

Wieder das gleiche Spiel öffentlich.
Wollen nur Panik verbreiten!!

Keiner sagt wir haben verloren...
Vorallem wenn der BGH das so sehen würde würde es nicht dahingehend tendieren..

Die GGL gab es für den Zeitraum doch überhaupt nicht...wieso sollte sie irgendein Wort haben. War denke ich einfach nur etwas witzig gemeint von Olli wegen den Spekulationen. ;)

@Brezel In meinen Schriftsätzen steht auch nichts. Und -wie öfters erwähnt- hätte es sowas für die Anbieter gegeben dann wäre es als erstes von den Anbietern aufgeführt worden. Bei diesem Thema denke ich kann man gelassen bleiben.



#5726
Das nennt man PR  :)


Der meint bestimmt die die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde in Schleswig Holstein :D


Na mal sehen wer demnächst große Autos fährt 😁😁😁
Fakt ist dass es geduldet wurde da niemand etwas dagegen unternommen hat. Dies ist aber nicht ausreichend, jedes Unternehmen müsste einen Schriftsatz vorweisen dass sie bis Tag x auch ohne Lizenz geduldet werden. Wäre dies der Fall hätten wir nur ein paar Verfahren gehabt da dies gleich von Anfang an in den Prozessen vorgelegt worden wäre. Wenn das jetzt käme... siehe Satz 1. 🤦😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

EuGH-Anwalt: TIP*** hat sich offenbar entschieden, sein Angebot auch ohne Lizenz in Deutschland zu unterbreiten, da es der Auffassung war, dass die weitere Lizenzanforderung in Deutschland europarechtswidrig war. Hat TIP*** die Rechtslage in Deutschland vor Gericht angefochten?

Dr. Reichelt: Ja, Tip*** hat Klagen geführt. Die gerichtlichen Verfahren sind allerdings alle in die ,,Erledigung" gelaufen, da sich die Rechtslage, während der Verfahren jedes Mal geändert hat.

EuGH-Anwalt: Nach dem Vortrag von TIP*** wurde TIP*** von Seiten der deutschen Behörden im Glauben gelassen, dass das Angebot von TIP*** rechtmäßig gewesen sei. Hat TIP*** dafür Nachweise?

Dr. Reichelt: VGH hätte den Eindruck ;D  bei TIP*** hinterlassen, eine Erlaubnis sei nicht gesondert erforderlich ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Die haben sich wohl verzockt

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