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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Am besten verklagen Anbieter und Geschädigte den Staat... 8)

Wieder das gleiche Spiel öffentlich.
Wollen nur Panik verbreiten!!

Keiner sagt wir haben verloren...
Vorallem wenn der BGH das so sehen würde würde es nicht dahingehend tendieren..

Die GGL gab es für den Zeitraum doch überhaupt nicht...wieso sollte sie irgendein Wort haben. War denke ich einfach nur etwas witzig gemeint von Olli wegen den Spekulationen. ;)

@Brezel In meinen Schriftsätzen steht auch nichts. Und -wie öfters erwähnt- hätte es sowas für die Anbieter gegeben dann wäre es als erstes von den Anbietern aufgeführt worden. Bei diesem Thema denke ich kann man gelassen bleiben.


#5705
Das nennt man PR  :)


Der meint bestimmt die die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde in Schleswig Holstein :D


Na mal sehen wer demnächst große Autos fährt 😁😁😁
Fakt ist dass es geduldet wurde da niemand etwas dagegen unternommen hat. Dies ist aber nicht ausreichend, jedes Unternehmen müsste einen Schriftsatz vorweisen dass sie bis Tag x auch ohne Lizenz geduldet werden. Wäre dies der Fall hätten wir nur ein paar Verfahren gehabt da dies gleich von Anfang an in den Prozessen vorgelegt worden wäre. Wenn das jetzt käme... siehe Satz 1. 🤦😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

EuGH-Anwalt: TIP*** hat sich offenbar entschieden, sein Angebot auch ohne Lizenz in Deutschland zu unterbreiten, da es der Auffassung war, dass die weitere Lizenzanforderung in Deutschland europarechtswidrig war. Hat TIP*** die Rechtslage in Deutschland vor Gericht angefochten?

Dr. Reichelt: Ja, Tip*** hat Klagen geführt. Die gerichtlichen Verfahren sind allerdings alle in die ,,Erledigung" gelaufen, da sich die Rechtslage, während der Verfahren jedes Mal geändert hat.

EuGH-Anwalt: Nach dem Vortrag von TIP*** wurde TIP*** von Seiten der deutschen Behörden im Glauben gelassen, dass das Angebot von TIP*** rechtmäßig gewesen sei. Hat TIP*** dafür Nachweise?

Dr. Reichelt: VGH hätte den Eindruck ;D  bei TIP*** hinterlassen, eine Erlaubnis sei nicht gesondert erforderlich ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Die haben sich wohl verzockt


@Bobby
Das ist sein Wortlaut gewesen? Nicht nötig gewesen...
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bald kommt die Berufungsbegründung bei mir und dann kann ich berichten, welche Strategie nun gewählt wird durch die Gegenseite.

Sie werden mit Sicherheit auf dem Vorschlag eingehen müssen. Mein Anwalt wird es tun, wurde mir heute mitgeteilt.

Warten wir einfach mal ab.
Nächsten Monat dann Bill 55 auf dem Prüfstand :)! Kommt ja sofort der Schlussantrag und keine Verhandlung zum Glück.

Zitat von: Balou2024 am 19 März 2026, 18:54:09Bald kommt die Berufungsbegründung bei mir und dann kann ich berichten, welche Strategie nun gewählt wird durch die Gegenseite.

Sie werden mit Sicherheit auf dem Vorschlag eingehen müssen. Mein Anwalt wird es tun, wurde mir heute mitgeteilt.

Warten wir einfach mal ab.
Nächsten Monat dann Bill 55 auf dem Prüfstand :)! Kommt ja sofort der Schlussantrag und keine Verhandlung zum Glück.

Hast du ne gespaltene Persönlichkeit?

😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Berufungsbegründung?
Klar blablabla das gleiche wie zuvor und natürlich Aussetzung wegen EuGH. Falls es die roten sind noch dass eh alles gelaufen ist und die Anbieter heilig gesprochen werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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