ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Olli, von KI wirst du kein Fan mehr, oder?   ;D

(Sorry keine Fakten)

Hab da nochmal ne doofe frage. Wie werden denn die Zinsen gerechnet?
Also ich tippe mal auf den Rückforderungsbetrag aber welcher Zeitraum?
5% klingen ja erstmal gut, aber bei mir ist es jetzt nicht so der riesen Betrag den ich fordere.

Die Zinsen laufen ab dem Tag der Klagezustellung bis zu dem Tag wenn die Überweisung der Beklagten auf das Konto deines RA(da geht es meistens hin) eingeht. Sprich Tag genaue Abrechnung.

Die Zinsen werden grundsätzlich immer vom Forderungsbetrag errechnet. Und solltest du wirklich welche bekommen denk daran die müssen versteuert werden. Weil Zinsen nichts mit der Grundforderung zu tun haben. Praktisch als wenn du Kohle auf einem Konto anlegst.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

...und es sind 5 % über dem Basiszins. Sprich aktuell irgendwie 1,27 %. Also kannst du 6,27 % rechnen. Der Basiszins wird 2 mal im Jahr angepasst.

Meine Zinsen wären aktuell stand Basiszinsrechner bei ca. 30.000 Euro. Das würde ich auch mit Freude versteuern😅.

Aber ich warte auch schon seit über 4 Jahren. 2024 war der Zins ziemlich hoch! Aber ich hab genau so viel Zeit wie die Anbieter😁

Zitat von: Christian86 am 17 April 2026, 09:59:02...und es sind 5 % über dem Basiszins. Sprich aktuell irgendwie 1,27 %. Also kannst du 6,27 % rechnen. Der Basiszins wird 2 mal im Jahr angepasst.

Meine Zinsen wären aktuell stand Basiszinsrechner bei ca. 30.000 Euro. Das würde ich auch mit Freude versteuern😅.

Aber ich warte auch schon seit über 4 Jahren. 2024 war der Zins ziemlich hoch! Aber ich hab genau so viel Zeit wie die Anbieter😁
Ich warte jetzt auch schon seit 2022 aber es geht nur um ca 6.5k


Wären bei dir dann irgendwo zwischen 1.500 und 2000 Euro, je nach Datum 2022. Gibt nen Basiszinsrechner im Netz.


Je nach Situation hast du einen Freibetrag. Ob 1000 oder 2000 kannst nur du wissen  ;D

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2026, 10:22:07Je nach Situation hast du einen Freibetrag. Ob 1000 oder 2000 kannst nur du wissen  ;D
Nicht verheiratet, daher 1k

Aber habe noch Depots, da benötige ich schon etwas von diesem Freibetrag

Ein ganz gelungener Beitrag der FAZ, der sich auf die Roten bezieht: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eugh-urteil-zu-gambling-spieler-muessen-nicht-in-malta-gegen-online-casinos-klagen-200729276.html

Interessant finde ich auch diese Aussage: "Im Glücksspielrecht fallen die Urteile häufiger anders aus als die Schlussanträge", sagt Anwalt Ronald Reichert"

Da frage ich mich, ob er das wirklich selbst glaubt oder ob es der letzte Strohhalm ist. Wenn man sich den Schwachsinn durchliest, den er von sich gibt, erkennt man dass dieser Mann auf jeden Fall das letzte Stück Selbstachtung verloren hat.

Er arbeitet im Auftrag, was soll er anderes sagen?

Wir haben verloren, reicht alle eure Klagen ein? :D

Das ist prozessstrategische Kommunikation, mehr nicht.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2026, 10:22:07Je nach Situation hast du einen Freibetrag. Ob 1000 oder 2000 kannst nur du wissen  ;D

Und wie bekommt man raus, wieviel man von den Zinsen versteuern muss? LG

@Testo: Darauf musst du Kapitalertragssteuer zahlen. Aber auch hier lieber Experten fragen :-)

Das ist die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

Da musst du dich dann aber nochmal genauer Informieren wenn es soweit kommen sollte.

Davon sind wir auch Lichtjahre entfernt aktuell...

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums