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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2026, 10:22:07Je nach Situation hast du einen Freibetrag. Ob 1000 oder 2000 kannst nur du wissen  ;D

Und wie bekommt man raus, wieviel man von den Zinsen versteuern muss? LG

@Testo: Darauf musst du Kapitalertragssteuer zahlen. Aber auch hier lieber Experten fragen :-)

Das ist die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

Da musst du dich dann aber nochmal genauer Informieren wenn es soweit kommen sollte.

Davon sind wir auch Lichtjahre entfernt aktuell...

Manchmal (Börse?) werden die 25 Prozent einbehalten, du musst es auf jeden Fall in deiner Steuererklärung angeben. Anlage KAP
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Hitdajack am 17 April 2026, 11:57:28Davon sind wir auch Lichtjahre entfernt aktuell...
Klar hier ging es ja auch nur um wenn dann.. Wissen schadet nicht auch wenn es eventuell nie eintrifft.
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#6291
Hallo zusammen,
vergesst über der ganzen Zinsenrechnerei nicht die Spende für den FAGS. Das Forum hier finanziert sich nicht von allein.
Wir bekommen fast täglich Angebote für bezahlte Werbung, die wir natürlich ablehnen. Letztens wollte jemand über eine Agentur sogar das ganze Forum kaufen. Haben wir natürlich auch nicht drauf reagiert.
Aber ganz ohne Beitrag von euch Usern klappt es nicht. Ich habe schon mehrfach Spendenaufrufe gestartet, die eine geringe Resonanz hatten.
Also, wir erwarten großzügige Spenden, die ihr dann auch von der Steuer absetzen könnt.
LG Ilona
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Klar Ilona, aber erst muss aus Traumrechnerei erstmal irgendwas werden.
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Ja also erstmal müsste irgendwie was fließen und das gab es bisher bei mir eben noch gar nicht

Abe Emir bissl Werbung wenn es den Finanzen hilft hätte ich auch kein Problem mit

Das mit der Steuer hätte ich jetzt garnicht beachtet bzw. habe ich garnicht gewusst. Die Zinsen sind aber jetzt über 3 Jahre angehäuft worden, kann man die denn nicht auf die drei Jahre verteilen und somit die 1000€ Freibetrag für jedes Jahr ausnutzen oder gilt das Jahr der Auszahlung?

Also das ist echt der fünfte Schritt vor dem ersten...

Das Jahr der Auszahlung ist das Steuerjahr. Ob's irgendwelche Tricks gibt musst einen Steuerberater fragen.
Angeben solltest du die auf jeden Fall. Das Finanzamt hat weniger Humor als die Casinos 😂
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Zitat von: Hitdajack am 17 April 2026, 15:36:48Also das ist echt der fünfte Schritt vor dem ersten...
Ähm nein wenn er schon ein Urteil ausbezahlt bekommen hat nicht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Und hat er? Welche Zinshoehe welcher Anbieter?

Ok, ihr wollt also Glücksspielwerbung hier?
Gut zu wissen. Das wird lukrativ für den FAGS.
LG Ilona
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