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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Vor einigen Jahren war ich in einem Forum Moderator. Der Besitzer hatte es einst für seinen Bruder oder Schwager erstellt, der es aber nicht mehr nutzte. Ich sah auf der Hauptseite irgendwann einen Link zu einem OC. Meine Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Du ich in Urlaub fuhr, konnte ich nicht weiter nachhaken. Doch als ich aus dem Urlaub zurück kam, da hatte Fred den Link auch schon gefunden und sich beschwert.
Clever, wie der Betreiber nun mal war, hat er einfach die Schriftfarbe auf weiss gestellt, bei weißem Hintergrund. So konnten Handynutzer unbemerkt über den Link wischen, der sich dann öffnete.
Das Geschrei muss wohl groß gewesen sein, denn er stellte das Forum von heute auf morgen ein.

Ilona filtert die offiziellen Anfragen aus, ich diejenigen, die einfach Werbung hier hereinstellen ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

@Klopapier
Klar sind das unterschiedliche Dinge. Aber ich hätte am 10.04. genau das gleiche geschrieben. Wirst sehen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Na da bin ich ja mal gespannt jetzt. Bei mir gingen sie ja in berufung nach positiven urteil aber es wurde jetzt jahrelang gewartet auf höherinstanzliche entscheidung. Hoffe die Berufung jetzt wird abgewiesen und man könnte langsam endlich mal zum Abschluss kommen. ist seit ende 2021 am am laufen das ganze

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde (GGL) greift durch - Oder: Wer wirklich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ist:

Die Alzheimer Forschung!

Der Fall:

Ein Franzose gewinnt für € 100,00 einen Original-Picasso im Wert von rund einer Million Euro. Klingt wie ein Märchen – und war es auch, zumindest für deutsche Interessenten.

Die Tombola ,,1 Picasso pour 100 euros" der gemeinnützigen Fondation Recherche Alzheimer lief seit Dezember 2025 online, verkaufte 120.000 Lose in 152 Ländern und sammelte dabei € 12.000.000,00 für die Alzheimer-Forschung ein.

Am 14. April 2026 wurde bei Christie's in Paris, unter Aufsicht eines Commissaire de Justice, der glückliche Gewinner gezogen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) reagierte entschlossen, wie so oft.

Kurz nach Beginn des Losverkaufs forderte sie die Organisatoren auf, den Vertrieb in Deutschland sofort einzustellen.

Begründung:

Die Veranstalterin verfügte nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderliche Erlaubnis für den deutschen Markt.

Rechtlich ist das nicht falsch. Der GlüStV kennt keine Ausnahme für gute Zwecke.

Aber man darf die Verhältnismäßigkeit dennoch bemerken.

Dieselbe Behörde, die sich bei illegalen Offshore-Casinos mit Millionenumsätzen, bei systematischen Einzahlungslimit-Verstößen und bei aggressiv werbenden Sportwettenanbietern regelmäßig auf langwierige Verfahren, fehlende Kapazitäten oder rechtliche Unsicherheiten beruft – diese Behörde fand hier die Kraft zu schnellem, entschlossenem Handeln.

Die Gefahr war offenkundig:

Ein gemeinnütziges französisches Los zugunsten der Alzheimer-Forschung, veranstaltet unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers, bei Christie's, mit Unterstützung der Picasso-Nachlassverwaltung.

Man wird ruhiger schlafen, mit dem Wissen, dass Verstöße gegen illegales Glücksspiel von der Aufsicht geahndet werden.

Die gewerblichen Anbieter illegaler Glücksspiele dürfen sich derweil entspannt zurücklehnen und die Prioritätensetzung der GGL ebenfalls begrüßen

Bitter...



Cocron auf LinkedIn

Die Botschaft ist klar:

Ein Picasso-Los für die Alzheimer-Forschung ohne deutsche Erlaubnis? Sofort einschreiten.
Ein rechtskräftiges Urteil, das ein Anbieter einfach nicht erfüllt? Offenbar kein zwingender Anlass, die Zuverlässigkeit allzu streng zu sehen.

So sieht moderne Risikoaufsicht aus.

Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert...

Wenn's nicht so traurig wäre würde ich es als schwarzen Humor bezeichnen und lachen.
Jetzt können die wenigsten behaupten sie hätten auch schon mal richtig gehandelt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Haben sie ja eben nicht. Sie haben keinen inneren Wertekompass, der für die Sensibilität dieses Themas sehr wichtig wäre.

Diese ominöse GGL, gibt es scheinbar doch  :o
Nur, wieso sind diese illegalen Seiten hier in D weiter aktiv?

https://www.bild.de/politik/gluecksspielbehoerde-will-250-000-euro-von-capital-bra-69e5e3239c92286211037178

Von den Typen gibt's ja weit mehr als den, teilweise welche mit anscheinend Kultstatus. Wundert mich schon lange dass hier nicht mal unternommen wird. Ebenso die gewissen Seiten die OC's testen und Wertungen abgeben. Besonders wird meistens die tolle Lizenz erwähnt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn Du eine siehst, dann sofort der GGL melden ...

Du erfährst zwar nix zum Verfahren, aber Du gehst mit dem Gefühl da raus etwas Gutes getan zu haben! :)

Einmal hier: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/beschwerden-verstoss-melden

Und das hier ist kostenpflichtig: https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55?amount=50
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Wann geht's denn morgen los?


ich bin tatsächlich gespannt, sollte der schlussantrag (wie es eigentlich gar nicht anders sein darf) wie erwartet kommen, ob die nach dem urteil von casino fällen versuchen werden viele vergleiche schnellstmöglich anzubieten oder ob sie weiter den weg des ignorierens gehen und versuchen weiter zu verzögern.

kann mir beides vorstellen

Bin auch gespannt wie es  ::) weitergeht  ::)

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