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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Dieses Häppchen weise vorgehen ist schon bemerkenswert. Ein Schelm der böses dabei denkt 😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6692
Zitat von: CRS 2024 am 05 Mai 2026, 11:14:47Wo Hast du die Info her ? Konnte mit KI zwar paar Infos erzielen aber kann ja net schaden die Quelle zu kennen

den inhalt findest du hier als pdf zum DL.
https://www.gibraltarlaws.gov.gi/legislations/notice-of-commencement-8401

und zu dem eugh urteil (wummer) welches ich nannte : https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0077-24-00000000RP-01-P-01-3398339/ARRET/314252-DE-1-html


Zitat von: Eddy am 05 Mai 2026, 10:49:13Hallo,

nochmal eine Frage zum Einzahlungslimit. Angenommenen man hat es selbst erhöht und der Anbieter prüft nur per Schufa, das reicht dann nicht oder?

Es muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festgestellt werden. Laut der (aller)meisten Gerichte reicht eine Schufa G dafür nicht.

Wenn Du einen Motorschaden hast, dann musst Du die Reifen aufpumpen. Das hilft zwar nicht, kannst aber sagen, dass Du alles versucht hast. So sehe ich hier den Standpunkt der GGL.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Duffi am 05 Mai 2026, 07:39:25weil viele gerade überrascht sind was den bvb angeht.

Auf was referenzierst du hier eigentlich?

Also was überrascht viele?

Nur aus Interesse :).

Schönen Abend

Falls es jemand interessiert hat der Rote wieder eine Klatsche vor dem BGH bekommen.
Diesmal ging es um ein Spiegelartikel wegen illegale Machenschaften..

Der BGH lies als eine ,,Meinung" durchgehen.

Zitat von: Spiel.Spieler am 05 Mai 2026, 20:50:02
Zitat von: Duffi am 05 Mai 2026, 07:39:25weil viele gerade überrascht sind was den bvb angeht.

Auf was referenzierst du hier eigentlich?

Also was überrascht viele?
.

Schönen Abend

sas der bvb urteile bezahlt oder gute vergleiche anbietet nach einem urteil

Hey ich bin ein wenig irritiert, aber vielleicht geht es ja jemand ähnlich:

Ich hab seit 2023 3 Verfahren laufen und hatte letztes Jahr im Sommer 3 Verhandlungen am LG dazu alle mit dem selben Richter:

Oliver Kahn:Gewinn vor dem LG, Weiterleitung an OLG und dort Aussetzung bis C-530 entschieden ist
Stefan Raab (die mit dem Stern):Gewinn vor dem LG, keine Berufung nichts, aber wir warten auf Bill55 bevor vollstreckt werden kann
BVB:LG möchte keine Trennung Sportwetten/Casino machen und setzt aus bis C-440 entschieden wird. Es handelt sich um 99% Sportwetten und Casino ist eigentlich nicht existent.
Jetzt hab ich nachdem C-440 entschieden wurde eine Einladung zu einem 2. LG Termin im Oktober bekommen... was wollen die jetzt von mir da ich doch bereits alles gesagt habe und die Parallelverfahren bereits entschieden wurden?

Einer ähnliche Erfahrungen? Oder ist das ganze evtl. sogar gut, da danach dann vielleicht auch C-530 schon durch ist und die sich die Berufung sparen werden?

Über Erfahrungen bin ich dankbar :)

Cool, dass es bei dir auch direkt weitergeht obwohl du Sportwetten/Casino gemischt hast.

Eventuell will er die offene Fragen klären, z.b mögliche zusicherung der Behörden oder er möchte das Urteil verkünden.

Das LG sagt dann natürlich dass die Berufung nicht Sinn macht, aber den Anbietern geht es eh nur um Zeitgewinn. Daher verstehe ich die LG Aussetzungen leider 0.

Zitat von: Klopp9875 am 06 Mai 2026, 10:30:18Daher verstehe ich die LG Aussetzungen leider 0.

ohne das ich jetzt Anbieterfreundlich erscheinen will (um gottes willen).
Aussetzungen kann man verstehen.

Von dem Gericht sollte jeder Fall erstmal richtung Kläger und Angeklagter neutral bewertet werden und das ist auch gut so.
Da wichtige Frage zu diesem Thema dem Eugh vorgelegt wurden, die die Klage betrafen , ist/war jede aussetzung verständlich.

mitunter wird einfach auf gut Glück in paar Monaten geladen, damit der Anschein erweckt wird, dass das Verfahren tatsächlich gefördert wird.
Häufig wird dann mitunter auch ein Tag vorher, der Termin aus dienstlichen Gründen aufgehoben, dann kommt irgendein Vergleichsvorschlag mit einer Stellungnahmefrist von 4 Wochen, die sich dann auch verlängern lässt.
der nächste Termin ist dann in 5-15 Monaten, wobei bei Richterinnen es auch nicht seltener vorkommt, dass hallelula eine Schwangerschaft im Raum steht mit der Folge, dass wegen Mutterschaftsschutz das Verfahren nicht gefördert werden kann, demnach der neue Termin zunächst aufgehoben wird;
durch den Richterwechsel, erfolgt eine neue Einarbeitung.

der neue Richter kann mitunter nicht auf das Protokoll der Vorvor-Vorsitzenden vertrauen und stellt exakt die gleichen Fragen im neuen Termin, um die Glaubwürdigkeit mit eigenen Augen und Ohren wahrnehmen zu können.

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist dann in paar Monaten;
da sich dieser beliebig oft aus dienstlichen Gründen verschieben lässt, ist das nur eine unverbindliche Prognose;
anders als beim Strafgericht, gibt es beim Zivlverfahren keine Fristen, in dem das Urteil tatsächlich geschrieben sein muss.


Insofern ist nicht wirklich verwunderlich, dass bei dem "Tempo" man mitunter fragwürdige Vergleiche annimmt, bevor man gar nichts mehr bekommt.
bevor hier mitunter bei einem 0815-Sachverhalt eine Entscheidung getroffen wird, ist die Betreibergesellschaft in die Pleite getrieben worden, etc.

#6703
@Duffi Der BGH hat bereits den Hinweis gegeben, dass im LG nicht ausgesetzt werden sollte. Im OLG wird dann ausgesetzt. Das ist ein weiterer riesiger Zeitgewinn für die Anbieter.
Der BGH möchte zügige Entscheidungen, und keine lange Verfahrensdauer.

Die Aussetzung ist verständlich aber nicht der Zeitpunkt der Aussetzung.  Diese sollte im OLG statt finden. Gerade weil jeder in Deutschland sieht, welche Strategie die Anbieter fahren.
Auch nochmal hier der Hinweis auf die Kapazität der Gerichte. Für mich bleibt es definitiv unverständlich. Hier spielt man einfach gerne mit.

@istvoelligegal oh ja..hab einfach dasselbe erlebt. Und dann nach einem LG Urteil, geht es in die nächste schöne Instanz, wo es alles wiederholt wird. ;)

Ja klar mit Zeitspiel ist es nunmal so aber mir stellt sich die Frage wie weit die Anbieter noch öffentlich gehen wollen wenn es schon eine hochrichterliche Meinung des EuGH vorliegt.

Sie werden in nächster Zeit mit noch mehr Entscheidungen in der Öffentlichkeit stehen.

Das OLG Bamberg hat ja schon entschieden. Die nächsten OLG's werden sicherlich nachziehen...

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