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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Whoknows23 am 06 Mai 2026, 19:48:34Ich hatte im letzten Sommer einen Vergleich mit den Jahreszahlen
unter 50% nehme ich mal an?

Korrekt! Knapp drunter

Zitat von: Eddy am 06 Mai 2026, 19:28:56Durch das nicht(ordnungsmäßige)prüfen, werden die Zahlungen oberhalb der 1000€ dann ungültig kann man das so sagen?

Nein, es ist dann ein Limitverstoß und der Vertrag ist nichtig. Es gibt nicht so etwas wie eine Freigrenze für Anbieter oder so.

Ja aber das entscheiden Gerichte wohl jntrr wer unterschiedlich .... Also zumindest bei mir vor knapp einen Jahr ... einmal alle Einzahlung abzgl. Auszahlung einmal alle Einzahlungen abzgl Auszahlungen abzgl 1000 Euro

#6724
ZitatNein, es ist dann ein Limitverstoß und der Vertrag ist nichtig.
So einfach ist das nicht. Mir sind bis jetzt nur wenige OLG Urteile bekannt, wo der gesamte Vertrag für nichtig erklärt wurde, allerdings wurde da gar kein Limit von Anfang an gesetzt bzw. der Anbieter hat den Spieler nicht dazu aufgefordert. Und zudem muss man auch wissen wie viel der Spieler verdient

Zitat von: CRS 2024 am 06 Mai 2026, 20:13:17einmal alle Einzahlung abzgl. Auszahlung einmal alle Einzahlungen abzgl Auszahlungen abzgl 1000 Euro
so unterschiedliche Entscheidungen beim gleichen Gericht und verschiedenen Richtern?

Okay, interessant.
Aber dann müsste folgerichtig auch eine Bewertung stattfinden, welche Einzahlungen zu Verlusten oder Gewinnen geführt haben, das ist in der Realität eines Spielers doch kein bisschen mehr möglich.

Ja das dachte ich mir auch a er das gleiche Gericht aber verschiedene Richter haben es anders gesehen

Rein theoretisch zählen die 1000 ja Anbieter übergreifend aber das auszuklamüssern wer da wann drüber war ...

Aber kann sein das die Rechtsprechung mittlerweile da weiter ist

#6728


Das ist ja auch interessant ... Knackpunkt aber könnte alles in die Länge schieben

Meine Kanzlei hat Ende April die Wiederaufnahme vor dem LG beantragt.
Die Kanzlei hat das von sich aus beantragt. Ich musste nicht drängeln oder sonstiges.

Das LG sieht momentan allerdings noch keinen Anlass dafür, dass Verfahren wieder aufzunehmen, da das EuGH-Urteil im Sportwetten-Verfahren noch nicht vorliegt.

Mein Anwalt bekam jetzt eine 2-Wochen-Frist zur Stellungnahme, ob der Antrag auf Wiederaufnahme zurückgenommen wird, oder nicht.

Bei mir geht es um 10% Casino und 90% Sportwetten. Versäumnis-Urteil liegt bereits vor.
Die Gegenseite bekam ebenfalls eine 2-Wochen-Frist, ob der Einspruch gegen den Casino-Anteil zurückgenommen wird.



Hallo Galileo ,
bin hier eher selten , also mein Anwalt hat einen Antrag  zum Verfahren Fortgang gestellt und das Landgericht nimmt das Verfahren wieder auf , es wird Gütetermin und Verhandlungstermin bestimmt auf .........
Mein Anwalt hat die Aufnahme mit dem Urteil vom 16.04.2026 des Europäische Gerichtshof begründet sowie  die begründete Stellungnahme des Generalanwalts . Habe mich gewundert wusste gar nichts davon , also Top Anwalt .
bei mir geht es um 5% Casino und 95% Sportwetten , es sind die Jahreszahlen . Also habt Geduld es läuft . Bin fast 5 Jahre Spielfrei

hab auch eine Terminladung beim OLG erhalten wegen den Roten.

Es geht weiter...

User: Eine Termineinladung zur Verhandlung am OLG? Casino/Sportwetten?

Komisch das das OLG Schleswig und Bamberg anders entschieden haben mit Zurückweisung.

Witzig, ich habe vom LG Stuttgart gerade einen Brief erhalten im September zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Allerdings hatte ich schon eine mündliche Verhandlung, damals online.

Hat jemand Erfahrung wieso erneut?

#6734
Gerne berichten was die wollen, mein Termin ist erst im Oktober obwohl der Ersttermin letztes Jahr schon war.
Aber Hauptsache es bewegt sich was...

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