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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Kloppo, ja das mit den PKF spielt natürlich hier auch groß rein.
Denke an einen Selbstzahler wird leichter mal was bezahlt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 11 Mai 2026, 12:05:09Denke an einen Selbstzahler wird leichter mal was bezahlt.

Diese Hoffnung hatte ich auch.
Bei mir wird trotzdem verzögert.
Habe auch kein Vergleichsangebot erhalten.
Geht um weniger als 10K.

Kann man eigentlich seine Forderung ggü. der ,,Kommschon" Gruppe geltend machen, weil der Sonnenmacher weg sind vom markt?

C. erklärt hier ganz gut wie Verstöße gegen das Einzahlungslimit einzuordnen sind.

Online Casino Einzahlungslimit überschritten: Rückforderung Schritt für Schritt erklärt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-einzahlungslimit-ueberschritten-rueckforderung-schritt-fuer-schritt-erklaert-270094.html

Ich denke relevant, da immer wieder User fragen.

Zitat aus dem Link:

ZitatBereicherungsrecht (§ 812 BGB bei Vertragsunwirksamkeit): Wenn das Gericht den gesamten Vertrag als nichtig wertet, kann der Spieler sämtliche Einzahlungen zurückfordern – ohne Gewinne verrechnen zu müssen, die der Anbieter ausgezahlt hat.

Interessant ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Geht so. Wichtiger für mich ist, dass ich mit dem ganzen Klagemist abschließen kann. Soll ich dann nochmal Klage um meine Gewinne einzufordern? ;D  ne, danke.

Ziel sollte sein: Klagen gewinnen, Rückerstattung erhalten, mit dem Klagemist abschließen und zur Ruhe kommen.

Im Juni habe ich Verhandlung und ich weiß jetzt schon das der Tag wieder ein verschenkter sein wird..

Zitat von: Olli am 11 Mai 2026, 13:21:38Interessant ...

Ist das ein Tippfehler von C.?

Nein, bisher galt immer, dass der Zustand vor Aufnahme des Glücksspiels widerhergestellt werden musste. Demnach mussten die ausgezahten Gewinne verrechnet werden.

Nun kann auf einmal bei Vertragsnichtigkeit der Gewinn behalten werden ... das ist neu ... und interessant!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ganz neu ist das nicht, war vor 2 Jahren schon mal das Thema.

Zitat von: BayernMuenchen am 11 Mai 2026, 12:39:12Kann man eigentlich seine Forderung ggü. der ,,Kommschon" Gruppe geltend machen, weil der Sonnenmacher weg sind vom markt?

Nee, wieso denn? Der Mutterkonzern haftet nicht. Du klagst gegen die (Tochter-)Spielkirschen und die stehen laut den letzten Zahlen wirtschaftlich extrem schlecht da: hohe Verluste, negatives Eigenkapital, hohe interne Verbindlichkeiten und komplette Abhängigkeit vom Mutterkonzern. Die Firma wird aktuell im Grunde nur noch vom Konzern gestützt und künstlich am Leben gehalten. Wenn dort irgendwann entschieden wird, dass Schluss ist, kommt nur noch der Insolvenzverwalter. Und dann bist du als Kläger eben nur einer von vielen Gläubigern ganz hinten auf der Liste.

Und dieses Muster sieht man bei mehreren Beklagten. Während hier viele von 100% + Zinsen träumen, werden Gesellschaften umstrukturiert, Geschäftsbereiche verlagert, Rückstellungen für Klagen reduziert statt erhöht und interne Forderungen wachsen massiv an.

Und genau deshalb halte ich die Vorstellung für gefährlich, dass eine deutsche GGL-Lizenz automatisch Sicherheit bedeutet. Das Beispiel Sonnenmacher zeigt doch eher, dass selbst bekannte große Anbieter den deutschen Markt verlassen und Strukturen verändern können.

Der Anwalt der Gegenseite sagte damals vor Gericht sogar, dass man das Geld am Ende nie sehen wird, weil es die beklagte Gesellschaft irgendwann eh nicht mehr gibt.

Das Frustrierende ist einfach die Zeit. Bill55 sollte vor 3 Jahren schon in "Rekordzeit" gekippt werden. Seit Jahren werden Verfahren verzögert, ausgesetzt, verschoben und neu aufgelegt, während parallel die Strukturen der Anbieter weiter verändert werden. Und das tatenlos mit anzusehen, während man sich im laufenden Klageverfahren befindet, fühlt sich ehrlich gesagt ziemlich ekelhaft an.

#6820

Dazu kann ich nichts ergänzen zu 100 Prozent richtig erkannt!

Am Donnerst 21.5 nun Nr Grün meine letzte Hoffnung erstmal zu Bill 55. Das dort mal 1-2 Sätze zu Bill 55 gesprochen werden!

Ohne deinen Optimismus trüben zu wollen... Was ergoffst du dir hier außer einen beiläufigen Kommentar? Und würde der wirklich was bringen?

Zitat von: Balou2024 am 12 Mai 2026, 06:41:11Am Donnerst 21.5 nun Nr Grün meine letzte Hoffnung erstmal zu Bill 55. Das dort mal 1-2 Sätze zu Bill 55 gesprochen werden!

Was ist am 21.05?

Mir wäre ein Deal mit 60% plus Zinsen lieber als noch 2-3 Jahre zu warten und dann vielleicht gar nichts zu sehen weil die pleite sind. bin da ehrlich. wär froh das thema endlich ad acta legen zu können und mich nicht mehr mit glücksspiel beschäftigen zu müssen... also wenn mein PFK mitspielt.

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