ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Kraut und Rüben - querfeldein

Begonnen von Olli, 17 August 2023, 17:03:41

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#390
Nun ist die Antwort aus dem Stadtarchiv da ...

Eieiei ... selbst raussuchen darf ich nicht ...
Akten liegen in Mappen rum, sind aber nicht "erschlossen", selbst durchsehen ist auch nicht ...
Ja, die Ortsstatuten sind hier verzeichnet ... diie Akte ist aber nicht auffindbar.
Der Rest ... nicht auffindbar oder der Archivar weiss leider nicht, was ich meine ... Ob die Stadt schon ans Internet angeschlossen ist? Hmm ... muss ja eigentlich sein, da die Antwort als EMail eingetrudelt ist.
Jetzt sitze ich an einem Schreiben an den Bürgermeister, ob er hier eine Lösung des Problems sieht. Die Kommune ist ja beweispflichtig für die Dokumente, die sie eigentlich in ihrem Besitz haben sollte. Allerdings muss sich ein Aufwand auch in Grenzen halten.
Mehr wie meine Hilfe anbieten kann ich nicht ... also mache ich gerade genau das ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Jetzt weiss ich, nachdem ich gerade mit dem Fahrrad dran vorbei gefahren bin, wo ein (ex)FDP-Politiker wohnt, der sich, lt. der Anlieger einer der Straßen, die gleichzeitig entstanden sind, sehr eingesetzt haben soll für eben diese Anlieger.
Werde ihn auch mal anschreiben, um zu schauen, was für Erkenntnisse er erlangt hatte.
Ein Abschnitt muss nur geringfügig zuzahlen, ein Abschnitt muss auf einmal gar nichts mehr zahlen ...
Heute ist erst noch einmal das Landesarchiv dran ... die Fragen, die ich dem Stadtarchiv gestellt habe, werde ich auch noch einmal dort stellen.
Und dann schreibe ich einen kurzen Brief an den Politiker.

Jetzt kann ich aber erst einmal anfangen, den Grill anzuschmeißen ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hallo Olli,

ich bin neulich auf diese Viedeo gestoßen. Hier ein kleines Beispiel:

https://www.youtube.com/watch?v=svfvWzfovUI&t=306s

Vielleicht kann es Dich erheitern  :)

Liebe Grüße
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

So ... das Schreiben an den Politiker ist raus ... mit "kurzer" Zusammenfassung waren das 3 Seiten.
Der Bürgermeister hat ja schon am Samstag ein Schreiben von mir erhalten.

Nun hatte mir das Stadtarchiv mitgeteilt, dass Frau K. nicht mehr dort arbeite. Herr L. sei nun mehrere Monate nicht im Dienst und so bliebe mir noch Herr G. Dem habe ich heute ne laaaaaange Mail geschrieben ... und die ist zurück gekommen, da er "dienstlich nicht erreichbar" ist.

Gestern bekam ich die Antwort vom Bürgermeister:
ZitatIch habe mit der Politik vereinbart, dass Sie die Zeit, die Sie brauchen, auch bekommen. Unser Archiv ist derzeit nur dünn besetzt....
Wenn Sie mich Ende Juni nochmal ansprechen, finden wir sicher einen Weg.

Dünn besetzt ist aber eine Übertreibung! Es ist gar nicht besetzt. Als Alternative für eilige Anfragen wurde mir jemand aus der IT, Bereich Digitalisierung, genannt. :) Die Person kann sich doch nur in Grundzügen im Archiv auskennen ...

Aber super, dass man mir die Gelegenheit gibt zu recherchieren. Wie lange brauche ich denn da? 30 Jahre? "Nach mir die Sintflut!" ... ne, das wird denn wohl doch nicht klappen, also weiter im Text. Heute werde ich die offenen Fragen auch noch mal ans Landesarchiv senden. Mal schauen, was von dort kommt.

Gestern habe ich etwas Verbotenes getan ... ich habe die KI befragt! :)
Und tatsächlich, je nachdem, wie eine Frage gestellt wird, kommt einmal ein "Ja" und das andere mal ein "Nein" dabei heraus ... :) Wie cool ist das denn? Kann ich das irgendwie üben und perfektionieren? Dann lade ich nämlich kackdreist die KI vor Gericht als Zeugen! :)

Vielleicht hat jemand von Euch ja eine Idee: Wie komme ich an die Rechtsnachfolger der Mayer´schen Gutsverwaltung? Im Handelsregister habe ich schon ergebnislos nachgeschaut.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hmmmm ... was soll ich bloß davon halten?

Anfang 25 sprach ich ja vor dem Plaungsausschuss. Die Fachbereichtsleiterin, ich nenne sie mal Frau F., entgegnete sofort: Doch, es gibt keine andere Lösung als die Erschlie0ungskosten.
Damals, noch grün hinter den Erschließungsbeitragsohren, habe ich mein Pokerface ausgepackt und von all dem berichtet, was ich schon zusammengetragen hatte. Ich brachte auch den 242 BauGB aufs Tableau, auch wenn ich heute weiß, dass der Paragraph mir nichts bringt.
Ich habe es tatsächlich schwarz auf weiss in einem Zeitungsartikel, dass sie dort behauptet hat, dass unsere Straße hätte keine Entwässerungseinrichtung und das Regenwasser würde von der Straße auf unsere Grundstücke fließen.
Tatsache ist ... das war gelogen! Wir haben eine Entwässerungseinrichtung. Lotrecht zur Achse der Straße wurde damals von der Mitte nach außen eine Teerschicht mit Gefälle aufgebracht. An den beiden Seiten der Straße gab es dann je ein Kiesbett, in dem das Regenwasser verrieseln konnte. 1948 wurde der Kanal verlegt und an der Teerkante wurden Einläufe platziert. Irgendwann wurden die Schotterstreifen auch überteert mit Gefälle zur Straße hin.
Über einen 3D-Scan können wir nachweisen, dass dies im überwiegenden Teil der Straße so ist.
Nach meinem Auftritt entschloss sich der Ausschuss, erst einmal ein weiteres Gutachten einzuholen.
Es war kein Parteiengutachten, es war ein parteiisches Gutachten.
Dort wurde ein Urteil in Ausschnitten zitiert und mit anderen Urteilen vermengt. So gehört es sich, lt. Rechtsprechung, dass ein "tragfähiger Unterbau" lt. Satzung auch eine eigene Randabstützung beinhaltet. Ist die aber nicht da und die Anlieger würden ihre Einfriedungen wegreißen, dann könnte  die Fahrbahnkante wegbrechen und das Regenwasser könnte wild auf die Anliegerflurstücke auslaufen.
Hier wurde also ein Szenario kreiert. Ursprünglich hatten wir hier 11 Gebäude, nun sind die Baulücken verschlossen und wir haben hier 21 Gebäude. Es mussten also Einfriedungen entfernt und neu gebaut werden. Kanal-, Strom- und Wasseranschlüsse mussten gemacht werden. Hier liegt zudem Glasfaser und Gas - der Strom darf auch nicht vergessen werden. An alles musste man sich anschließen. Doch ist irgendwo eine Kante weggebrochen?
Das Urteil, auf welches man sich bezog, war aber nur in Teilen zitiert. Tatsächlich gab es ein Urteil des VerwG Köln, welches beim OVG Münster bestätigt wurde. Darin wird Bezug genommen auf einen Beschluss des BVerwG. In den Verfahren wurden 3 Grundstücke abgehandelt, bei denen es hieß, dass die Straße über kein Entwässerungssystem verfüge und das Regenwasser "wild" über die Straße floß und über die "in keinster Weise" befestigten Straßenkante auf den Grundstücken auslief. Zudem hieß es, dass die Kante bei geringfügiger Belastung wegzubrechen drohe. Einmal hieß es auch, dass "keinerlei" Randbefestigung vorhanden gewesen sei.
Doch in ihrem Szenario vergaßen sie wohl, weiteres zu erwähnen, was dort niedergeschrieben steht. So verlangte das BVerwG als Mindestanforderung einen unterirdischen Kanal, an dem die über die gesamte Straße verteilten Einläufe angeschlossen sein müssen. Zudem wird noch von einer Rinnenführung auf der Fahrbahn gesprochen.
Nu ratet mal ... das Regenwasser läuft von der Mitte der Straße runter zu der Teerkante, die ich eben beschrieben habe. Dort kann es nicht den letzten Meter den Berg hinauf fließen. Wir haben hier eine Rinnenführung, die in Achsrichtung ... oh Wunder ... genau in die Einläufe geführt wird, die an den unterirdischen kanal angeschlossen sind.
Weiterhin besagt die gängige Rechsprechung, dass eine Entwässerungseinrichtung als vorhanden gilt, wenn bei Bau einer Vorschrift gefolgt worden ist. Dann ist es auch egal wie wchlecht die Ausführung ist.

Was will die Tante also?

In 2025 hat sie mir Unterlagen verwehrt. Mittlerweile weiss ich, dass ich selbst einen Fehler in meiner Formulierung hatte, doch die Unterlagen, die öffentlich zugänglich sein müssen, muss sie mir auch herausgeben. Ich hatte meinen Fehler korrigiert, doch trotzdem nichts erhalten.
Die Rechtsprechung ist auch hier eindeutig: Sie darf meine Meinungsbildung nicht unterdrücken!

Nun hatte ich davon erzählt, dass ich vor ein paar Wochen bei der Planung Anfragen gestellt hatte. Der Kollege, der da im Internet als Ansprechpartner aufgelistet ist, rührte sich aber nicht! Auch eine Erinnerung brachte nichts. Also schrieb ich die Dame an, die im Internet unter ihm abgebildet war. Auch sie antwortete nicht!

Wer es nicht kennt: So funktioniert die Hirarchie mittlerweile: Fachbereichsleiter - Abteilungsleiter - Sachgebietsleiter - Sachbearbeiter.

Zwei Sachbearbeiter hatte ich angeschrieben, die Sachgebietsleiterin antwortete mir heute.
Der Bebauungsplan, den ich in Kleineichen vermutete, scheint es nicht gegeben zu haben. Das hatte ich schon befürchtet, lt. den alten Dokumenten, die ich mir aus dem Landesarchiv habe zuschicken lassen.
Doch jetzt kommt der Knaller: "Wirtschaftspläne, die für Haushaltsaufstellungen von vor über 70 Jahren benötigt wurden, liegen nicht vor."

Die gute Frau weiss noch nicht mal, dass sie mir eine falsche Antwort liefert! Der Wirtschaftsplan nach dem Wohnsiedlungsgesetz von 1933 war dem heutigen FNP = Flächennutzungsplan ähnlich. In ihm wurden die verschiedenen Gebiete festgelegt zur Bebauung, Grünflächen und Naturschutzgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete und und und ...
Der Wirtschaftsplan war ein städtebauliches Instrument, kein haushaltärisches ...

Ich habe sogar noch drauf hingewiesen, dass der spätere Wirtschaftsplan als Leitplan deklariert worden ist. Spätestens da hätte sie hellhörig werden müssen.

Also ... Frage ... wieso antwortet sie mir? Wieso nicht ihre Untergebenen? Bin ich bereits zur Chefsache geworden? Dürfen die Angestellten mir nicht mehr antworten?
Ist ihre Unwissenheit vielleicht nur vorgetäuscht? Was ist mit den anderen offenen Fragen?
Blockiert sie mich etwa schon wieder? Lügt sie eventuell schon wieder?

Ich werde jetzt erst einmal ganz freundlich eine Antwort verfassen und mich bedanken! :)



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hier einmal ein KI-Idiotie-Baispiel:

Ich: Gab es in x-Stadt einen Wirtschaftsplan nach dem Wohnsiedlungsgesetz?

KI: Nein, für das Gebiet der x-Stadt gab es keinen eigenständigen Wirtschaftsplan nach dem Wohnsiedlungsgesetz von 1933

Ich: Deine Information ist falsch! Es gab einen Wirtschaftsplan im Jahre 1939 und 1953

KI: Vielen Dank für diese wichtige Korrektur und die präzisen Jahreszahlen! Sie haben vollkommen recht, und ich bitte um Entschuldigung für die fehlerhafte Auskunft im ersten Schritt.Nach genauerer baugeschichtlicher Betrachtung ergibt sich für x-Stadt folgendes, historisch hochinteressantes Bild:
#es folgen weitere falsche Informationen:#
...
Die Lösung: Um den massiven Wohnungsbedarf der Nachkriegszeit und den Zuzug von Flüchtlingen rechtssicher zu koordinieren, griffen Gemeinden wie x-Stadt mangels anderer Rechtsgrundlagen wieder auf das alte Wohnsiedlungsgesetz zurück. Der x-Stadt Wirtschaftsplan von 1953 diente damit als direkter Vorläufer des heutigen Flächennutzungsplans Link zur Internetquelle...
#Im Link findet sich der Städtename nicht ein einziges Mal!#
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#396
Ich habe letzte Woche schon den Enteignungsbeschluss von 1922 beim Grundbuchamt bestellt. Mal schauen, was dabei rum kommt.

Soweit ich aber in schwammigen Ausführungen lesen kann, brauchte es ein Planfeststellungsverfahren nach dem Gesetz über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies zwingend notwendig war. Kommt jemand zufällig an den Originaltext des Gesetzes? Gibt es dazu auch Kommentare?
Im Netz habe ich einen Entwurf zum Reichsenteignungsgesetz (1935) gefunden, welches die ganzen Provinzregelungen vereinheitlichen sollte. Doch da verschwimmen m.E. das alte Gesetz mit dem neuen Entwurf.

Auch hier ist die KI wieder zu unzuverlässig. sie vermischt Daten aus Jahrzehnten und Jahrhunderten und kommt dann zu Schlüssen, die nicht ferner von der Realität sein könnten.

Edit: Auch diese Originalfassung bräuchte ich noch: Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 gefunden ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Gestern bekam ich doch noch einen Anruf aus einer der Nachbarstraßen, wo ich einen Zettel in die Briefkästen geworfen hatte.

Und siehe da, ein weiterer Vertrag, wo die Erben Mayer ein Grundstück verkauft haben. Hier wurden allerdings direkt an die Gemeinde die Straßenbaukosten überwiesen. Wie bei uns ... 0,45 RM / m² Grundstücksfläche. Neue Erkenntnis: Nicht nur aus Hasbach und Brand, sondern auch von der Plantage sind die Leute umgesiedelt worden. Im Vertrag ist davon die Rede und die Ruges zahlte das Geld für die Enteignung direkt an die Verkäufer.

Ich habe ja noch einige Anfragen offen, doch der "Wille der Gemeinde" ist hier schon eindeutig nachgewiesen. Jetzt muss ich das Landesarchiv noch mal anschreiben, wegen diverser Dokumente.
U.a. wegen der örtlichen Polizeiverordnungen ...

Es läuft ...

Jetzt setze ich mich gleich erst mal daran, den Leuten aus der Nachbarstraße die Bilder zu schicken, die sie sich gewpnscht hatten.
Zum Vertrag hatten sie mir nicht nur den Lageplan zugeschickt, sondern auch noch eine Katasterkarte, in die, als Momentaufnahme, in rot die zu veräußernden Grundstücke der Erben Mayer eingetragen sind.

Gute 24 h
Olaf


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Und wieder sind ein paar Dinge klar geworden ...

1. Es brauchte damals kein Planfeststellungsverfahren ... leider! Allerdings konnte nach dem Gesetz zur Vereinfachung der Enteignung mehrere Verfahren zusammengeschlossen werden. So z.B. einmal die Enteignung selbst und dann auch die Entschädigungszahlungen.
Leider hat sich nach einer Woche das Grundbuchamt immer noch nicht gemeldet. Belastungsanfragen, die ich dienstlich schon mal stelle, dauern in der Regel auch 6 Wochen ...

2. Ich bekam wieder einen Anruf eines Anliegers aus einer der benachbarten Straßen. Von ihm habe ich den Lageplan erhalten. Auch hier sind wieder die Abstände zur Straße (Fluchtlinie) eingetragen. Habe den Lageplan sofort eingescannt und auch schon wieder zurück gebracht.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Gestern und heute sind meine Schwester und ihre Familie bei der Deutschen Meisterschaft in ... irgendwas mit Pferden ... :) Von daher passe ich gestern und heute auf den Hund auf. Der ist vielleicht sowas von zum Knuddeln ...

Gestern morgen habe ich mit ihm eine Runde in den Wald gemacht, wie heute morgen auch. Gestern mittag bin ich dann mit ihm in die Wahner Heide. So um die 15 km ist er brav neben mir her getrottet. Zwischendurch wollte er auch mal ein Wettrennen mit mir und meinem Rad machen, doch gemach, gemach, mein jungen Spund ... ähm ... Hund.

Gestern morgen und auch gerade eben gab ich ihm sein Futter. Doch anstatt direkt darüber her zu fallen, wartete er brav, bis ich ihm ein Zeichen gab. Danach wurde das Futter dann inhaliert.

Wenn ich an unseren Schäferhund damals denke ... da liegen Welten zwischen. Was hatte der Hund uns durch die Weltgeschichte gezogen. So mache Schürfwunde hat uns gegen Infektionen abgehärtet. Ich glaube, ich war selbst gerade mal 6 oder 7, als wir ihn bekamen.
Auf (fast) jeden Hund ging er drauf ... hörte nicht die Bohne ...
Selnst als er im Alter einen Gehirnschlag bekam, wir kamen gerade vom Tierarzt zurück, sah er einen Hund und wollte sofort drauf ... Durch den Gehirnschlag aber wollte sein Gehirn nur im Kreis laufen, was er so aber noch gar nicht realisiert hatte.
Dieses Mal war er der Unterlegene ...

Gerade war ich noch schnell ohne Hund Brötchen holen. Dabei schaute ich am Übergang die Bahngleise entlang. Irgendwo ist gerade eine größere Baustelle, sodass die Regionalbahn seit ein paar Wochen nicht mehr fährt. Tja. die Natur holt sich ihren Platz wieder zurück. Das gesamte Gleisbett ist nittlerweile einen halben Meter hoch überwachsen.

Gute 24 h
Olaf


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Auch wenn sich immer wieder bei den Recherchen Türen verschließen, so öffnen sich doch auch immer wieder welche.
So hatte ich in den Unterlagen vom Eigenheimverein K-E. gelesen. Da hatte sich damals jemand für die Siedler eingesetzt und gekümmert.

Den vermeindlichen Rechtnachfolger habe ich heute angeschrieben. Mal schauen, was die noch so liefern können.

Außerdem muss ich, nachdem ich nun wieder einen Hinweis auf das Kölner Archiv erhalten habe, doch auch dort mal nachfragen. Hatte ich es schon erzählt? Wir hier waren bis 1932 Kreis Mülheim. Danach wurde das hier der R-B-Kreis. Doch vorab spaltete sich die Stadt Mülheim ab und wurde dann irgendwann von Köln eingeheimst. Da der Kreis Mülheim damals seinen Sitz in der Stadt Mülheim hatte, könnte es sein, dass einige Archivarien niemals in meine Heimatstadt oder dem Landesarchiv gelandet sind.
Nachteil ... vor einigen Jahren ist das Archiv eingestürzt durch einen UBahnbau. Zumindest sollten die überlebten Archivarien dort nun "erschlossen" sein. ;)

Gute 24 h
Olaf


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Gestern war ich an unserem kleinen örtlichen Schlösschen. Dort, im Torbogen, warten wöchentlich für eine h zwei Zeitgenossen des Geschichtsvereines auf Kundschaft.
Wir waren direkt auf einer Wellenlänge und so wurde so einiges erzählt.

Tatsächlich gab es bei der Stadt einen Archivar, der sich wohl sehr gut auskennen soll. Er hat aber die Stelle gewechselt ... zu der Verwaltung, in der ich arbeite.
Der gute Mann vom Geschichtsverein hat aber auch noch einen an der Hand, der sich ebenfalls gut auskennt und der soll nach seinem Urlaub erst einmal ausgequetscht werden.
Gut auch, dass ich nun den Rechtsnachfolger der Mayer´schen Gutsverwaltung kenne. Sie sind sogar noch vor Ort.

Meine ToDo-Liste ist schon lang und wird nun wieder immer länger ...
Gute 24 h
Olaf


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Na , das liest sich hier doch fast wie die  unendliche Geschichte.
Ich drück die Daumen, dass am Ende der laaaaangen To-di-Liste ein grosses Tadaaa auf dich wartet.

Schönes Wochenende
Wer immer tut, was er schon kann ,
 bleibt immer das, was er schon ist .

Gerade rief mich das Kreisarchiv an ...

Zur Zeit ab 1932 war der Landrat für Bau- oder Wohnsiedlungsgenehmigungen zuständig. Irgendwann, ich glaube in 70-ern, änderte sich die Zuständigkeit und die Daten wurden an meine Stadt übergeben. Vorbildlich: Das Kreisarchiv hat alles eingescannt! Sie können sich daher alleine auf ihre digitalen Findbücher verlassen.

Ich hatte aber auch mal nach der Zeit vor 1932, als noch der Kreis Mülheim zuständig war, gefragt.
Der Kreis Mülheim war einst bei der Stadt Mülheim ansässig. Als der erst Bergische Kreis, später Rheinisch-Bergische-Kreis gegründet worden ist, hat sich die Stadt Mülheim abgespalten und ist später von Köln einverleibt worden.

Es könnte also sein, dass die Daten vor 1932 eventuell heute bei der Stadt Köln liegen. Hier gab es wohl auch noch separate Bautagebücher, die man durchschauen könnte.

Auch die riesige Liste ans Landesarchiv ist gestern raus gegangen. Mal schauen, ob der Her W. dort noch einmal fündig wird.

Ein Schreiben an die Datensammler zur Mayer´schen Gutsverwaltung ist fertig aufgesetzt. es fehlt mir nur eine EMailadresse. Da einer der Brüder bereits mit 80 Jahren verstorben ist, dürfte der andere auch bereits im Rentenalter sein. Ich finde den RA im Telefonbuch, doch eben keine EMailadresse.
Zur Not fahre ich da mal vorbei und klingele ...

Letzte Woche beim Geschichtsverein sprach ich extra mal vom einstigen Stadtführer, um zu erfahren, ob er noch lebt. Anscheinend weilt er noch unter den Lebenden. Brauche mir da also keine Gedanken zu machen, bei seiner Witwe aufzuschlagen ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Leider gab es wieder zwei Sachgassen:

1. Die Rechtsnachfolger der Ruges wissen gar nicht, dass sie Rechtsnachfolger sind. Unterlagen liegen wohl erst ab den 80- ern und 90-ern vor.

2. Die Hüter der Daten der Mayerschen Gutsverwaltung haben vor ein paar Jahren tabula rasa gemacht und Vieles weggeschmissen. Zu den von mir benannten Straßen haben sie nichts mehr ...

Damit bleiben nur noch die amtlichen Archive ...

Gute 24 h
Olaf


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