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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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also haben sie die sparte doch entfernt und das andere ist einfach nur noch eine Karteileiche.

ob das damit zu tun hat das viele von Goldenstedt oder wie die Kanzlei hieß da hingegangen sind und nun total überlaufen sind?

nun werden antworten wohl noch länger dauern 😂

Ich habe von meinem Anwalt die Info erhalten, dass dies mit der Verjährungsfrist zusammenhängt (Casino Klagen). Es wird davon ausgegangen, dass der BGH einen Hinweis in dem Verfahren im September geben wird. Wer noch nicht geklagt hat, ist dann eh raus. Die PKF fokussieren sich jetzt auf die offenen Klagen.

okay, das wäre tatsächlich ein argument welches ich akzeptieren und nachvollziehen kann 😂


In welcher Hinsicht bzgl Verjährung?

Auf jeden Fall läuft nicht alles so wie die Kanzleien und PKF es sich vorgestellt haben. Dieses jahrelange verzögern bindet Kapital und Arbeitsressourcen.
Die Sprüche von wegen der Klagezeitraum beträgt zwischen 12 und 18 Monate, manchmal weniger ist ad absurdum geführt worden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@roy: ich deute die aussage mit der Verjährung, dass dann die Frist abgelaufen ist wo man Klage einreichen kann aufgrund des Kenntnisstandes das die Casinos illegal waren


jap, bis zu dem teemin ist meine klage ausgesetzt :/

Hat man dir auch die Teilnahme aus dem Ausland vorgeworfen?

Oder eher deshalb:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR216-25.html?nn=373190

Der ist nämlich der weswegen alles still stand.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

natürlich.

habe ich auch damals im urlaub. wurde aus rausgerechnet.

Der Termin ist super wichtig bezüglich Ausland Einsätze.

Die Nichtzulassung hatte Erfolg, daher könnte ich mir schon vorstellen, dass der BGH positiv für uns entscheidet.

Die meisten OLG sehen es nämlich aktuell nun so, dass vereinzelte Wetten aus dem Ausland kein Problem sind.

Die Kanzlei VON RUEDEN hat das wegweisende BGH-Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Online-Glücksspielverlusten bis zum Bundesgerichtshof geführt, wobei das Verfahren federführend von unserer Rechtsanwältin Yulia Shmeleva-Kurz betreut wird und bereits in den Vorinstanzen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht von ihr vertreten wurde.

Im Rahmen dieses Leitentscheidungsverfahrens werden insbesondere folgende zentrale Rechtsfragen geklärt:

Sind deutsche Gerichte bei der Abtretung von Ansprüchen an PKF zuständig?

Ist der GlüStV ein Schutzgesetz im Sinne des deutschen Deliktsrechts?

Bestehen Ansprüche nach nationalem Recht, wenn der Anbieter lediglich über eine Konzession aus Malta verfügt?

Wie verhält es sich mit der Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?

Richtig ist, dass wir künftig keine neuen Casino- oder Sportwettenfälle mehr annehmen werden; falsch ist jedoch der Schluss, wir hätten uns aus dem Thema zurückgezogen oder würden bestehende Mandate nicht mehr mit Nachdruck verfolgen. Die von uns bereits übernommenen Fälle betreiben wir mit unverändertem Nachdruck und der gewohnten Gewissenhaftigkeit weiter, wobei wir aufgrund der bereits spielerfreundlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte fest mit einer positiven Entscheidung des BGH rechnen.

#7722
Können Sie uns einmal erklären wieso so viele Personen von ihnen eine Mail bekommen haben, dass sie eine Anpassung des Vertrages unterschreiben sollen?

Der PKF schreibt nach Rücksprache man sollte es nicht unterschreiben und alles wäre gut.

...und das als Fragebogen verpackt.

#7724
Zitat von: Balou2024 am 15 Juli 2026, 13:46:00Von Rüden unterschreibt keiner und der es macht ist selbst schuld !
diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Es gibt einen gültigen Prozesskostenfinanzierungsvertrag zwischen Mandanten und der Profin-Claims GmbH. Dieser Prozesskostenfinanzierungsvertrag wird in keinster Weise durch die Abtretungserklärung zum Nachteil der Mandanten tangiert. Woher nehmen Sie die Begründung, dass Abtretung oder Vollmacht nachteilig sein könnten? Beste Grüße und einen schönen Abend. Johannes von Rüden

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