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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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sollte es wirklich stimmen, dass die roten vergleichsbereiter sind nun, was ich noch nicht so ganz glauben mag.
sollte dennoch jedem klar sein der noch verfahren am laufen hat, dass sie trotzdem die verfahren so lange es geht nach hinten verzögern werden wie es möglich ist.
sie werden weiter berufung einreichen, fristen ausreizen, fristverlängerungen beantragen und was sie nicht alles noch können.

dass sie alle kläger aus der portokasse bezahlen könnten steht ausser frage.

Ist nun schon der dritte (?) User, der es behauptet. Eventuell mag es ja stimmen, aber mal schauen.

Natürlich werden die das, ansonsten würden die Vergleiche ja auch keinen Sinn ergeben, selbst bei den Vergleichsangeboten machen die gegnerischen Anwälte sehr deutlich, dass der andere Weg viel viel länger ausschaut.

Jahreszahl denkt weiterhin nicht eine Sekunde an einen Vergleich und auch der Wettweg nicht.

Denke ich auch was die beiden betrifft... generell denke ich gibts weniger Vergleiche bzw Angebote als hier immer erzählt und vermutet wird... kenne bis heut keinen.

#7789
@Balou Jahreszahl bleibt bei mir bei seinem niedrigem Angebot. Das Vergleichsangebot vor ca. 6 Monate war bei 20%, nach unzähligen Mails liegt es jetzt bei 25%. Das Angebot gilt noch 2 Wochen für uns. Mal schauen was der PKF sagt, der wollte erst bei 50% zustimmen.

Ich sage sogar das Gegenteil, es gibt viel mehr Vergleiche und Angebote als hier diskutiert wird. Ob die Angebote in annehmbarer Höhe sind...ist eine andere Frage.


Jo Kloppo
Wobei die oben genannten soweit ich weiß sogar im Nachbarland nicht zahlen. Zumindest der Weg.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Roy: auch auf Vergleiche nicht?

@Roy: Jahreszahlen zahlt- aber verspätet. Mein Anwalt hat schon mehrere Vergleiche mit denen gemacht. Die 2 Wochen Frist sind eher 2 Monate. Aber sie zahlen.
Bei Weg habe ich keine Ahnung.

Mein Stand ist allerdings ein halbes Jahr her. Wenn sie Vergleiche anbieten werden sie wohl zahlen, aber ich weiß es nicht genau.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Jahreszahlen verspätet sich mit Vergleichen ob gewollt oder nicht keine Ahnung - aber es gibt welche.

Am Ende bleiben die Vergleiche eh verschwiegen.

finde ich aber interessant. Man einigt sich auf x % zahlbar innerhalb 2 Wochen, lässt sich dann aber Monate Zeit.

Also wer nimmt einen Vergleich an von 20 Prozent?

Ich hab nun alleine über 25.000 Zinsen.
Da müsste man ja nicht zurechnungsfähig sein.

Vor allem weil man jetzt schon mehrere Jahre wartet.

es gibt Leute, die haben Kranknheiten, haben ein bestimmtes Alter erreicht und haben auf diese effektive Justiz dann nicht unbedingt Lust.
das hat aber auch System. Man munkelt, daß bestimmte Versicherungen beispielsweise solche Verfahren, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, usw., extra in die Länge ziehen, damit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, daß sich das "Problem" von selbst erledigt.
aber da der Großteil die Parteien wählt, die ein solches Justizsystem zur Verfügung stellt, ist es dann eher das Jammern auf großem Niveau. würde ich sagen.

Wer das annimmt?
Nicht viele vielleicht, aber doch einige.
Darauf spekulieren die ja dass es Menschen gibt denen das Wasser schon in den Mund läuft und diese lächerlichen Quoten zumindest das schlimmste verhindern.
Deshalb verfluche ich diese Typen. Menschlich unterirdisch.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7799
Ich bekam heute folgende Mail von meinem Anwalt:

Die Beklagtenpartei trägt regelmäßig vor, dass Sie auch aus dem Ausland gespielt haben.
 
Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie sich im Zeitraum vom 15.02.2020 bis zum 28.06.2021 im Ausland aufgehalten haben und ob Sie während dieser Aufenthalte auf der Plattform der Beklagten gespielt haben. Sofern Sie sich an entsprechende Auslandsaufenthalte erinnern, teilen Sie uns bitte die konkreten Orte sowie die genauen Zeiträume mit Datumsangaben mit. Falls Sie sich an Einzelheiten nicht mehr genau erinnern können, versuchen Sie bitte, die relevanten Informationen mithilfe von Unterlagen oder Hinweisen wie Hotelrechnungen, Flugtickets, Fotos, Kontoauszügen, Ihrem Google-Maps-Verlauf oder durch Rückfragen bei Freunden und Familienmitgliedern so genau wie möglich zu rekonstruieren.

Diese Angaben sind erforderlich, da der Glücksspielstaatsvertrag unter Umständen im Ausland keine Anwendung findet. Um etwaige Verluste, die gegebenenfalls von der Klagesumme abzuziehen sind, so gering wie möglich zu halten, benötigen wir eine möglichst präzise Darstellung Ihrer Aufenthalte. Ein unvollständiger Sachvortrag könnte daher zu einer (teilweisen) Abweisung der Klage führen, was sich unmittelbar auf den Erfolg Ihres Verfahrens auswirken kann.


Hatten Sie ferner für einen längeren Zeitraum Ihren ständigen Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein?


Ich hatte das denen damals bereits gesagt dass ich zwar im Ausland war aber nicht gespielt habe über deren Plattform. Was glauben die eigentlich wie lange ich nachweise für Urlaube habe 🙄
Zu der Zeit war ja auch corona, wir waren 2x übers Wochenende in Österreich an der Grenze aber ich kann mich nicht erinnern da gespielt zu haben.

Was soll ich jetzt machen?

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