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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ganz einfach. Bekomme raus wann du in Österreich warst. Du kannst sicher in den Kontoauszügen sehen ob du Einzahlungen gemacht hast. Beweisen muss das Casino dass du von dort aus gespielt hast.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Aufpassen.

Der Anbieter hatte IP Daten vom Ausland von mir.

Ich hatte zum Glück vorher gesagt, dass ich im Ausland war und gespielt habe.

Mein Verfahren ist aber ausgesetzt wurden.nach der BGH Entscheidung wird Ausland nicht mehr gefährlich sein

Ich finde absolut nichts mehr zu diesen Kurztrips. Zwischenzeitlich hab ich auch ein anderes Konto und in meinen Mails finde ich nichts.


versuche einen ungefähren Zeitraum zu nennen. schaue email nach über buchungen oder Urlaubsanträge.

Sag denen wenn du zu 100% weißt, dass du in dem Urlaub nicht gespielt hast, dass es nicht so war. wenn du unsicher bist sagst du denen, dass du es nicht genau sagen kannst, weil es zu lange her ist.

ich war im urlaub z.b. ob ich in dem zeitraum gespielt habe? keine ahnung - abstreiten würde ich es nicht. 100% bejahen aber auch nicht.

also habe ich denen meine Urlaubsdaten geschickt. und scheinbar hatte ich tatsächlich gespielt. diese wurden dann bei der klage rausgenommen.


aber da unterscheiden sich ja auch die urteile. einige Gerichte sagen, dass es auf den gewöhnliche Aufenthaltsort ankommt und nichts rausgerechnet werden muss und andere sagen, dass diese verluste nicht zählen

hatte in einem Verfahren gesehen, daß da Logins im Millisekundenbereich aus irgendwelchen asiatischen Ländern festgestellt worden sind. da werden wahrscheinlich also auch Logins festgestellt, wo jemand versehentlich oder absichtlich Zugriff auf das Spielkonto haben wollte. aber Auslandsbezug soll ja eh keine Rolle mehr spielen,

insofern scheint die Kanzlei möglicherweise nicht auf dem neusten Stand zu sein. es gibt ja Kanzleien, die machen Parkverstöße, internationales Weltraumrecht und nebenbei bisschen Glücksspielrecht, daher kann ich die Nachfrage verstehen.

Am besten du stellst zu diesem Thema einen Rückruf mit deinem Anwalt ein. Dann erklärst du ihm das was du weißt. Nur sollte etwas gewesen sein musst Du es sagen. Keiner kann von dir verlangen dass du nach 5-6 Jahren alles noch weißt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

nur weil ein illegaler Anbieter irgendwelche Behauptungen aufstellt, müssen die auch nicht unbedingt wahr sein. die können ja ihre Daten auch einem gerichtlichen Gutachter zur Verfügung stellen, der die Richtigkeit überprüft,. ich finde es auch fraglich, daß solche persönlichen Daten, wie IP-Adressen, anscheinend unbegrenzt gespeichert werden, da müßte mal der Datenschutzbeauftrage eingreifen. 

Also ich hab jetzt mit müh und not alle reisedaten beisammen aber ohne nachweise. (Via bilder details) Für eine Reise sollte der Anwalt bereits nachweise haben. Die hab ich ihm 2023 zur Verfügung gestellt.

Alles weitere müssen Sie mir glauben.

Danke für euer Feedback

Unabhängig davon, ob und wie relevant das Spielen aus dem Ausland ist, verstehe ich, dass dein Anwalt vorbereitet sein möchte, was du aber beweisen willst, kann ich nicht nachvollziehen.

Du willst doch nicht beweisen, dass du im Ausland warst, allenfalls willst du doch beweisen, dass du zu bestimmten Zeiten NICHT im Ausland warst. Aber dafür müsste der Anbieter konkret sagen, welche Logins/Wetten/IPs er meint. Die allgemeine Behauptung kann ein Gericht doch nicht dazu verleiten, dass du exakte Reisezeiten der letzten Jahre nachvollziehen und offenlegen musst. War bei mir auch nicht der Fall.

Die Kanzlei vR hat sich nicht telefonisch zu dem Fragebogen zurück gemeldet und meine E-Mails nicht beantwortet.
Hat irgendwer eine Antwort erhalten?
Ich möchte der Empfehlung des PKF folgen und nicht unterschreiben, kenne aber die Konsequenzen nicht.
Danke

hatte mal, als der Mist anfing, bei einem Anbieter mit AOL damals eine Einzahlung vorgenommen.
 
Ich habe dann unglaubliche 300 Euro gewonnen, damals für mich viel Geld und wolte das sofort auszahlen.

Die Auszahlung wurde verweigert, weil ich mit einer "amerikanischen" AOL-IP-Adresse unterwegs war und ich daher gegen die Vorschriften verstoßen habe, da ich mich zweifelsfrei in den USA aufgehalten habe und da ist die Teilnahme strikt verboten. Die Einzahlungen worden erstattet, der Gewinn einbehalten.

Der Einwand, man habe noch nicht mal einen Reisepass, etc., wurde ignoriert.

Wenn für die Anbieter eine AOL-IP-Adresse für einen zweifelsfreien Aufenthalt in den USA ausreichend ist, ... na gut =) ich muß mal arbeiten.

@Klopapier

Mein Anwalt will das sehen, also gebe ich es ihm so wie ich kann. Nachweise habe ich keine für irgendwelche kurztrips nach Österreich mit dem Auto. Also ich sage ihm wann ich wo war und gut ist. Eingezahlt habe ich zu keinem der reisedaten, das habe ich geprüft.

Mal sehen mit was das OC um die ecke kommt. Letztendlich bin ich auch der meinung dass sie das belegen müssen von wo ich wann gespielt habe.

@Mahnwesen

Mich wundert es nur weil wir das 2023 bereits durchgekaut hatten und jetzt wieder. Am 17.09 ist zweite Verhandlung vor Gericht.

Ehrlich war ich bzw bin ich was das angeht. Wird schon werden

Mir wollte ja vor paar Wochen keiner glauben dass Vergleiche angeboten und gezahlt werden... im Gegenteil verspottet.

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