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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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hatte mal, als der Mist anfing, bei einem Anbieter mit AOL damals eine Einzahlung vorgenommen.
 
Ich habe dann unglaubliche 300 Euro gewonnen, damals für mich viel Geld und wolte das sofort auszahlen.

Die Auszahlung wurde verweigert, weil ich mit einer "amerikanischen" AOL-IP-Adresse unterwegs war und ich daher gegen die Vorschriften verstoßen habe, da ich mich zweifelsfrei in den USA aufgehalten habe und da ist die Teilnahme strikt verboten. Die Einzahlungen worden erstattet, der Gewinn einbehalten.

Der Einwand, man habe noch nicht mal einen Reisepass, etc., wurde ignoriert.

Wenn für die Anbieter eine AOL-IP-Adresse für einen zweifelsfreien Aufenthalt in den USA ausreichend ist, ... na gut =) ich muß mal arbeiten.

@Klopapier

Mein Anwalt will das sehen, also gebe ich es ihm so wie ich kann. Nachweise habe ich keine für irgendwelche kurztrips nach Österreich mit dem Auto. Also ich sage ihm wann ich wo war und gut ist. Eingezahlt habe ich zu keinem der reisedaten, das habe ich geprüft.

Mal sehen mit was das OC um die ecke kommt. Letztendlich bin ich auch der meinung dass sie das belegen müssen von wo ich wann gespielt habe.

@Mahnwesen

Mich wundert es nur weil wir das 2023 bereits durchgekaut hatten und jetzt wieder. Am 17.09 ist zweite Verhandlung vor Gericht.

Ehrlich war ich bzw bin ich was das angeht. Wird schon werden

Mir wollte ja vor paar Wochen keiner glauben dass Vergleiche angeboten und gezahlt werden... im Gegenteil verspottet.

Glaub ich immer noch nicht...

Zitat von: Durchbrenner am 21 Juli 2026, 14:42:06Mir wollte ja vor paar Wochen keiner glauben dass Vergleiche angeboten und gezahlt werden... im Gegenteil verspottet.
Meinst du allgemein oder die Roten?
Es gab schon immer Angebote nur nicht flächendeckend. Nur weil a,b,c keinen bekommen haben ist's nicht ausgeschlossen dass d und e einen bekommen.
Taktik wie immer nicht durchschaubar.
Die meisten allerdings vermutlich im Bereich von 20-50 Prozent. Und je nach Verfahrensstand.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bevor wieder unendlich über mögliche Vergleiche oder eine eventuelle Vergleichsbereitschaft hin und her diskutiert wird hier mal ein wieder anderer Anreiz oder vielmehr ein Idee um vielleicht viel mehr Bewegung in unsere Probleme zu bekommen...:-)

Ich habe in der letzten Zeit immer wieder davon gelesen, dass der Glücksspielstaatsvertrag derzeit evaluiert wird,  u.a. auch wie ab 2027 Lizenzen neu vergeben bzw. verlängert werden sollen.

In meinen Augen wäre dies doch der optimale Zeitpunkt bzw. Anlass für die GGL die gesamte Problematik der Rückforderungsansprüche von geschädigten Kunden zu beenden.

Neue Lizenzen bzw. Lizenzverlängerungen sollten nur damit einhergehen, dass die Anbieter ihre "Altlasten" bereinigen müssen, um dem deutschen bzw. europäischen Rechtssystem zu mindest ein wenig Respekt zu zollen.

Der Anwalt Dr. Oliver Peschel hat diesbezüglich den Ansatz der "Österreicher" im Rahmen der Öffnung deren Marktes unter die Lupe genommen.

https://www.derstandard.at/story/3000000331777/gluecksspielreform-wer-kuenftig-mitspielen-will-muss-altlasten-bereinigen

Diesen Ansatz müsste die GGL übernehmen und es gäbe ein wenig mehr Hoffnung für uns, was meint ihr?

Diese Idee ist jetzt nichts neues. Der Gedanken wurde in den letzten 100 Seiten auch schon eingebracht.
Österreich ist Österreich und D ist D.
Ich weiß nicht wann die Überprüfung zwecks Verlängerung der Lizenz genau stattfindet, jedoch bin ich mir sicher dass die GGL keine solchen Kanonen auffährt. Deutsche Behörden brauchen gerne mal Jahre Vorlauf.
Und Steuereinnahmen stehen nun mal über dem Wohl des Bürgers. Was der soll hat der liebe Herr Merz doch oft genug gesagt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

mein gedanke roy.

die würden das sogar am liebsten jetzt schon machen mit den neuen lizenzen bevor ein eugh urteil offiziell wird wo sie nacher wirklich hintergragt werden.

lieber noch paar jahre steuern einsammeln bevor man die lieben freunde vielleicht verekelt

Vielleicht noch zu dem Thema Auslandsaufenthalte:
Ich hatte 3 Verfahren vor Gericht und wir hatten vorher dann meine Urlaube grob zusammengefasst und die Summe rausgerechnet.
Tagestripps über die Grenze oder sonstwas konnte ich mich nicht dran erinnern, ist ja schließlich 10 Jahre her.
Du kannst theoretisch glaubhaft sagen "nö war ich nicht" und dann soll der Anbieter dir erstmal das Gegenteil beweisen.
Du kannst genauso argumentieren, dass du z.B. im Hotel Wlan oder in der Wirtschaft im WLAN warst, wenn die VPN nutzen kannst du das ja nicht wissen und ist auch nicht dein Problem.
Bei einer der 3 Verfahren war die Gegenseite so hartnäckig, dass der Anwalt irgendwann meinte "okay, gehen wir die Länder doch einfach kurz durch"
Ich hab gesagt ich kann auch gerne meinen Reisepass noch vorbeibringen damit sie es glauben, aber ein einfaches ja/nein hat dann gereicht, lief dann wirklich 5minunten lang folgendermaßen ab:
"Waren sie schonmal...
In der Usa - nein
Belgien - ja hatte ich angegeben
Frankreich - ja hatte ich angegeben
Sri Lanka - nein
China - nein
Pakistan - nein
.....
Der Anwalt musste sich selber das lachen verkneifen aber hat dann abschließend auch nur gemeint "gut, dann hätten wir das ja geklärt, wenn die Gegenpartei weitere Beweise für den Auflandsaufenthalt hat, dann bitte jetzt vorbringen. Nein? okay danke"

Will nur mal erwähnen man könnte auch einen Proxy verwendet haben. Somit wäre alles hinfällig

Das ist doch alles auch nur Taktik.
Rausgerechnet ist weg, wenn LG blöd kommt geht's auch zum OLG und wenn der Kläger sagt dann beweise mir das Mal bekommen die OC's wieder Monate Zeit um Daten zur Beweisführung zu bringen.
Fazit, rausziehen bis Ultimo. Im besten Fall noch falsche Daten oder diese eben durch Hotelverbindungen falsch ausgelegt.

Hoffentlich spricht der BGH hier mal ein Wort.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich war in meiner Zockerzeit NIE im Urlaub, habe ausschließlich abends zuhause am Laptop Wetten abgegeben (kein Smartphone zu der Zeit) und trotzdem kam genau dieser Einwand.
Abgesehen davon wie bereits erwähnt; Beweislast liegt beim Casino.

Das sehen nicht alle OLG so. Deshalb auch die BGH Verhandlung im September.

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