Die einzige Möglichkeit wäre eine Nichtzulassungsbesxhwerde für die Gegenseite und das passiert sehr selten.
Das stimmt nur, wenn das OLG die Revision nicht zulässt. Ansonsten kann die Gegenseite ganz normal Revision einlegen. Übrigens legen bestimmte Anbieter wohl grundsätzlich eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, wenn die Revision nicht zugelassen wird. Spätestens dann setzt der BGH das Verfahren aus.
Balou hat aber Recht, wenn er sagt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens einen Zeitgewinn darstellt. Darüber hinaus kann er ein Urteil des OLG, das noch nicht rechtskräftig ist, ohne Sicherheitsleistung vollstrecken.