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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3331 am: 13 Juni 2025, 11:31:17 »

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3332 am: 13 Juni 2025, 11:34:35 »
Der Text bleibt an den für Euch wichtigen Stellen auffallend im Konjunktiv,
und was die Haftung der Geschäftsführer angeht:
Glaubt jemand, dass die sich nicht schützen davor, den Besitz nicht verschieben, überschreiben, verschleiern ... ?
Wie will jemand einem Nackten in die Taschen greifen?

Ihr manövriert Euch schon wieder ganz aufgeregt in einen 'Spielmodus' (so wie Ihr gefiebert habt, endlich mal zu gewinnen).
... und habt doch wieder nur ne Glaskugel.
Wie lange wollt Ihr Euch damit aufhalten? Wenn Ihr  ne Rückvergütung erhaltet, werdet Ihr das live mitkriegen. Ohne das 'Hinterherrenen'.
Macht besser was Schönes - oder was Wichtiges, z.B. Eure Abstinenz verfestigen und  Euch auf was fixieren, wofür sich's lohnt, weil es
Euch damit gut, besser geht.
Ihr könntet sogar öfters mal jemand antworten, der Hilfe sucht. ---- Kurioses Unterfangen? :)))    ;)
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #3333 am: 13 Juni 2025, 11:49:40 »
Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit


Re: BGH Urteil
« Antwort #3334 am: 13 Juni 2025, 12:11:19 »
Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit

Immer diese rumgeheule. Zieh doch deine Klagen gleich zurück, wenn deiner Meknung nach alles eh nix bringt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3335 am: 13 Juni 2025, 12:12:24 »
Das sind ja eigentlich gute Nachrichten oder nicht?? Geht ja in die richtige Richtung? Unser Schlissantrag sollte auch in die Richtung gehen. Wäre ja ein Widerspruch

Re: BGH Urteil
« Antwort #3336 am: 13 Juni 2025, 12:36:28 »
Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit

seit wann ist man verpflichtet eine Straftat anzuzeigen?
Gelder, die vom illegalen Glücksspiel zurück kommen, dürften aus einer unerlaubten Handlung (illegales Glücksspiel) stammen und daher wohl eher weniger einer Insolvenz unterliegen.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3337 am: 13 Juni 2025, 13:33:37 »
Die Überschrift lautet: Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH

Da steht nicht: Der EugH hat entschieden ...

Also weiter schön die Hufe still halten ...



Hat eigentlich schon mal jemand das Gesicht auf dem Mars näher betrachtet? Unheimlich, oder? Man behauptet zwar, dass es sich um eine Gesteinsformation handeln solle und der Mensch in allem und jedem Strukturen erkennt, die gar nicht da sind, doch ich bezweifle das stark!
Vermutlich haben sich die Marsianer, die einst von der Erde kamen, unter die Erde verzogen.  Das, was da öfters als Einschlagkrater gedeutet werden, sind garantiert Be- und Entlüftungssysteme.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3338 am: 13 Juni 2025, 13:35:42 »
Auch wenn es so sein mag. Der EuGH folgt in 87% der Fälke dem Geberalanwalt!

Deshalb erledigen sich Verfahren vor dem EuGH schon vorher :)

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3339 am: 13 Juni 2025, 13:45:50 »
Sind doch gute Nachrichten. Ein weiterer Schuldner an den ich mich mit meiner Forderung wenden kann. Und wenns derselbe Generalanwalt wie beim C440/23 Verfahren ist, ist das auch vielversprechend.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3340 am: 13 Juni 2025, 13:59:04 »
Das gilt aber für Österreich, Hans

Re: BGH Urteil
« Antwort #3341 am: 13 Juni 2025, 14:29:11 »
Jein, Fragen ob das Recht der Klage in dem Land wo die Spiele durchgeführt werden oder ob ein Land im Bezug auf Glücksspiel die Dienstleistungsfreiheit einschränken kann sind EU Rechtsfragen. Die Auslegung von den einzelnen Ländern könnten dann natürlich unterschiedlich sein.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3342 am: 13 Juni 2025, 14:52:10 »
Danke Roy. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. EU-Fragestellungen gelten für die EU und nicht nur für das eine Land. Ausnahmen gibt es immer wieder, aber hier will man wissen, ob Glücksspiel Ländersache ist und somit gilt das für alle EU-Länder, da Malta überall anbietet und in Malta selbst darf man es nur mit maltesischer Lizenz. Was eine Ironie.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3343 am: 13 Juni 2025, 23:39:32 »
Also Leute….
Wäre euch lieber, es würde heißen:
Die Geschäftsführer haften nicht !
Also bitte nicht schwarzmalen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3344 am: 14 Juni 2025, 00:58:36 »
Ganz genau, Vorallen Dingen heißt der Tenor bei illegalem Online Glückspiel. Das heißt es kann ja nicht legal mehr sein wenn der GF haftet.

Für mich sind das ganz Klar die richtigen Signale für unser Verfahren. Der würde sich ja selbst lächerlich machen wenn er auf einmal das „Gegenteil“ behauptet

 

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