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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3465 am: 26 Juni 2025, 00:16:54 »
Das ja peinlich. Wenn dein Anwalt ein Fuchs ist, könnte der sich vielleicht Schadensersatzansprüche des Wettbüros gegen ihren Anwalt per Pfändung schnappen. Ich habe darüber aber noch nicht weiter gedacht, war jetzt nur der erste Einfall.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3466 am: 26 Juni 2025, 10:33:18 »
hört sich nicht plausibel an. aber bei der Kanzlei kann man das nie wissen, ist die SUmme mehr als 20.000 Euro?
wenn nein, ist die eh unzulässig, wenn ja, muss man bedenken, dass die Erfolgsquote von solchen Nichtzulassungsbeschwerden im unteren Promillebereich liegen,
wenn ich das richtig in Kopf habe.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3467 am: 26 Juni 2025, 12:21:52 »
Unterlagen für die Berufung werden normalerweise von Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Azubis bearbeitet und versendet.
Da wird sich wohl bald jemand einen neuen Job suchen dürfen.

Und zum Thema Schadensersatz des Anbieters gegenüber dem Anwalt:
Das LG Karlsruhe urteilte letztes Jahr, dass der Anwalt nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn die Berufung sowieso aussichtslos gewesen wäre.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3468 am: 26 Juni 2025, 13:30:24 »
Unterlagen für die Berufung werden normalerweise von Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Azubis bearbeitet und versendet.
Da wird sich wohl bald jemand einen neuen Job suchen dürfen.

Hätte ich mir nicht vorstellen können. Grade in der Berufung wird es interessant für das weitere Verfahren. Bei über 100 Seiten werden sie sicherlich immer ein aktuelles Muster haben.

Wo die Immer den Verstoß gegen das Materielle Gesetzauflagen erwähnen. Aber da muss doch einer nochmal rüber gucken…

Edit Olli: Zitatfunktion korrigiert
« Letzte Änderung: 26 Juni 2025, 13:59:44 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3469 am: 26 Juni 2025, 15:08:31 »
Wenn am 10. Juli die Schlussanträge des Generalanwaltes verkündet werden, was denkt Ihr wie lange wird es dauern, bis der EuGH ein Urteil dazu fällt?
Sind 3-5 Monate realistisch?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3470 am: 26 Juni 2025, 15:25:30 »
Schneller, die haben sich lange genug auf der Nase rumtanzen lassen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3471 am: 26 Juni 2025, 15:28:17 »
Die Anwälte meinten September/Oktober wenn ich mich recht erinnere.
Ist allerdings nicht der Brustlöser für Sportwetten falls du darauf raus wolltest.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3472 am: 26 Juni 2025, 15:36:30 »
Meint ihr wirklich es kommt zum Urteil?
Es ist immer noch möglich, dass die Klage nach dem Schlussantrag zurückgenommen wird…

Was meint ihr? Sportwettenverfahren werden die es bestimmt nicht machen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3473 am: 26 Juni 2025, 15:37:32 »
Ich hoffe ja auf eine weiterverfolgung des EugH, unabhängig von Anträgen der Parteien

Re: BGH Urteil
« Antwort #3474 am: 26 Juni 2025, 17:05:06 »
Wenn die Klage zurückgenommen wird, ist das auch wie eine Niederlage. Die können nicht einfach bis vor den EuGH gehen, zurückziehen und die Fragestellung bleibt weiterhin offen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3475 am: 26 Juni 2025, 17:07:12 »
Die können das schon zurückziehen wobei ich dann glaube dass der BGH die Verfahren wieder freigeben wird. Wenn es blöd kommt dann wird der BGH von sich aus eine Grundsatznachfrage ans EuGH stellen. Das müsste möglich sein.
Ich glaube nicht dass sich die OLG's und der BGH noch lange verarschen lassen.
Aber wer weiß....
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3476 am: 26 Juni 2025, 20:22:55 »
Habt ihr hier alle ausschließlich Sportwetten Klagen am laufen oder auch gemischte.
ZB 65 Prozent SW und 35 Prozent Casino?
Meinetwegen auch das umgedrehte Verhältnis.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3477 am: 26 Juni 2025, 20:33:45 »
80% Sportwetten, 20% Casino aber bisher nur VU am LG weil der Anbieter aus Gibraltar nicht reagiert.

Hätte noch 2 andere Anbieter, bei denen ich allerdings noch keine Klage eingereicht habe.
Möchte da erst mal abwarten, weil ich selbst finanziere.

Wenn die Verjährung 3 Jahre beträgt, kann ich sowieso nichts mehr holen. Bei 10 Jahren rückwirkend, hab ich noch 1-2 Jahre Zeit, bevor die Verjährung beginnt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3478 am: 26 Juni 2025, 21:53:52 »
Kann mir vorstellen, dass beim Europäischen Gerichtshof etwas ähnliches gibt, wie Leitsatzentscheidungen und daher solche Verfahren nicht mehr durch Vergleich oder Rücknahme erledigt werden können.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/leitentscheidungsverfahren-bgh-2212778


 

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