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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4305 am: 01 Oktober 2025, 11:24:29 »
Noch besser zocken aufhören und keine Klagen für die 'Neuzeit' benötigen. 😃
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4306 am: 02 Oktober 2025, 17:01:40 »
Zitat
Illegale Online-Sportwetten vor dem EuGH – Weichenstellung für ganz Europa

 👉 Können Spieler ihre Verluste aus illegalen Online-Sportwetten in Deutschland zurückfordern?
Der BGH hat dies in dem von Gamesright geführten Verfahren bereits im Juli 2024 vorläufig bejaht. Vor seiner endgültigen Entscheidung möchte er vom EuGH klären lassen, ob europarechtliche Bedenken bestehen.

Warum Europarecht?
Das Glücksspielrecht ist in Europa nicht harmonisiert. Jeder Mitgliedsstaat bestimmt selbst, welche Angebote erlaubt sind – solange dies kohärent, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei geschieht. Lizenzen anderer Länder sind nicht anzuerkennen. Auf dieser Grundlage prüft der EuGH, ob nationale Beschränkungen mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind.

Die deutsche Besonderheit 2012–2021
Bis 2012 galt ein unionsrechtswidriges Monopol für terrestrische Sportwetten, während Online-Glücksspiel für alle Anbieter verboten war – ein Verbot, das rechtmäßig war.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 wurde ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eingeführt. Sportwetten blieben grundsätzlich verboten, konnten aber auf Antrag erlaubt werden.
Im anschließenden Konzessionsverfahren kam es zu Rechtsstreitigkeiten (u.a. durch …), sodass die Behörde keine einzige Erlaubnis vergab – obwohl dies unionsrechtlich möglich gewesen wäre.
Faktisch bedeutete das: Online-Sportwetten waren weiterhin verboten – ohne jede Ausnahme.

Verhalten der Anbieter
Staatliche Anbieter hielten sich an das Verbot und boten kein Internet-Glücksspiel an.
Private Anbieter wie … betrieben ihr Online-Angebot dennoch weiter – und erklärten vor dem EuGH sogar, dass sie sich wegen angeblicher Rechtsverstöße der Behörden auch nicht an Spielerschutzvorschriften halten mussten.
Verbotene Livewetten, fehlende Einsatzlimits und massive Werbung prägten den Markt. Schäden in Milliardenhöhe.

Rolle der Behörden
Die Behörden griffen nicht ein – auch weil nach der EuGH-Rechtsprechung (Ince) Sanktionen gegen terrestrische Anbieter nicht möglich waren. Übersehen wurde dabei: Für das Internetangebot gab es nie ein staatliches Monopol. Das Verbot galt durchgehend und rechtmäßig. Gamesright zog deshalb vor den BGH.

In Luxemburg zeigte sich nun:
Die Argumente von … zerfielen.
Die Richter zogen drastische Vergleiche (illegale Drogenverkäufe, Wetten auf den Ausgang von Prozessen).
Europäische Kommission und mehrere Mitgliedsstaaten stützten klar die Position von Gamesright - für alle betroffenen Verbraucher.

Wie geht es weiter?
11.12.2025: Schlussanträge des Generalanwalts (Richtungweisend in 4 von 5 Fällen).
Q1 2026: Urteil des EuGH.
Danach können nationale Gerichte die vielen ausgesetzten Verfahren fortführen – ohne das BGH-Urteil abwarten zu müssen.

👉 Fazit: Die EuGH-Entscheidung wird europaweite Signalwirkung haben. Sie betrifft nicht nur die Frage, ob Spieler Verluste zurückfordern können, sondern auch die Grundsätze der Kohärenz und der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielrecht.
Quelle Gamesright über linkedin
« Letzte Änderung: 02 Oktober 2025, 20:43:34 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4307 am: 02 Oktober 2025, 17:17:48 »
Wer hat das verfasst?
Q1 Urteil ist straff gedacht. Werden wir sehen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4308 am: 02 Oktober 2025, 17:22:57 »
Zitat
Wer hat das verfasst?

Gute Frage -
vor allem muss hier eine Quellenangabe erfolgem, anders, also ohne, ist das rechtswidrig und gilt als Plagiat!
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #4309 am: 02 Oktober 2025, 17:38:48 »
Quelle Gamesright über linkedin.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4310 am: 02 Oktober 2025, 18:04:22 »
Ok danke
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4311 am: 02 Oktober 2025, 19:26:27 »
Ich schätze deine Meinung und würde sie gerne lesen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4312 am: 02 Oktober 2025, 19:55:36 »
Klar kannst Du deine Meinung kund tun. Du bist derjenige der mit anderen Meinungen Probleme hat. Dann müsste ja im Dezember das Casino Urteil kommen. Ich hätte keine Probleme mit Februar glaube aber eher an Q2. Du darfst aber gerne recht behalten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4313 am: 02 Oktober 2025, 20:26:13 »
Der Satz hat wahrscheinlich noch nie etwas gebracht, aber:

Komm mal runter!

Wie kann denn jetzt ernsthaft der Unterschied zwischen Q1 und Q2 so an deinen Nerven nagen. Selbst wenn das Urteil für Februar vorgesehen ist (da magst du recht haben, alles gut), braucht es doch nur eine interne Vertretung oder einen kranken Richter, vielleicht sogar nur eine verspätete Stellungnahme, und schon sind wir in Q2.

Und dann (egal wann) zählt der Inhalt.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4314 am: 02 Oktober 2025, 20:48:36 »
Zitat
Wieso tue ich mir das überhaupt an!

Oh, ja, das drage ich mich auch manchmal ...

Q1 und Q2 sind übrigens sehr schlecht. selbst Q3 ist eigentlich noch mehr als dürftig. Doch ab Q4 können wir darüber reden, dass Wände vernünftig gespachtelt werden oder wurden. Der Putzer verlangt natürlich mehr für die auch erhöhten Arbeiten.

Oder meint Ihr was Anderes?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4315 am: 02 Oktober 2025, 20:59:56 »
Ich meine, dass die Richter eine schnelle Entscheidung im Sinne der Kläger wollen, auch wegen der Verjährung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4316 am: 03 Oktober 2025, 11:40:58 »
😂😂😂
Echt jetzt? Der Zocker ist wegen meinem harmlosen Post ausgeflippt und hat's dann wieder gelöscht? Obwohl ich ihm mitgeteilt habe er darf gerne recht behalten. 🤦🤦
Alleine daran sehe ich welch Geistes Kind er ist.
Aber das Klientel kenne ich.

Vor allem weil es völlig egal ist ob Februar oder zB April. Meine Güte 😂

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4317 am: 03 Oktober 2025, 14:37:15 »
Hat der Thread bald Winterurlaub oder wie sieht's da aus? 😊

Re: BGH Urteil
« Antwort #4318 am: 03 Oktober 2025, 14:40:44 »
Hier wird in letzter Zeit ein Kuchenteig gemixt mit Zutaten die ich für Grünkohl und Kartoffelsalat nutze 🙈😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #4319 am: 03 Oktober 2025, 15:53:31 »
Hat der Thread bald Winterurlaub oder wie sieht's da aus? 😊
Da wird's dieses Jahr keinen geben und Du dich bis Februar gedulden müssen. Heuer ja noch ein Urteil und einmal Generalstaatsanwalt. Dann Weihnachten und Jahreswechsel und nächstes Urteil. Bis dahin steppt der Bär 🤷😂😂
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