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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Sehe ich leider auch so und kann es nicht Recht nachvollziehen. Es ist hinläufig bekannt dass es bei diesen Klagen durch die Verjährung auch um Zeit geht.
Scheint nicht wirklich zu interessieren.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das Vertragsverletzungsverfahren läuft weiter, aber es gibt keine konkrete Aussage zum zeitlichen Horizont.

Martin Schirdewan (Die Linke) hat dazu am 05.12.2025 folgende Fragen an die EU-Kommission gestellt (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-004836_DE.html):

  • Welchen Beschluss wird die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens als nächstes fassen, und wann ist damit zu rechnen?
  • Wenn die Kommission beschließt, nach dem Aufforderungsschreiben eine begründete Stellungnahme abzugeben, auf welche Gründe wird sie sich dann stützen?
  • Erwägt die Kommission, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen?


Die Antwort darauf konnte ich (abgesehen von Seiten voller Casinowerbung) nur hier finden: https://politique.pappers.fr/question/follow-up-question-to-the-commissions-answer-to-question-p-0048362025-QECR1021937

Das ganze ist dort nur auf Englisch, daher hier eine Übersetzung der Antwort:

ZitatAntwort von Herrn McGrath im Namen der Europäischen Kommission

(27. März 2026)

Die Kommission muss ihre Bewertung unter vollständiger Einhaltung des EU-Rechts und auf der Grundlage aller relevanten rechtlichen und tatsächlichen Umstände durchführen. Angesichts der Komplexität des Vorgangs und der Beteiligung mehrerer Akteure an der Analyse ist es derzeit nicht möglich, einen konkreten Zeitpunkt für den Abschluss der Prüfung in dieser Angelegenheit oder für mögliche Folgemaßnahmen zu nennen.

Die Kommission wird über die geeigneten weiteren Schritte entscheiden, sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist.


Ich weiß, dass dies keinen riesigen Mehrwert für die laufenden Verfahren darstellt aber man sieht immerhin, dass Malta wohl etwas eingereicht hat und das ganze nicht auf Eis liegt (was man fälschlicherweise oft annimmt sobald man zu so einem Thema öffentlich gar nichts mehr wahrnimmt).

Mich wundert nichts mehr. Klage eingereicht 2023.

Unter Bezugnahme auf den Schriftsatz der Klägerseite vom 20. Mai 2026 wird noch einmal versi- chert, dass es sich bei dem anberaumten Verhandlungstermin 14. September 2027 um die der- zeit früheste Möglichkeit handelt. Wie bereits mitgeteilt, ist die zuständige Einzelrichterin parallel zu ihrer Tätigkeit in dem zivilrichterlichen Dezernat seit Anfang dieses Jahres als Ergänzungs- richterin in einem umfangreichen Strafverfahren eingeteilt. Stand jetzt sind in diesem Strafverfah- ren bis einschließlich Dezember 2026 zwei volle Sitzungstage pro Woche terminiert, sodass ein normaler Sitzungsbetrieb in dem zivilrichterlichen Dezernat daneben derzeit nicht möglich ist, was wiederum zur Folge hat, dass ein Großteil der ursprünglich für 2026 anberaumten rund
60 zivilrichterlichen Verhandlungen bereits in das Jahr 2027 verlegt werden musste.

#7218
Das ist leider nur noch armselig. Wann sollen die aufgesetzten Terminen dann aufgenommen werden? Das kann bei deinem Gericht ja nur mindestens Start 2028 sein?
Bei dir ist es ein OLG, oder?

Wobei du auch mit 2028 rechnen kannst. Bin mir ziemlich sicher dass die deinen Termin auch verschieben werden, wegen dienstlichen Gründen. ;)

Um den Schmerz zu lindern 🙈
So kannst du es locker nehmen ob der EuGH im September oder Anfang nächsten Jahres urteilt. Vielleicht gibt's dann vom BGH noch einen Leitfaden zu Sportwetten und schon sind wir Mitte nächsten Jahres.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Grundsätzlich hast du da auch Recht, Roy.
Bei mir geht es eigentlich nur noch gegen die Roten, und wenn ich da bis 2028/2029 warten muss(da noch im LG)..dann gib ich wirklich auf.
Gefühlt gibt es da nur noch ein Kuchen, das immer mehr schrumpft, und man hätte gern noch ein großes Stück bevor es nur noch Krümmel sind.

Wird der Kuchen nicht weiter befüllt?

Weiß jemand ob die Kanzlei von Rüden noch Glückspiel Fälle annimmt? Von ihrer Homepage sind diese nämlich verschwunden.

#7223
Besser ist das@ Balou

Dann kannst deinen Fall auch bei mir einreichen. Bei mir bekommst du dann wenigstens 1 mal Rückmeldung in einem Jahr, statt gar nicht 😊

#7224
Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 09 Juni 2026, 00:39:49Dann kannst deinen Fall auch bei mir einreichen. Bei mir bekommst du dann wenigstens 1 mal Rückmeldung in einem Jahr, statt gar nicht 😊

wenn das nicht wahr wäre, würde ich lachen.
wenn du eine Rückruf bitte erstellst, ist es auch wieder Glücksspiel ob sie es tun oder nicht. und die chance liegt unter 50% 😂

bin dort mit 3 Fällen (einem großen) und bin mehr als enttäuscht über deren arbeitsmoral


@Balou: also ich ich habe gerade geschaut und finde das bei von rueden noch immer:
https://www.rueden.de/lp/onlinecasino/

Ich bin da leider auch mit Fällen und per Mail und telefonisch keine Antwort seit Monaten!

Unterlagen werden einfach nicht weitergeleitet unfassbar!

Zitat von: Balou2024 am 09 Juni 2026, 07:05:33Ich bin da leider auch mit Fällen und per Mail und telefonisch keine Antwort seit Monaten!

Unterlagen werden einfach nicht weitergeleitet unfassbar!

also ich kann nur sagen, sie leben noch 😂

sie haben mir vor 2-3 wochen unterlagen weitergeleitet wo (vermutlich) der anbieter gegen die wiederaufnahme angeht.
auf meine rückfragen per mail habe ich keine antwort erhalten. aber wundern tut es mich nicht mehr

Ich muss noch akteneinsicht beantragen. Das ist alles nicht normal. Vorher werde ich meinen PKF mal informieren.

@Bobby
😂😂😂😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7229
 :D  Wir sollte alle Rechtsanwalt werden. Nehmen die Fälle mit Kusshand, Archivieren alles und kassieren siebenstellig im Jahr.

Handakten verschicken wir mit Daten von anderen Mandanten.. alles nicht so wichtig ::)

Hab die Vergleiche vergessen. Archivieren bis zum Vergleich, egal wie der ausfällt und verkaufen das dem Mandanten als super Vergleich, da der Anbieter nicht mehr als 10% zahlen wird..


Gut, dass es Anwälte für Anwaltshaftung gibt, die solche Arbeitsmethoden auseinander nehmen =)

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