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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Balou2024 am 14 Juli 2026, 17:03:20Richtig!

Nun taucht aus dem nichts auch die Phoenix Management AG auf unter Punkt 2
Ja die meinte ich im vorletzten Post.
Vor allem soll man ein Dokument unterschreiben, in welchem man plötzlich Ansprüche gegen einen Finanzierer abtritt, mit welchem man noch nie etwas zu tun hatte. Bei mir ist PKF Profin, von Phoenix Management AG habe ich heute zum ersten Mal gehört.

Alles sehr merkwürdig. Muss man fast hoffen,dass die Profin erneut zu einem Anwaltswechsel auffordert. :o

Also davon abgesehen was beim PKF passiert, wie die Kanzlei hier vorgeht, das gehört definitiv auch mal gesondert geprüft. Das ist ja unter aller Sau.
Wie Roy schon sagt - ein persönlicher Kontakt von Associates wäre hier das Mindeste.

Kläger stehen alleine im Wald - wie die letzten Jahre.
Für die nächsten Artikel und Youtube Videos wie "klar für Kläger" alles ist, dafür ist dann Zeit da.

Erstmal nichts unterschreiben. Ich werde das prüfen lassen!

#7638
kurze frage, hat dich schon einer getraut bis zu der 2ten seite zu klicken was da noch alles steht? 😂


btw. können wir bitte auch über diesen punkt mal sprechen?

MANDATSVERTRAG (Auszug der wichtigsten Regelungen – der vollständige Text wird Ihnen nach Unterzeichnung als PDF zugesandt)



erst unterschreibst du und dann zeigen wir dir alles was du unterschrieben hast?

ist das wirklich seriös? von einem Anwalt?

Nicht unterschreiben!
Die haben mit jedem einzelnen von euch zu telefonieren und das im Detail zu erklären. Es geht im Moment sowieso nicht weiter.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich werde das Dienstag durch einem Anwalt prüfen lassen.

#7641
Hallo,

was steht denn genau in der Nachricht von Rüden? Oder kam das vom PKF?

Ansonsten bitte mal den bestehenden Vertrag prüfen. Wenn Sie raus möchten können Sie das ja machen. Ihr habt aber ja weiterhin Eure Ansprüche. Gleichzeitig würde ich mir bestätigen lassen, welche Kosten bisher übernommen wurden. Danach würde ich mir schlicht einen anderen PFK/Kanzlei suchen und oder den Rest selbst zahlen.

Zitat von: Balou2024 am 14 Juli 2026, 18:21:18Ich werde das Dienstag durch einem Anwalt prüfen lassen.


ehrenmann. küsschen aufs nüsschen. der nächste döner geht auf mich... falls wir uns mal sehen 😂

Ich gehöre auch zu den glücklichen die das Schreiben erhalten haben.

Ich besitze bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen 3 mal unendlich.

Gerne würde ich den Weg einer Inlandspfändung ausprobieren. Hat jemand damit Erfahrungen? Es handelt sich um ein Whitelist Anbieter.

Die Kosten hierfür wären wohl mit ca 500€ überschaubar.

Es geht um einen hohen 5 Stellingen Betrag
Den

Der PKF will natürlich warten.

Ich bin am überlegen ob ich es aus eigener Tasche anstoßen soll.


möchte und kann dir da nicht sagen ob das was bringt oder nicht.

aber kannst du mir mal erklären, wenn dass wirklich eine option ist, worauf der PKF warten will?

Zitat von: Duffi am 14 Juli 2026, 18:47:14möchte und kann dir da nicht sagen ob das was bringt oder nicht.

aber kannst du mir mal erklären, wenn dass wirklich eine option ist, worauf der PKF warten will?

Der PKF möchte auf das EuGH Urteil warten und begründet es damit: aktuell ist auch aus keinen Parallelverfahren eine erfolgreiche Vollstreckung bekannt


#7646
also zunächst dürfte die Situation bei den meisten Betroffenen ähnlich sein;
PKF ist Profin, Kanzlei war Godenstein bis zum forcierten Wechsel zu Rüden ?

Ich habe meine Unterlagen mal durchgesehen, bei G. finde ich keinen Mandatsvertrag, vertragliche Beziehung nur zwischen mir und Profin plus Mandatserteilung für G. aber kein Vertragstext zwischen mir und G., da das zwischen G.und Profin ablief.

Beim Wechsel auf Rueden ebenfalls nur Mandatsübernahme ohne Vertragstext.(insoweit passt das zur heutigen Rüden-Mail, wo es ja sinngemäß heißt, bisherige Tätigkeit solle lediglich "sauber schriftlich festgehalten werden" und Dokument sei erforderlich um von Profin Zahlungen einfordern zu können.

Bis dahin wäre das alles in Ordnung, wenn dann nicht im eigentlichen Vertragstext plötzlich die zusätzliche Verpflichtung "Zahlt Profin trotz Aufforderung nicht oder wird Profin zahlungsunfähig, kann die Kanzlei die Vergütung von Ihnen verlangen".

Für mich liest sich das so.
Bislang galt, solange Profin zahlt arbeitet der Anwalt, bleiben Zahlungen aus wird Tätigkeit eingestellt und Verfahren ist quasi am Ende, aber kein Regress gegen mich.
Mit Unterschrift unter das neue Dokument würde ich nun aber für ausbleibende Zahlungen der Profin selbst von Rüden in Anspruch genommen werden.
Also nix mehr mit kein finanzielles Risiko.
Daher für mich so unannehmbar.

Kann aber genauso gut bedeuten, wenn der PKF insolvent wird, müsste ich um das Verfahren fortzuühren selbst zahlen.
So wäre es wieder normaler Vorgang. Jetzt müsste man Profi sein .




Du hast es eigentlich ganz gut beschrieben, ich würde schlicht auf die bestehende Vertragsbeziehung verweisen. Nichts unterschreiben.

mal abwarten, ob Balou etwas in Erfahrung bringen kann.

Wenn es wirklich nur um eine persönliche Zahlungsverpflichtung bei Insolvenz oder Ausstieg des PKF für dann zukünftige Mandatsweiterführung geht ist das aus meiner Sicht ein normaler Vorgang.
Wenn aber auch Regress für bereits geleistete Arbeit gemeint sein sollte, wäre das so nicht hinnehmbar.
Weiss einer, wie die Vergütung zwischen Anwälten und PKF konkret praktisch abläuft?
Erst zahlen dann leisten, oder stellen die Anwälte ihre Tätigkeitsschritte jeweils rückwirkend in Rechnung. Gerichtsgebühren beispielsweise müssen ja vorab gezahlt werden.
Wie sieht es bei abgebrochenem Verfahren mit den Kosten der Gegenseite aus? §269 Abs.3 ZPO.
Fragen über Fragen

Gut beschrieben und das Fazit passt.
Auf keinen Fall panisch das Ding unterzeichnen.
Wenn ihr den Hintergrund des ganzen kennen würdet, könntet ihr prüfen ob es mit einem neuen PKF weitergehen könnte. Problem die meisten nehmen momentan nicht viel an.

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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