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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Shinfuu am 15 Juli 2026, 18:47:56habe keine Lust dass diese in Stolpern geraten , keine Lust auf zusätzliche Unsicherheiten .

also das einzige was fälle aktuell ins stolpern bringen kann ist die wahnsinnige gut qualität bei vR.

du schreibst du hast keine Lust auf zusätzliche Unsicherheiten?
Genau diese hast du dir doch gerade mehr oder weniger selbst an das Bein gebunden.

Bis zu deiner Unterschrift hattest du einen gültigen Mandatsvertrag. Ohne das das du was zu befürchten hattest.

Und glaub nicht, das Profin, der Millionen an Geldern vorgestreckt hat, tatenlos zusehen wird wenn vR fälle nicht fortführt oder verzögert, weil ein Mandat ein wesentlichen schlechteren Mandatsvertrag nicht unterschreiben will obwohl er ja sowieso einen hat


Edit// Olli zitat länge ok? 😂😘

Finde es btw auch seltsam dass es ein neuer User schreibt, dass er den Vertrag unterschreibt, der nur Nachteile bringt und nichts an der Situation ändert.

Daher an die anderen: Bitte nicht unterschreiben.

@Klopp
Genau das habe ich mir auch gedacht 😁😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wunderbar ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Die Passwort recovery email kam jetzt 6h verspätet an , dachte die kommt gar nicht mehr an also neuen Account erstellt . Hab aber auch nur 2 mal was geschrieben aber lese hier aktiv seit 2 Jahren mit   :D

😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wir (die Betroffenen) haben einen Mandatsvertrag nur dahingehend, dass wir vR bevollmächtigt haben, die Fälle anwaltlich zu führen. Vergütungsregeln wurden doch keine zwischen uns vereinbart, nur zwischen Profin und vR bzw uns und Profin dahingehend, das die alles zahlen und im Erfolgsfall Prozente kassieren.
Warum so was jetzt unterschreiben und sich im ungünstigsten Fall dem Rückgriff aussetzen?
Ich unterschreibe da jedenfalls nichts.
Allerhöchstens könnte man irgendwann mal darüber nachdenken, wenn die Finanzierung tatsächlich ausfällt oder akut gefährdet ist, dann müsste man aber ohnehin selber zahlen und bei der Gelegenheit mglw direkt einen Kanzleiwechsel erwägen, wo man nicht Nr. 143683 in einem Massenverfahren mit kürzestmöglichen Antwortzeiten von mehreren Wochen ist.

Es könnte interessant sein, sich den hypotetischen Fall zu betrachten, wenn dieser neue Vertrag tatsächlich greifen sollte. Wäre er überhaupt wirksam?
Die meisten Spieler, die das jetzt unterschreiben, so vermute ich, befinden sich in desaströsen finanziellen Schwierigkeiten. Wird hier nicht suggeriert, dass die Fälle nicht weiter bearbeitet werden, sollte der PKF ausfallen?
Irgendwie vergleiche ich diese Mails mit der, die ich heute morgen erhalten habe.
Unsere EDV testet in regelmäßigen Abständen, ob es in der Belegschaft Deppen gibt, die Phishing-Mails nicht erkennen und Passwörter offenbaren. Beim letzten Mal waren 200 Leute so ... unbedacht, auf einen Link in so einer Mail zu klicken.
Ich selbst habe gerade eben so noch eine Kollegin davon abhalten können.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Kurzes Update von der EUGh Pressestelle:

Die Termine für die erste September-Woche erscheinen daher erst am 31. Juli 2026.

Warten wir mal ab.


Genau Olli!
Deshalb macht balou genau das richtige und lässt es prüfen. Mit der Unterschrift ist spätestens das 0 Risiko Geschichte.
Zudem gibt es noch einen Vertrag den wir nicht kennen. Anwalt/PKF, hier besteht auch die Möglichkeit diverser Zahlungsmöglichkeiten. Gericht muss vorab gezahlt werden, aber wie sieht es mit dem Anwaltshonorar aus? Gibt's da komplette Zahlungen zuvor oder einen Art Vorschuss?
Was wäre wenn hier noch Beträge offen sind? Dürfte dann der Mandant das rückwirkend bezahlen?
Save ist das alles nur für den Anwalt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 16 Juli 2026, 11:11:07Gericht muss vorab gezahlt werden, aber wie sieht es mit dem Anwaltshonorar aus? Gibt's da komplette Zahlungen zuvor oder einen Art Vorschuss?
Was wäre wenn hier noch Beträge offen sind? Dürfte dann der Mandant das rückwirkend bezahlen?


Ich hab einen kleineren Fall selbst finanziert.
Ich musste zunächst ca 600€ Anwaltskosten + ca 500€ Gerichtskosten bezahlen.

Die 600€ für den Anwalt sind aber nur außergerichtliche Kosten.
Sobald es zur Verhandlung kommt, werden weitere 300€ fällig.





war gerade mal auf der Seite bei vR.

Die haben fie Sektion zu Casino/Sportwetten Rückforderungen entfernt.

oder bin ich zu blind?

was soll uns das sagen

Du bist Blind 😄

#7708
das beruhigt 😂 oder auch nicht xD

Unter welchem reiter ist es denn? Bei Strafrecht finde ich nichts.
und Immobielen oder Arbeitsrecht wir es ja nicht sein 😂

Auf der normalen Seite von Rüden ist das weg. Es gibt wenn man das bei hoffte eingibt noch eine Akte Seite die geht aber nicht mehr weil die Prüfung des Betrages nicht mehr geht. Die haben das raus genommen

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